Architektenleistungen (Objektplanung) für die Innensanierung und den Brandschutz des Gebäudes C der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW Saar) auf dem Campus Rotenbühl
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen (Objektplanung) für die Innensanierung und den Brandschutz des Gebäudes C der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW Saar) auf dem Campus Rotenbühl
Es werden die Architektenleistungen (Objektplanung) gem. § 34 HOAI für die Innensanierung und den Brandschutz des Gebäudes C der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW Saar) auf dem Campus Rotenbühl vergeben.
Auf dem Campus Rotenbühl der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes soll das 2-geschossige C-Gebäude brandschutztechnisch ertüchtigt und die im Erdgeschoss befindliche Aula modernisiert werden. Das Untergeschoss mit WC-Anlagen, Umkleiden, Anschluss zur Mensa und Technikzentrale bedarf einer Umstrukturierung. Beim Umbau sind sowohl das der KVM zu Grunde liegende Brandschutzkonzept, als auch die Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung zu beachten. Außerdem finden die Arbeiten während laufendem Hochschul- und Mensabetrieb statt. Die vorhandenen Türen in UG und EG werden gegen Türabschlüsse mit den erforderlichen Brandschutzqualitäten ausgetauscht. Automatische Schiebeschotts sollen auf beiden Etagen ergänzt werden. Im Erdgeschoss ermöglichen diese die Umnutzung des an die Aula angrenzenden Umgangs als Aufenthaltsraum.
Die Aula, welche bei Bedarf um den neu geschaffenen Aufenthaltsraum erweitert werden kann, muss entkernt und mit einer neuen Medientechnik und Lüftungsanlage versehen werden. Aufgrund den Anforderungen an eine Versammlungsstätte wird auch eine Be- und Entlüftung des Umgangs erforderlich. Neben dem Türaustausch werden im UG mehrere Räumlichkeiten (u. a. Lager- u. Werkstattflächen) zu einer neuen Technikzentrale zusammengefasst, da die derzeitigen Technikflächen den heutigen Anforderungen und gesetzlichen Auflagen nicht mehr entsprechen. Als Ersatzfläche soll der niedrige Teil der Aula abgetrennt werden. Ohne Lagerflächen im UG kann der Lasten-Aufzug entfallen. Zum Einbau der Anlagentechnik im UG ist die Herstellung einer Einbringöffnung sowie der Bau von Versorgungskanälen erforderlich, was auch eine Erneuerung der Hofflächen von Gebäude C bedeutet. Die neuen Schiebeschotts ermöglichen hier eine Unterteilung in mehrere Brandabschnitte und eine neue Zonierung als Vorteil für den Betrieb der angrenzenden Mensa. Die Decke über dem Untergeschoss muss gemäß Versammlungsstättenverordnung mit Hilfe eines Betonspritzputzes auf F 90 ertüchtigt werden, was auch den Rückbau verschiedener Räume (u. a. WC-Anlagen, Umkleiden) zur Folge hat.
Wichtig zu beachten ist die Schnittstelle zwischen der Erneuerung der Fassade (separates Projekt Fassadensanierung) und Innensanierung. Diese wird von der raumseitigen Vorderkante sämtlicher Leibungsbereiche entlang der Fassade gebildet.
Der Charakter im Innern von Gebäude C, Böden, Wandteppich, Pflanztröge, Geländer, Nischen vor dem Hörsaal, Holzverkleidung soll nach Möglichkeit und unter Beachtung der Brandschutzauflagen erhalten bleiben.
Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Planungsarbeiten begonnen werden soll. Die Fertigstellung der Maßnahme soll bis Juni 2025 erfolgen.
Gebäude C,
Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Saar,
Campus Rotenbühl,
(siehe Anlage 1 – „Lageplan“)
Benötigt werden Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für die Innensanierung und den Brandschutz des Gebäudes C der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW Saar) auf dem Campus Rotenbühl.
Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Objektplanungsleistungen der folgenden Leistungsphasen:
— Lph 2: Vorentwurfsplanung,
— Lph 3: Entwurfsplanung,
— Lph 4: Genehmigungsplanung.
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungsphasen stufenweise zu vergeben:
— Lph 5: Ausführungsplanung,
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
— Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
— Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation,
— Lph 9: Objektbetreuung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. auf eine Gesamtbeauftragung. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Grundlagenermittlung mit den im Zuge dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen bereits erfüllt ist. Daher wird die Leistungsphase 1 nicht beauftragt.
Für die genannte Maßnahme sind Informationen und Unterlagen (z.B. Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Dachansichten, Fotos, Brandschutzkonzept) vorhanden, welche den Bewerbern auf subreport als Download zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie über die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter und Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können.
Weitere Unterlagen werden ggf. denjenigen Bewerbern, die nach Abschluss der Bewerbungsphase (Phase 1) ausgewählt und zur Abgabe eines Honorarangebotes sowie zur Teilnahme an einem Verhandlungsgespräch (Phase 2) aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt. Die Vertragsschließung erfolgt nach den Vertragsmustern der RBBau. Ein entsprechendes Vertragsmuster wird den Bietern in der Zuschlagsphase zur Verfügung gestellt.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben.
Parallel zur vorliegenden Ausschreibung werden die „Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 1-3 + 8 (HLKS) für die Innensanierung und den Brandschutz des Gebäudes C der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW Saar) auf dem Campus Rotenbühl (Lph 2-9)“ ausgeschrieben.
Es ist zulässig, dass sich Bewerber für mehrere dieser Leistungen bewerben. Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Architektenleistungen (Objektplanung)“ sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Bei dem unter II.1.5) genannten Wert handelt es sich um die derzeit geschätzten Gesamtinvestitionskosten (KG 200-700 gem. DIN 276) netto inkl. Baunebenkosten. Auf die Kostengruppe 300 entfallen nach derzeitiger Schätzung ca. [Betrag gelöscht] EUR netto, auf die Kostengruppe 400 – [Betrag gelöscht] EUR netto. Das genannte Budget ist einzuhalten.
Die unter III.1.1) und III.1.2) geforderten Nachweise u. Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung (Phase 1) vorzulegen. Dabei sind die weiteren Rahmenbedingungen (z. B. zur Aktualität der Referenzen) für die Wertbarkeit von Referenzen zu allen Kriterien (R-1) bis (R-2) unter III.1.3) zu beachten. Die dort formulierten Rahmenbedingungen sind bindend. Für die Bewerbung sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren (Phase 2) teilzunehmen. Sollten mehr als 5 Bewerber die volle bzw. höchste Bewertungszahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, unter den Bewerbern mit der vollen/höchsten Bewertungszahl zu losen.
Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Bewerbungen (Phase 1) zugrunde gelegt:
(R-1) Mindestanforderung, d. h. mind. 1 Referenz ist zu benennen: Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, hier: Referenzen für die Innensanierung eines öffentlich genutzten Gebäudes mit mindestens einer großen Räumlichkeit (z.B. Foyer, Aula, Hörsaal, o.ä.) und mit einer Summe der Bauwerkskosten (KG 300 und 400 gem. DIN 276) von mind. 2,0 Mio. EUR netto.
Zu erbringen ist mind. 1 wertbare Referenz. Gewertet werden max. 3 wertbare Referenzen mit jeweils 10 Punkten.
Zusatzpunkte:
Sofern es sich bei den genannten Referenzen um eine Bildungs- oder Betreuungseinrichtung (z. B. Hochschulen, Schulen, o. ä. mit einem Foyer, einer Aula, einem Hörsaal, o.ä.) handelte, können je wertbarer Referenz, auf die dies zutrifft, 2 Zusatzpunkte erzielt werden. Dies ist in den Formblättern nachvollziehbar darzulegen.
Wertung zu (R-1) max. 36 Punkte.
(R-2): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten für öffentliche Auftraggeber (gem. § 99 GWB) und die nach den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) erfolgten. Dies ist in den Formblättern nachvollziehbar darzulegen.
Gewertet werden max. 2 Referenzen mit jeweils 2 Punkten.
Wertung zu (R-2) max. 4 Punkte.
Insgesamt kann eine Gesamtpunktzahl von 40 Punkten erreicht werden.
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4); Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe auch III.2.1) Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei Bewerbergemeinschaften (BG) jeweils von allen Mitgliedern der BG; Rahmenbedingungen, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, siehe in den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Formblätter von den Mitbewerbern (einschließlich Nachunternehmern) ebenfalls auszufüllen. Ferner ist in diesem Fall eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung und eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bewerbergemeinschaft/ARGE mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
1. Allgemeine Angaben zum Bewerber gemäß Formblatt; es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbewerbungen einzelner Bewerber oder von Mitgliedern einer BG zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen können.
2. Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen.
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen.
4. Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV; namentliche Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer zum Stichtag 1.1.2021, gegliedert in Projektleiter im Auftragsfall, Stellvertreter des Projektleiters, Bauleiter und Projektingenieure unter Angabe der von ihnen im Auftragsfall zu bearbeitenden Teilleistungen; für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen und seinen Stellvertreter ist mit der Bewerbung ein Nachweis der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis, o. ä.) und ein fachlicher Lebenslauf vorzulegen.
5. Angaben über die beabsichtigte Weitergabe des Auftrags oder eines Teils des Auftrags.
6. Eigenerklärung der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Falle der Weiterbeauftragung, die Leistungsphasen 5-9 (siehe II.2.4)) zu erbringen.
7. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer-und Dienstleistungsaufträgen.
Die folgenden Angaben sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei BG jeweils von allen Mitgliedern der BG bzw. Nachunternehmern.
1. Eigenerklärung, dass aktuell keine Steuerschulden bestehen,
2. Eigenerklärung zum Vorhandensein der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR für Sonstige Schäden. Sollte eine Versicherung in dieser Höhe nicht vorhanden sein, ist eine Eigenerklärung erforderlich, dass die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben wird.
Weitere (durch Eigenerklärung) nachzuweisende Voraussetzung: Jährliche Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. (Bei Bewerbergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden). Die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter sind für die Angaben zu verwenden.
s.o.
Zum Nachweis der techn. Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen vom Bewerber/der BG vorzulegen. Die Angaben zu den Referenzen sind in die zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) vollständig einzutragen. Darüber hinausgehendes Material (Planunterlagen, Referenzblätter, o. ä.) sind nicht erforderlich und werden nicht gewertet. Grundsätzliche Voraussetzungen für die Wertbarkeit von Referenzen zu (R-1) bis (R-2) (siehe II.2.9.)):
— Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der in den FB abgefragten Angaben,
— Bearbeitung mind. der Lph 2-4 oder mind. der Lph 5-8 gem. § 34 HOAI im Zeitraum von Januar 2014 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Veröffentlichung, d. h. es müssen mind. die Lph 2-4 oder mind. die Lph 5-8 vollständig in dem Zeitraum bearbeitet, d. h. begonnen und abgeschlossen worden sein.
Die Nennung von mindestens 1 wertbaren Referenz zu der Kategorie (R-1) ist Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am weiteren Bewerbungsverfahren.
Es dürfen grundsätzlich mehr Referenzen als erforderlich genannt werden, in diesem Fall ist in den Formblättern anzugeben, welche Referenz zu den unter (R-1) bis (R-2) genannten Kriterien jeweils gewertet werden sollen. Die übrigen aufgeführten Referenzen gehen dann nicht in die Wertung ein. Eine Referenz, die z. B. für Kriterium (R-1) benannt wird, kann auch für das Kriterium (R-2) benannt werden, wenn diese Rahmenbedingungen auf sie zutreffen. Dies ist in diesem Fall explizit anzugeben. Die geforderten Referenzen sind unter Punkt II.2.9) aufgeführt.
s.o.
Qualitätsanforderungen gem. § 75 Abs. 1 und 2 VgV Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt/Innenarchitekt/Beratender Ingenieur (Kammermitgliedschaft); Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jeden Mitbewerber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2. Für den Teilnahmeantrag sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) entsprechend II.2.9) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:
— die FB nebst beigefügten Nachweisen,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter https://www.evergabe.de/assets/imagescms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. BG's, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.
3) Wichtig: Seit dem 18.10.2018 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen.
4) Der AG behält sich vor, bei Bedarf von den Bietern Folgeangebote einzuholen. Wenn der AG Verhandlungen führt, wird jeder Bieter zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Unabhängig davon, ob der Auftraggeber sich dazu entscheidet, Verhandlungsgespräche zu führen, behält sich der Auftraggeber aufgrund der derzeit noch bestehenden Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln vor, die ggf. zu führenden Verhandlungsgespräche per Videokonferenz durchzuführen.
5) Die Lph 9 – Objektbetreuung ist in der Laufzeit unter II.2.7) nicht enthalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.