ZV — Landkreis Coburg — Erfassung, Transport und Verwertung von Grüngut aus dem Gebiet des Landkreises Coburg Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2021/000225
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV — Landkreis Coburg — Erfassung, Transport und Verwertung von Grüngut aus dem Gebiet des Landkreises Coburg
Erfassung, Transport und Verwertung von Grüngut aus dem Gebiet des Landkreises Coburg.
Landkreis Coburg
— Übernahme und Transport des Grünguts von den 8 om Landkreis gestellten Annahmestellen
— Übernahme des Grünguts aus der Containersammlung,
— Stellen einer weiteren Annahmestelle (mindestens Sammelstelle oder Kompostierung) im Stadtgebiet Rödental und Annahme von Grüngut,
— Ordnungsgemäße Entsorgung des an den Sammelplätzen anfallenden Sickerwassers,
— Mindestens einmal wöchentliche Kontrolle der Sammelplätze,
— Ordnungsgemäße Verwertung des Grünguts,
— Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung regelt die Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ZV — Landkreis Coburg — Erfassung, Transport und Verwertung von Grüngut aus dem Gebiet des Landkreises Coburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rödental-Blumenrod
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96472
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dokumentation des Grundes des Verzichts der Bekanntgabe der Auftragssumme in der Bekanntmachung vergebene Aufträge:
Grundsätzlich sind die Auftragssummen in der Bekanntmachung vergebener Aufträge (EU) bekanntzumachen. Dies jedoch nicht, wenn dies zu einem Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht der Kalkulationsgrundlagen der Bieter führen könnte.
Aufgrund der Tatsache, dass im Rahmen nur eine geringe Menge an Einzelpreisen abgefragt wurde, könnten die Bieter, die am Verfahren teilgenommen hatten, die Kalkulation des bezuschlagten Bieters zurückzurechnen.
Auch eine Angabe des höchsten / tiefsten Angebotspreises eröffnet den Bieter die Möglichkeit die Kalkulationsgrundsätze der anderen Bieter zurückzurechnen.
Heißt letztendlich, dass es sich um Angaben über die Auftragsvergabe handelt, deren Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen eines öffentlichen oder privaten Wirtschaftsteilnehmers, schädigen oder den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen würde.
Daher muss auf die Angabe der bezuschlagten Angebotssumme verzichtet werden.
Rechtsvorschrift:
Richtlinie 2014/24/EU, Art. 50 § 5 VgV — Wahrung der Vertraulichkeit.
Rundschreiben Kommunale Auftragsvergaben; Öffentlichkeit der Sitzungen kommunaler Gremien bei Vergabeangelegenheiten und Veröffentlichung von Auftragsdaten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter / Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter / Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter / Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm