Personalgewinnung / Recruiting / Headhunter im Finanzmarktbereich (Investment Management) Referenznummer der Bekanntmachung: 03-9-1-93

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kenfo.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX4RY5X/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX4RY5X
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Personalgewinnung / Recruiting / Headhunter im Finanzmarktbereich (Investment Management)

Referenznummer der Bekanntmachung: 03-9-1-93
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79610000 Stellenvermittlung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung ist mit rund 24 Mrd. EUR verwalteten Mitteln die größte öffentlich-rechtliche Stiftung Deutschlands und stellt mit der Verwaltung dieser Mittel die Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Abfalls sicher.

Gegenstand des Auftrags ist die Personalgewinnung von Fach- und Führungskräften im Bereich Finanzmarkt (Investment Management) für den KENFO und damit verbundenen Stellen. Hierbei werden typische Dienstleistungen eines Personalvermittlers / Recruiting-Dienstleisters / Headhunters benötigt. Es soll ein Rahmenvertrag mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei Auftragnehmern (Vermittlern) geschlossen werden, welcher die Grundlage für den Abschluss und die Durchführung von Einzelabrufen zur (partiellen) Deckung des Personalbedarfs des KENFO darstellt. Der KENFO geht von einem Bedarf von 20 - 25 Stellen in den nächsten 3 Jahren aus.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79611000 Arbeitsvermittlungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Auftrages sind die Personalvermittlungsdienstleistungen zur Rekrutierung von geeignetem Personal in dem Bereich Finanzmarkt (Investment Management) und damit verbundenen Stellen. Der KENFO geht von einem Bedarf von ca. 20 - 25 Stellen in den nächsten 3 Jahren aus. Die Mitarbeiter werden im Bereich Finanzmarkt (Investment Management) mit folgenden Schwerpunkten gesucht:

I. Investment Management Illiquide Anlagen (z. B. PE, Infrastruktur, Immobilien etc.) — Fondsinvestments,

II. Investment Management Illiquide Anlagen — Co- und Direktinvestments,

III. Asset Allocation,

IV. Risikocontrolling Illiquide Anlagen (z. B. Infrastruktur, Immobilien),

V. Investmentcontrolling,

VI. Investment Operations,

VII. Nachhaltigkeit und Kommunikation,

VIII. Jurist (Schwerpunkt: M&A, Co- / Direktinvestments, auch Fondsinvestments).

Es kann sich zudem um weitere Stellen (insbesondere in den Bereichen IT, Recht und Administration) handeln, die den Bereich Investment Management unterstützen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Verlängerungsoption: Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag einseitig maximal 2 mal um jeweils 1 weiteres Jahr zu verlängern.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit, § 42 VgV, §§ 122 bis 125 GWB) gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.1.1. bis III.1.3. formell und materiell erfüllen, werden 5 (fünf) Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 Abs. 1 VgV).

Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei wie folgt:

Der Bewerber kann hierzu weitere, über die 2 gem. Abschnitt III.1.3. geforderten Mindestreferenzen hinausgehende Referenzen einreichen. Die darüberhinausgehenden Referenzen müssen auch die Mindestanforderungen erfüllen.

Die eingereichten Referenzen werden mit folgenden Punkten bewertet und die besten drei Referenzen des Bieters gewertet (zu der Wertung und Vergabe der Punkte siehe die genauen Angaben der Vergabeunterlagen im Vordruck TNW01-Vordruck_Teilnahmeantrag ab Seite 7):

A.01) Auftragsvolumen: 1, 3 oder 5 Punkte,

A.02) Vermittelte Stellen im Finanzmarktbereich: 1, 3 oder 5 Punkte,

A.03) Rechtsform des Referenzgebers: 1 oder 5 Punkte,

A.04) Komplexität und Leistungsbild der Referenz: 0, 1, 3 oder 5 Punkte, je nach Grad der Vergleichbarkeit des Referenzauftrages mit dem gegenständlichen Auftrag.

Addition der Punkte der Kriterien (A.01-A.04) ergibt die Gesamtsumme. Jeder Teilnehmer kann je Referenzkriterium einer Referenz maximal 5 (fünf) Punkte und somit mit einer Referenz maximal 20 (zwanzig) Punkte und somit bei 3 wertungsfähigen Referenzen insgesamt maximal 60 (sechzig) Punkte erreichen.

Die 5 Bieter mit den meisten Bewertungspunkten werden im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb durch die Vergabestelle zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Ranggleichheit von zweien oder mehreren Unternehmen auf dem letzten - fünften - Platz werden die ranggleichen Unternehmen ebenfalls zur Angebotsabgabe aufgefordert.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption gemäß II.2.7. der Bekanntmachung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bewerber- / Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Im Falle einer Bewerber- / Bietergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, aus welcher die einzelnen Mitglieder und das vertretungsberechtigte Mitglied hervorgeht und mit welchem erklärt wird, dass die Bildung der Bewerber- / Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist und dass die Mitglieder im Falle des Zuschlags eine Arbeitsgemeinschaft bilden sowie sich zur gesamtschuldnerischen Haftung für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten verpflichten.

Im Falle einer Bewerber- / Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise jeweils von allen Mitgliedern der Bewerber- / Bietergemeinschaft vorzulegen. Die im Abschnitten III.1.2) und III.1.3) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise können für die Bewerber- / Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, Nachunternehmer (keine Lieferanten, Zulieferer usw.) einzusetzen, so hat er die betreffenden Teile des Auftrages in seinem Angebot anzugeben.

1) Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, indem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate alt sein. Oder - sofern zutreffend - Eigenerklärung des Bieters / Mitglied der Bietergemeinschaft, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister für den Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft bestehen bzw. erforderlich sind. (s. Vordruck Teilnahmeantrag),

2) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB und § 19 MiLoG (s. Vordruck Teilnahmeantrag).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Referenzen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Darstellung (gemäß Vordruck Referenzen) von min. 2 erfolgreichen Referenzen des Unternehmens über die in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist) erbrachten Leistungen über Dienstleistungen, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand (Personalvermittlungsleistungen / Recruiting im Bereich Finanzmarktbereich) vergleichbar sind, wobei die folgenden Mindestanforderungen (a) und (b) jeweils pro Referenz kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung zum Nachweis der technischen und beruflichenLeistungsfähigkeit):

Mindestanforderungen:

(a) Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR in den letzten 3 Jahren und

(b) Mindestens 3 vermittelte Stellen gemäß der Stellenbeschreibung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/05/2021
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch, Englisch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrages sind die von der Vergabestelle auf der in I.3) angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfristnachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126 b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen,

2) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen,

3) Eine Erstattung von Kosten / Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt,

4) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YX4RY5X.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr.1 GWB binnen einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erheben. Zudem ist gemäß § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind. Schließlich wird auf § 135 Abs. 3 GWB hingewiesen, wonach eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht eintritt, wenn der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

§ 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/04/2021