Umbau BT A und Sanierung BT B für KMS, VHS und Gesamtschule Bkw.: Demontagen HLS Referenznummer der Bekanntmachung: GSBW.24.494.01.OV008.21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau BT A und Sanierung BT B für KMS, VHS und Gesamtschule Bkw.: Demontagen HLS
Demontagen von Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik, Umschlussarbeiten.
Regine-Hildebrandt-Gesamtschule
Hubertusstr. 28
16547 Birkenwerder
Demontagearbeiten:
— ca. 360 m Demontage Abwasserleitungen,
— ca. 1 200 m Demontage Trinkwasserleitungen,
— ca. 90 St. Demontage sanitäre Objekte,
— 35 m Demontage Löschwasser-Rohrleitungen und Feuerlöschkästen,
— ca. 115 St. Demontage Gliederheizkörper SU, RR, SR und KR-Ausführung, Platten-HK,
— ca. 900 m Demontage Stahl-Rohr-Leitungen,
— 1 St. Demontage RLT Zu- und Abluftanlage 1 500 m3/h,
— 2 St. Demontage Dachventilatoren,
— ca. 25 m Demontage Wickelfalzrohr,
— ca. 60 m Demontage Lüftungskanal aus Stahlblech Kantenlänge bis 500 mm.
Umschlussarbeiten:
— Provisorische Regenwasserableitung ca. 50 m HT-Rohr + Drainagerohr,
— Umbauarbeiten Heizung ca. 200 m Stahlrohr verbinden durch Schweißen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Demontagen HLS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leegebruch
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16767
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5R94J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland