Erteilung von Genehmigungen nach §§ 12, 13 RettDG LSA für die Notfallrettung und die qualifizierte Patientenbeförderung als Dienstleistungskonzession Referenznummer der Bekanntmachung: 32/02/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-stendal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erteilung von Genehmigungen nach §§ 12, 13 RettDG LSA für die Notfallrettung und die qualifizierte Patientenbeförderung als Dienstleistungskonzession
Notfallrettung und qualifizierte Patientenbeförderung für die Rettungswachen Kläden, Stendal, Tangerhütte, Tangermünde (Los 2)
Landkreis Stendal
Es handelt sich nach Auffassung des Landkreises nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 GWB. Gegenstand des Auswahlverfahrens sind im Landkreis Stendal 2 Genehmigungen als Dienstleistungskonzessionen für die Notfallrettung und die qualifizierte Patientenbeförderung für die Rettungswachen Kläden, Stendal, Tangerhütte, Tangermünde (Los 2). Die von den Genehmigungen umfassten Orte ergeben sich aus der Satzung zum Rettungsdienstbereichsplan (Amtsblatt Landkreis Stendal vom 19.3.2014, Seite 69). Mit der Erteilung der Genehmigung ist der Leistungserbringer gemäß § 12 Abs. 3 RettDG LSA verpflichtet, die Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erbringen und die Organisations- und Finanzverantwortung zu tragen. Ein Vertrag über die Leistungserbringung wird neben der Genehmigung zwischen Landkreis und Leistungserbringer nicht geschlossen. Der Leistungserbringer erhält vom Landkreis kein Entgelt für seine Leistungen. Der Landkreis stellt in den Bereichen dem Leistungserbringer geeignete Räumlichkeiten unentgeltlich und betriebskostenfrei sowie ohne Ausstattungen zur Nutzung als Rettungswache zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Notfallrettung und die qualifizierte Patientenbeförderung für die Rettungswachen Kläden, Stendal, Tangerhütte, Tangermünde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Gründe für die Änderung gemäß VII.2.1) in Ergänzung von VII.2.2): Die als Konzession vergebene Rettung im Bereich des Loses 2 kann nicht von der – zu verändernden – Vorhaltung getrennt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Magdeburg
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Landkreis Stendal
Die Rettungswache Wittenmoor wird ab dem 1.6.2020 mit einem Rettungswagen (RTW) von Montag bis Sonntag in der Zeit von 7.00 bis 7.00 Uhr in Betrieb genommen. Gleichzeitig entfällt ab dem 1.6.2020 an der Rettungswache Stendal der RTW von Montag bis Samstag in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr sowie die Vorhaltung des Mehrzweckfahrzeuges (MZF) ändert sich von Montag bis Sonntag von 7.00 bis 7.00 Uhr auf die Zeit von 7.00 bis 15.00 Uhr. An der Rettungswache Tangermünde ändert sich ab dem 1.9.2020 die Vorhaltung des Krankentransportwagens (KTW) von Montag bis Samstag in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr auf Montag bis Freitag in der Zeit von 13.00 bis 21.00 Uhr. Ab dem 1.1.2021 wird an der Rettungswache Stendal ein RTW von Montag bis Samstag in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr vorgehalten. Ab dem 1.6.2021 ändert sich an der Rettungswache Stendal die Vorhaltung des MZF von Montag bis Sonntag in der Zeit von 7.00 bis 15.00 Uhr auf Montag bis Freitag in der Zeit von 6.00 bis 14.00 Uhr und Samstag bis Sonntag in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
Die Rettungswache Wittenmoor wird ab dem 1.6.2020 mit einem Rettungswagen (RTW) von Montag bis Sonntag in der Zeit von 7.00 bis 7.00 Uhr in Betrieb genommen. Gleichzeitig entfällt ab dem 1.6.2020 an der Rettungswache Stendal der RTW von Montag bis Samstag in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr sowie die Vorhaltung des Mehrzweckfahrzeuges (MZF) ändert sich von Montag bis Sonntag von 7.00 bis 7.00 Uhr auf die Zeit von 7.00 bis 15.00 Uhr. An der Rettungswache Tangermünde ändert sich ab dem 1.9.2020 die Vorhaltung des Krankentransportwagens (KTW) von Montag bis Samstag in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr auf Montag bis Freitag in der Zeit von 13.00 bis 21.00 Uhr. Ab dem 1.1.2021 wird an der Rettungswache Stendal ein RTW von Montag bis Samstag in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr vorgehalten. Ab dem 1.6.2021 ändert sich an der Rettungswache Stendal die Vorhaltung des MZF von Montag bis Sonntag in der Zeit von 7.00 bis 15.00 Uhr auf Montag bis Freitag in der Zeit von 6.00 bis 14.00 Uhr und Samstag bis Sonntag in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr.
Gutachterliche Feststellung im Rahmen der fortlaufenden Prüfung nach § 7 Abs. 5 RettDG LSA, dass die Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfristen die Änderungen erfordert und daraus folgende Änderung des Rettungsdienstbereichsplanes (Amtsblatt für den Landkreis Stendal Jahrgang 30 vom 3.5.2020, Nummer 18 und Amtsblatt für den Landkreis Stendal Jahrgang 31 vom 9.5.2021, Nummer 17).