EU Vergabe Druck- und Zahlungsterminals für den DB Fernverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA50760
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
EU Vergabe Druck- und Zahlungsterminals für den DB Fernverkehr
Die DB Fernverkehr AG plant, eine neue Generation Druck-und Zahlungsterminals („Terminals“) im Bordservice einzuführen. Diese sollen in erster Linie zur Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen und Druck von Kassenbelegen für Verkäufe in der Bordgastronomie genutzt werden. Weiterer Anwendungsfall ist der Druck von Belegen aus anderen Anwendungen(z. B. für Fahrpreisnacherhebungen). Die Terminals werden per Bluetooth mit dem mobilen Endgerät (Android-Smartphone oder -Tablet) verbunden. Derzeit werden für die Funktionen Druck und Zahlung zwei verschiedene Geräte genutzt. Die Funktionen sollen in einem Terminal vereinigt werden. Der Auftrag umfasst die Lieferung der Geräte sowie zusätzlich benötigter Software zur Integration der Terminals in die vorgesehene Kassen- und Zahlungsarchitektur.
Die DB Fernverkehr AG plant, eine neue Generation Druck- und Zahlungsterminals („Terminals“) im Bordservice einzuführen. Diese sollen in erster Linie zur Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen und Druck von Kassenbelegen für Verkäufe in der Bordgastronomie genutzt werden. Weiterer Anwendungsfall ist der Druck von Belegen aus anderen Anwendungen (z. B. für Fahrpreisnacherhebungen). Die Terminals werden per Bluetooth mit dem mobilen Endgerät (Android-Smartphone oder -Tablet) verbunden. Heute werden für die Funktionen Druck und Zahlung zwei verschiedene Geräte genutzt. Die Funktionen sollen in einem Terminal vereinigt werden.
An Bord der Züge des DB Fernverkehrs erfolgt gastronomischer Verkauf durch die Bordgastronomen oder die Zugbegleiter, sowie der Verkauf von Tickets / Fahrpreisnacherhebungen nur durch die Zugbegleiter.
Derzeit sind lediglich die Bordgastronomen in der Lage, elektronische Zahlungen bei Gastronomieverkauf entgegenzunehmen, da nur sie mit entsprechenden Peripheriegeräten ausgestattet sind. Die Zugbegleiter können bisher nur Barverkäufe tätigen. Zukünftig sollen alle Mitarbeiter unbare Zahlungen durchführen zu können. Alle Mitarbeiter sollen dafür mit einem Kombigerät (Druck und Kartenzahlung) ausgestattet werden, welches Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
Ausgeschrieben werden (Zahlungs-)Terminals, bestehend aus Hardware inklusive aller zum Betrieb benötigten Firmware / Software, erforderliche Lizenzen und Ersatzakkus. Der Ausschreibungsgegenstand umfasst außerdem die Erbringung von Serviceleistungen wie z.B. Instandsetzung, bzw. Reparatur.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beschaffung im Rahmen eines Kauf- oder Mietmodells abzubilden. Dabei ist initial für die beiden Varianten Kauf und Miete jeweils ein Angebot auf das jeweilige Preisblatt einzureichen.
Der Auftraggeber wird rechtzeitig vor Durchführung der finalen Preisverhandlung eine der beiden Varianten festlegen.
Für die Erstellung der Angebote in der Angebotsphase werden Dokumente benötigt, die sensible Informationen über Geschäftsprozesse oder sonstige Geheimnisse der DB enthalten. Eine Veröffentlichung im Teilnahmewettbewerb ist daher nicht möglich. Diese erhalten Sie mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Hierzu ist zwingend die Abgabe der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich (siehe Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU Vergabe Druck- und Zahlungsterminals für den DB Fernverkehr
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einstellung des Verfahrens, da kein wertbares Angebot eingegangen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.