Schulzentrum Geretsried — (1) Generalsanierung BA 2 / BA 3 — Raumlufttechnische Anlagen BA 3 A Referenznummer der Bekanntmachung: 77
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://lra-toelz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lra-toelz.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Schulzentrum Geretsried — (1) Generalsanierung BA 2 / BA 3 — Raumlufttechnische Anlagen BA 3 A
Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen:
— 1 St. zentrale Lüftungsanlagen 2 400 m3/h,
— 6 St. dezentrale Lüftungsanlagen bis 660 m3/h,
— 375 m2 Luftkanäle und Formstücke,
— 60 m2 Luftkanäle und Formstücke aerosolatdicht,
— 85 m / 35 St. Luftleitungen und Formteile bis DN 630,
— 26 St. Luftauslässe,
— 1 St. Lüftungsturm,
— 5 St. Lamellenhaube bis DN 630,
— 4 St. Küchenhaube,
— 16 St. Brandschutzklappen,
— 22 St. Schalldämpfer,
— 15 m2 Dämmung Luftkanäle / Formstücke bis L 2 / F 2 (1 000 mm) Mineralwolle,
— 190 m2 Dämmung Luftkanäle / Formstücke bis L 2 / F 2 (1 000 mm) Kautschuk diffusionsdicht,
— 20 m / 10 St. Dämmung Luftleitungen / Formteile bis DN 630 Kautschuk diffusionsdicht,
— 15 m2 Blechverkleidung für Dämmung.
82538 Geretsried
Der Landkreis Bad Tölz — Wolfratshausen führt die Generalsanierung des Schulzentrums Geretsried durch. Dazu sind die hier bekannt gemachten und im Zuge der Beschaffung zu erbringenden Leistungen für die raumlufttechnischen Anlagen im Bauabschnitt 3 A erforderlich (siehe II. 1.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Raumlufttechnische Anlagen BA 3 A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haldenwang
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung zu erkennen sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://lra-toelz.de/