Lieferung und Montage von interaktiven Tafeln, Displays, Tablets und Streamingboxen für Schulen der Stadt Weimar
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weimar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage von interaktiven Tafeln, Displays, Tablets und Streamingboxen für Schulen der Stadt Weimar
Lieferung und Montage von interaktiven Tafeln, Displays, Tablets und Streamingboxen für Schulen Los 1: 101 Stück interaktive Tafeln Los 2: 37 Stück Displays; 37 Stück Tablets; 10 Stück Streamingboxen.
Lieferung und Montage von interaktiven Tafeln
Weimar (Schulen im Stadtgebiet)
Los 1 Lieferung und Montage von 101 Stück interaktiven Tafeln.
Lieferung und Montage für 20 interaktive Tafeln 26.7.2021 — 27.8.2021 (Rest bis 15.10.2021).
Lieferung und Montage Displays, Tablets und Streamingboxen
Weimar (Schulen im Stadtgebiet)
Los 2 Lieferung und Montage von 37 Stück Displays, 37 Stück Tablets und 10 Stück Streamingboxen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Montage von interaktiven Tafeln
Ort: Altenburg
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04600
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Montage Displays, Tablets und Streamingboxen
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99428
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert [Betrag gelöscht] EUR eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend den Regelungen in § 160 GWB:
Die Rüge wegen eines Verstoßes des Auftraggebers gegen Vergabevorschriften ist innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen i. S. d. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB zu erheben. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 3 GWB).
Erhält der Antragsteller eine Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer Rüge nicht abhelfen will, so ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe zulässig (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]