2136/E12 Gutachten zur Beschleunigung des Lärmsanierungsprogramms und Weiterentwicklung des Lärmschutzes an der Schiene Referenznummer der Bekanntmachung: 2136/E12

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=400468
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=400468
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2136/E12 Gutachten zur Beschleunigung des Lärmsanierungsprogramms und Weiterentwicklung des Lärmschutzes an der Schiene

Referenznummer der Bekanntmachung: 2136/E12
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79411000 Allgemeine Managementberatung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ziel dieser Studie ist es, Möglichkeiten zur Beschleunigung der Lärmsanierungsleistung an der Schiene zu identifizieren und Szenarien für einen früheren Abschluss des Lärmsanierungsprogramms zu entwickeln.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71313100 Lärmschutzberatung
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es soll der Stand der Lärmbelastung der letzten 5 Jahre sowie für den Status quo aufgezeigt werden. Durch die Umrüstung der Bestandsgüterwagen von lauten Grauguss-Bremssohlen zu leiseren LL-Bremssohlen und die Neubeschaffung von Güterwagen mit leiseren K-Sohlen ist bereits ein großer Beitrag zur Lärmminderung im Schienenverkehr erfolgt. Es sollen Potenziale für weitere Lärmminderungsmöglichkeiten an der Quelle erfolgen und der Weg zu einer möglichen Umsetzung in schärfere Grenzwerte beschrieben werden.

Kern dieser Studie soll eine umfangreiche Prozessanalyse des Lärmsanierungsprogramms darstellen, auf dessen Grundlage Empfehlungen zur Beschleunigung des Lärmsanierungsprogramms gemacht werden sollen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Auftragsänderungen gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB

Ferner kann der AG die Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. 5 dieses Vertrages ändern, wenn die Leistung aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden kann.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Leistungen gegenüber der Deutschen Bahn AG, deren Tochtergesellschaften oder einzelnen Gesellschaftern oder Dritten erbracht werden, die mit fachlichen und/oder ausführenden Tätigkeiten für das Lärmsanierungsprogramm in Verbindung stehen, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.

Sofern der AN mit vertraulichen Unternehmensdaten in Berührung kommt, kann die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung erforderlich werden.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bieters (Unternehmen)

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html

Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung

— Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hier für benannten anderen Unternehmens, F-EK2.1), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird,

— sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung (F-VE) vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:

— Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall,

— Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Der AG berücksichtigt Referenzen ab 2016.

3.1 Themenschwerpunkt: Betriebs- und Volkswirtschafte Bewertungen von Verkehrsprojekten

3.2 Themenschwerpunkt: Akustik

Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen:

— Kurztitel des Referenzprojektes,

— Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt,

— Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich,

— Leistungszeitraum (Jahr),

— Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (Anz. Personentagen),

— 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse),

— Aus Sicht des Bieters betroffene Schwerpunkt / Teilbereich.

2. Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein)

3.3 Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der Unterauftragnehmer (s. Formblatt F-EK-3.3), die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Deutschen Bahn AG, deren Tochtergesellschaften oder einzelnen Gesellschaftern gesellschaftsrechtlich/wirtschaftlich/verbunden ist.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 3.1 Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.

— Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, das Erfahrungen in der Beratung, Forschung oder Entwicklung betriebs- und volkswirtschaftlicher Bewertungen von Verkehrsprojekten mit dem Themenschwerpunkt,

— Analysen von Ablauf-/Organisations-Prozessen und

— Kosten-Nutzen-Rechnungen belegen.

Die Mindestanforderungen können durch oder mehrere Referenzprojekte belegt werden.

Zu 3.2 Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.

Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen in der Beratung, Forschung oder Entwicklung von Projekten mit dem Themenschwerpunkt „Lärmminderungstechnik im Schienenverkehr“ belegen.

Zu 3.3 Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Leistungen gegenüber der Deutschen Bahn AG, deren Tochtergesellschaften oder einzelnen Gesellschaftern oder Dritten erbracht werden, die mit fachlichen und/ oder ausführenden Tätigkeiten für das Lärmsanierungsprogramm in Verbindung stehen, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/08/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/10/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/08/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Teilnahme an der Öffnung der Angebote ist Bietern und ihren Bevollmächtigen nicht gestattet.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unterwww.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.

3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden.

4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.

5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.

6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen.

7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.

Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:

a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen,

b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen,

c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html)die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/06/2021