Schadstoffsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_SpriG_VS_HSO_12

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Städtische GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Projektentwicklung und Immobiliengesellschaft für die Freie und Hansestadt Hamburg

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schadstoffsanierung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_SpriG_VS_HSO_12
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262660 Asbestbeseitigungsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Sprinkenhof GmbH beabsichtigt für den Gebäudebestand der Hamburgischen Staatsoper eine brandschutztechnische Sanierung ihrer Gebäude „Zuschauer- und Bühnenhaus sowie Betriebsgebäude“. Zu diesem Zwecke erfolgt in einem zweiten Bauabschnitt die Schadstoffsanierung der Deckenaufbauten im Parkettfoyer mit 1.Rang (1. + 2. OG) und 2. Rang Foyer mit 3. Rang (3. + 4. OG). Im Anschluss an die Sanierung, wird der Deckenaufbau - einschließlich der Ergänzung von Akustikmaßnahmen und der Erneuerung der Beleuchtungsanlage - wieder hergestellt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45262660 Asbestbeseitigungsarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Wesentlicher Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Schadstoffsanierung des Parkettfoyer mit 1. Rang (1. + 2. OG) der Abbruch von Abhangdecken aus GK (ca. 100 qm) sowie Rabitzdecken (ca. 800 qm) und Lüftungskanälen (ca. 51 m) unter Asbestbedingungen. Weiterhin sind Rohre (450 m) sowie Leitungen (850 m) zu reinigen und zu dekontaminieren. Bauseits ausgebaute TGA Einbauteile wie Leuchten (ca. 30 Stk.) und Lüftungsgitter (ca. 65 Stk.) sind für den Wiedereinbau zu reinigen.

Im 2. Rang Foyer mit 3. Rang (3. + 4. OG) der Abbruch von Abhangdecken aus GK (ca. 120 qm) sowie Rabitzdecken (ca. 700 qm) und Lüftungskanälen (ca. 51 m) unter Asbestbedingungen. Weiterhin sind Rohre (450 m) sowie Leitungen (850 m) zu reinigen und zu dekontaminieren. Bauseits ausgebaute TGA Einbauteile wie Leuchten (ca. 30 Stk.) und Lüftungsgitter (ca. 60 Stk.) sind für den Wiedereinbau zu reinigen.

Darüber hinaus sind im Proszenium, 1. Obergeschoss, Bühnenhaus asbesthaltige Wandverkleidungen abzubrechen. Alle Flächen sind fein zu reinigen und ggf. mit Restfaserbindemittel zu versehen. Im 6. Obergeschoss erfolgt der Ausbau von alten Techniktüren einschlließlich Entschichtung der Wandflächen im Laibungsbereich.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

— Ausführungsfristen: 28.6.2021 bis 31.8.2021,

— Einzelfristen — siehe hierzu auch die BVBs — Formular 6-070 VV-Bau,

— Baustelleinrichtung / Einrichtung Schwarzbereiche bis spätestens 4.7.2021,

— Beräumung Sanierungsbereiche 1. – 4. OG bis spätestens 18.7.2021,

— Beräumung Sanierungsbereiche Proszenium, 1. OG bis spätestens 23.7.2021.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 066-170291
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Schadstoffsanierung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Aufhebung des Verfahrens nach § 17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB / A

Nach Überprüfung des Leistungsverzeichnisses und des darin vorgegebenen Leistungszeitraumes, den aufgetretenen Verschiebungen der Bauführungen und unter Berücksichtigung der zeitlich sehr begrenzten Spielzeitpause in diesem Projekt „Sanierung Hamburger Staatsoper“ ist die Auftraggeberin zu dem Entschluss gekommen, dass nach Abwägung der Handlungsoptionen die Vergabe dieses Verfahrens § 17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB / A aufgehoben wird. Die Auftraggeberin wird die Vergabe für dieses Verfahren erneut für die Spielzeitpause 2022 ausschreiben (Auftragsbekanntmachung).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/06/2021