Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zur Planung von Windenergieanlagen auf See und Netzanbindungssystemen Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1104

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=393148
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=393148
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zur Planung von Windenergieanlagen auf See und Netzanbindungssystemen

Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1104
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das BSH ist nach §§ 5ff. Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zuständig für die Aufstellung, Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans (FEP). Der FEP trifft ab dem Jahr 2026 fachplanerische Festlegungen für die ausschließliche Wirtschaftszone sowie ggf. das Küstenmeer.

Dazu ist eine detaillierte Kenntnis über die derzeitige und zu erwartende technische Entwicklung im Bereich der Offshore-Windenergieanlagen sowie der Netzanbindungssysteme erforderlich. Es ist für robuste Festlegungen des FEP daher unabdingbar, diesen technischen Entwicklungsprozess fortwährend zu beobachten.

Um den skizzierten Anforderungen im Rahmen der kommenden Fortschreibungen des FEP gerecht zu werden, ist zum einen eine möglichst genaue Kenntnis über mögliche technologische Entwicklungspfade erforderlich. Hierbei wird das Gutachten Hilfestellung leisten. Darüber hinaus müssen bei einer Abwägung verschiedener Optionen betriebs- und volkswirtschaftliche Effekte mit betrachtet werden, um den Anforderungen an die Effizienz der Planungen gerecht zu werden. Für diese Betrachtungen sind teils umfangreiche Analysen unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung erforderlich.

Der Gutachter muss in Absprache mit dem Auftraggeber auch zur Ad-Hoc-Beratung zur Verfügung stehen. Spezifische Fragestellungen, welche sich im Rahmen der Fortschreibung des Flächenentwicklungsplanes ergeben, sind hierbei kurzfristig durch den Gutachter in Form von Fachbeiträgen zu bearbeiten. Darüber hinaus steht der Gutachter für die Organisation und fachliche Begleitung von Fachworkshops zur spezifischen Themen zur Verfügung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

20359 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Ausschreibung hat die Beauftragung eines Vertragspartners zum Ziel, welcher das BSH bei der Aufstellung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplanes wissenschaftlich unterstützt. Dies erfolgt zum Einen durch die Bearbeitung der in den einzelnen Arbeitspaketen beschriebenen Leistungen und die Erstellung von Berichten. Zum anderen soll der Vertragspartner ebenfalls für kurzfristige Anfragen zur Verfügung stehen. Die Leistung gliedert sich in die folgenden Arbeitspakete auf:

— Arbeitspaket 1: Technische Entwicklung von Netzanbindungssystemen,

— Arbeitspaket 2: Modellierung des langfristigen Ertragspotenzials,

— Arbeitspaket 3: Rückbau und Nachnutzung von Offshore-Windparks und deren Netzanbindungssystemen,

— Arbeitspaket 4: Kurzfristberatung,

— Arbeitspaket 5: Workshops und Besprechungen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 12/07/2021
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eignungskriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eignungskriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eignungskriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Siehe Ausschreibungsunterlagen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/06/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/07/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 29/06/2021
Ortszeit: 11:00
Ort:

Im BSH Hamburg, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Personen dürfen nicht anwesend sein.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

„Zur Qualifikation Einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren“

Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.

Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.

Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber, soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde, durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.

Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.

„Mit dem Angebot vorzulegen (Anlagen C)“:

Ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Angebotsschreiben

Ausgefüllte Anlage Eignungskriterien/Bewertungskriterien

Leistungsverzeichnis

Durchführungskonzept

Arbeitsplan

Ggf. Verzeichnis der Leistungen der Unterauftragnehmer (nur vorzulegen, falls Unterauftragnehmer vorhanden)

Ggf. Verpflichtungserklärung von allen Unterauftragnehmern (nur vorzulegen, falls Unterauftragnehmer vorhanden)

Ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (nur vorzulegen, falls eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vorliegt)

„Auf Gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen (Anlagen D)“:

Urkalkulation

Vorlage von Referenzschreiben bzw. persönliche Referenzen Projektleitung

Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen

„Datenschutz“

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.

Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.

Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.

Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).

Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.

Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.

Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bernhard-Nocht-Straße 78

— Justitiariat Z11 -

20359 Hamburg

Fax.: +49 40 3190 5001

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/05/2021