Open House Verfahren für Verträge über die Versorgung der Versicherten der AOK Niedersachsen mit Medizinprodukten zur ambulante EKG-Untersuchung (Smart-Ereignis-Rekorder) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-058
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 096-250410)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://aok-niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Open House Verfahren für Verträge über die Versorgung der Versicherten der AOK Niedersachsen mit Medizinprodukten zur ambulante EKG-Untersuchung (Smart-Ereignis-Rekorder)
Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten der AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen mit Smart-Ereignis-Rekordern für den Langzeitgebrauch (mindestens 14 Tagen) in der Diagnose von Herzrhythmusstörungen.
Die letzte Möglichkeit zum Beitritt besteht zum 1.7.2022 nach Maßgabe der Beitrittsregelungen (siehe unten, II.2.14).
An dem Open House Verfahren kann jeder interessierte und geeignete Leistungserbringer teilnehmen, welcher die Eignungskriterien (s. unten, III.1.) erfüllt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
5. Rechtzeitig bis zum 14.6.2021, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 28.12.2020 und informiert die interessierten Leistungserbringer über die Prüfergebnisse. Zwischen dem 14.6.2020 und dem 28.6.2021 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle eines späteren Beitritts erfolgt die Information des interessierten Leistungserbringers bis zur Mitte des letzten Monats des Kalenderquartals, das dem Beitrittsdatum vorausgeht.
5. Rechtzeitig bis zum 14.6.2021, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 28.6.2021 und informiert die interessierten Leistungserbringer über die Prüfergebnisse. Zwischen dem 14.6.2020 und dem 28.6.2021 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle eines späteren Beitritts erfolgt die Information des interessierten Leistungserbringers bis zur Mitte des letzten Monats des Kalenderquartals, das dem Beitrittsdatum vorausgeht.
Anpassung eines Datums