Beseitigung tierischer Nebenprodukte im Land Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E 01 2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beseitigung tierischer Nebenprodukte im Land Berlin
Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) und dem Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG).
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Abholung, Sammlung, Lagerung, Behandlung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 sowie der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 im gesamten Land Berlin.
Der Vertrag beginnt am 1. Oktober 2021 und endet am 30. September 2024. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Vertragslaufzeit um 1 Jahr, das heißt bis zum 30. September 2025, zu verlängern (Optionsrecht). Die Verlängerung muss der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer spätestens bis zum 1. Februar 2024 schriftlich erklären.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter / Bietergemeinschaftsmitglieder haben mit dem Angebot einen geeigneten Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem die Bieter / Bietergemeinschaftsmitglieder jeweils niedergelassen sind, einzureichen.
Bieter / Bietergemeinschaftsmitglieder mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben als Nachweis mit dem Angebot eine gültige Gewerbeerlaubnis einzureichen.
1. Versicherung
— Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung, Mindestversicherungssumme je Versicherungsfall [Betrag gelöscht] EUR.
Nachweis (mit dem Angebot einzureichen):
— Versicherungspolice(n) oder für die Dauer des Vergabeverfahrens gültige(s) Angebot(e) einer Versicherungsgesellschaft, welche(s) im Zuschlagsfall anzunehmen ist / sind
2. wirtschaftliche und finanzielle Kapazitäten:
— ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Kapazitäten.
Nachweise (mit dem Angebot einzureichen):
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung der nach dem Recht des Mitgliedstaates, in denen die Bieter / Bietergemeinschaftsmitglieder, zuständigen Stelle, aus der hervorgeht, dass die Bieter / Bietermeinschaftsmitglieder ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sowie der Steuern und Abgaben nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen jeweils ordnungsgemäß erfüllt haben.
1. Erfahrung
— ausreichende Erfahrungen mit vergleichbaren Leistungen.
Nachweis (mit dem Angebot einzureichen):
— geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit in Art und Umfang vergleichbaren Leistungen in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe der ausgeführten Leistungen, der Gesamtbeseitigungsmengen, des Auftragswerts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers mit Ansprechpartner und Kontaktdaten, insbesondere Telefonnummer.
2. System zur Sicherstellung der hygienischen und tierseuchenrechtlichen Anforderungen
— bestehendes auf den HACCP-Grundsätzen beruhendes System zur Sicherstellung der hygienischen und tierseuchenrechtlichen Anforderungen bei der Beseitigung tierischer Nebenprodukte.
Nachweis (mit dem Angebot einzureichen):
— dem System zugrunde liegende aktuelle Konzepte für das Sammel-, Abhol- und Beseitigungssystem.
3. Qualitätsmanagementsystem
— bestehendes zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem.
Nachweis (mit dem Angebot einzureichen):
— Bescheinigung über die Zertifizierung des Systems.
4. Entsorgungskapazitäten in Tierkörperbeseitigungsanlage(n)
— verfügbare ausreichende Entsorgungskapazitäten in mindestens einer geeigneten Tierkörperbeseitigungsanlage.
Nachweise pro Tierkörperbeseitigungsanlage, deren Kapazitäten im Auftragsfall zur Verfügung stehen (mit dem Angebot einzureichen):
— Angabe (inkl. Standort) der Entsorgungsanlage(n) einschließlich Beschreibung der Art und Weise der Beseitigung bzw. Verwertung der tierischen Nebenprodukte in dieser Anlage / diesen Anlagen,
— Nachweis der Zulassung(en) gem. Art. 24 der Verordnung (EG) 1069/2009,
— Angabe der Gesamtkapazität der Anlage(n) in Tonnen(t) / Jahr und Angabe des derzeitigen Auslastungsgrades in Prozent (Stichtag: 1. Mai 2021).
(weitere) Nachweise auf Anforderung:
Für den Fall, dass die Bieter / Bietergemeinschaften die Tierkörperbeseitigungsanlage(n) nicht selbst betreiben, haben diejenigen Bietern / Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass den Bietern / Bietergemeinschaften die Kapazitäten der Tierkörperbeseitigungsanlage(n) tatsächlich Verfügung stehen, etwa durch entsprechende Verpflichtungserklärungen der Anlagenbetreiber.
5. Fuhrpark
— Verfügbarkeit eines ausreichendenden Fuhrpark nebst technischer Ausrüstung.
Nachweise (mit dem Angebot einzureichen):
— Angabe von Art und Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge,
— Beschreibung der technischen Ausrüstung des zur Abholung vorgesehenen Fuhrparks - für reguläre Abholungen und Sonder- und Einzelabholungen nach Position 1.4 des Preisblattes.
6. Sammelstelle
— Verfügbarkeit einer Sammelstelle im Berliner Stadtgebiet (Zwischenbehandlungsbetrieb(e) für Material der Kategorien 1 und 2 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009) nebst ausreichender Kapazitäten.
Nachweise (mit dem Angebot einzureichen):
— Angabe des Standorts der Sammelstelle,
— Nachweis der Zulassung gem. Art. 24 der Verordnung (EG) 1069/2009,
— maximale Kapazität der Sammelstelle in Tonnen(t).
(weitere) Nachweise auf Anforderung:
Für den Fall, dass die Bieter / Bietergemeinschaften die Sammelstelle nicht selbst betreiben, haben diejenigen Bietern/Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass den Bietern / Bietergemeinschaften die für den Betrieb erforderlichen Mittel der Sammelstellenbetreiber tatsächlich Verfügung stehen. Siehe außerdem die Zusatzinformationen zum Nachauftragnehmereinsatz unter VI.3. Nr. 4.
7. Beschäftigtenzahl
— Verfügbarkeit von durchgehend ausreichenden Personalkapazitäten.
Nachweis (mit dem Angebot einzureichen):
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
— Zu 1. Erfahrung
Der vergleichbare Umfang der Referenzleistungen bemisst sich an den Gesamtbeseitigungsmengen der Jahre 2019 (565,265 t) und 2020 (528,83 t). Daraus ergibt sich ein erforderlicher Mindestbeseitigungsumfang von durchschnittlich 500 t/Jahr.
— Zu 2. System zur Sicherstellung der hygienischen und tierseuchenrechtlichen
Das System muss den Anforderungen aus Art. 29 der Verordnung (EG) 1069/2009 genügen.
— Zu 3. Qualitätsmanagementsystem
Das Qualitätsmanagementsystem muss mindestens die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 erfüllen.
— Zu 4. Entsorgungskapazitäten in Tierkörperbeseitigungsanlage(n)
Den Bietern / Bietergemeinschaften müssen für die Ausführung des Auftrages mindestens Entsorgungskapazitäten von insgesamt 1 000 t /Jahr zur Verfügung stehen (Beseitigungsmengen der vergangenen Jahre von ca. 550 t / Jahr zuzüglich erforderlicher Kapazitäten im Fall eines Tierseuchenausbruchs). Diese Entsorgungskapazitäten können sich auf mehrere Tierkörperbeseitigungsanlage(n) verteilen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Belege für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (mit dem Angebot einzureichen)
— Erklärung jedes benannten dritten Unternehmens über Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, § 21 Abs. 1 AEntG, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG (Wirt 124 EU),
— Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Mitgliedsstaates, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sowie der Steuern und Abgaben nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften ordnungsgemäß erfüllt hat.
2. Frauenförderung
Auf das vorliegende Vergabeverfahren finden die Vorschriften der Frauenförderverordnung (FFV) des Landes Berlin sowie § 13 des Landesgleichstellungsgesetz (LGG) Anwendung. Mit dem Angebot ist demgemäß eine Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 FFV (Wirt-2141) einzureichen.
3. Zusatzinformation für Bietergemeinschaften
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen.
Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet (siehe Formular Wirt-238 Erklärung der Bieter- / Bewerbergemeinschaft). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für die zur Verfügung gestellten Leistungen und Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe zu erbringen. Die Belege für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
4. Zusatzinformation für Nachauftragnehmereinsatz
Bieter / Bietergemeinschaften, die beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an dritte Unternehmen zu vergeben, haben mit dem Angebot diese Auftragsteile konkret zu benennen (Wirt 235). Bieter / Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben zudem auf Anforderung des Auftraggebers folgende Unterlagen einzureichen:
— Benennung der dritten Unternehmen und deren Zuordnung zu den mit dem Angebot benannten Teilen des Auftrages, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen,
— Erklärung jedes benannten dritten Unternehmens über Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, § 21 Abs. 1 AEntG, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG (Wirt 124 EU),
— Nachweis, dass den Bietern / Bietergemeinschaften die Kapazitäten jedes benannten dritten Unternehmens im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stünden, etwa entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser dritten Unternehmen (Wirt 236).
Bieter / Bietergemeinschaften die zugleich beabsichtigen, sich im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von dritten Unternehmen zu berufen (Eignungsleihe), haben bereits mit dem Angebot die vorstehenden Angaben zu machen und die vorstehenden Unterlagen einzureichen. Darüber hinaus sind bezogen auf diese dritten Unternehmen diejenigen Eignungskriterien konkret zu benennen, für deren Erfüllung ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen. Des Weiteren ist die Erfüllung der benannten Eignungskriterien mit den jeweils unter III.1-3 festgelegten Nachweisen der dritten Unternehmen zu belegen, die mit Angebot einzureichen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]