BGU Neubau 3. BA Baufeldfreimachung Referenznummer der Bekanntmachung: 3BA_FRE_A_03 (BvA)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60389
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
BGU Neubau 3. BA Baufeldfreimachung
Baufeldfreimachung.
— 3 000 m2 Grasnarbe abräumen, Oberboden abtragen,
— 800 m2 Asphaltbeläge rückbauen,
— 1 000 m2 Schotterfläche rückbauen,
— Einrichtungen Freiflächen rückbauen,
— 800 m2 Schotterfläche herstellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baufeldfreimachung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biebergemünd
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63599
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHRR54
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60389
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.bgu-frankfurt.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beider zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60389
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.bgu-frankfurt.de