Übernahme von Bioabfällen von den Wertstoffhöfen zur Wägung und Verwertung in den Jahren 2022 und 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: ENWI-4-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.halberstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme von Bioabfällen von den Wertstoffhöfen zur Wägung und Verwertung in den Jahren 2022 und 2023
Übernahme von Bioabfällen von den Wertstoffhöfen zur Wägung und Verwertung in den Jahren 2022 und 2023, optional bis 2024.
Wertstoffhof Ballenstedt
Landkreis Harz
Los 1 Werstoffhof Ballenstedt.
1.1.2024 – 31.12.2024 Optionale Verlängerung
Wertstoffhof Halberstadt
Landkreis Harz
Los 2 Wertstoffhof Halberstadt.
1.1.2024 – 31.12.2024 optionale Verlängerung
Wertstoffhof Harzgerode
Landkreis Harz
Los 3 Wertstoffhof Harzgerode.
1.1.2024 – 31.12.2024 optionale Verlängerung
Wertstoffhof Ilsenburg
Landkreis Harz
Los 4 Wertstoffhof Ilsenburg.
1.1.2024 – 31.12.2024 optionale Verlängerung
Wertstoffhof Oberharz/Elbingerode
Landkreis Harz
Los 5 Wertstoffhof Oberharz/Elbingerode.
1.1.2024 – 31.12.2024 optionale Verlängerung
Wertstoffhof Osterwieck
Landkreis Harz
Los 6 Wertstoffhof Osterwieck.
1.1.2024 – 31.12.2024 optionale Verlängerung
Wertstoffhof Wernigerode
Landkreis Harz
Los 7 Wertstoffhof Wernigerode.
1.1.2024 – 31.12.2024 optionale Verlängerung
Wertstoffhof Westerhausen
Landkreis Harz
Los 8 Wertstoffhof Westerhausen.
1.1.2024 – 31.12.2024 optionale Verlängerung
Wertstoffhof Quedlinburg
Landkreis Harz
Los 9 Wertstoffhof Quedlinburg.
1.1.2024 – 31.12.2024 optionale Verlängerung
Gesamtgebiet
Landkreis Harz
Los 10 Gesamtgebiet Landkreis Harz.
1.1.2024 – 31.12.2024 optionale Verlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sämtliche unten genannten Erklärungen/Unterlagen sind von jedem Bieter, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen:
1) Erklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG),
2) Erklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
3) Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
4) Erklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
5) aktueller Auszug aus dem Handelsregister, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sämtliche unten genannten Erklärungen/Unterlagen sind von jedem Bieter und Unterauftragnehmer auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
6) Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Einreichungsfrist nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
7) Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – zum Zeitpunkt des Ablaufs der Einreichungsfrist nicht älter als 6 Monate),
8) aktueller (d. h. zum Zeitpunkt des Ablaufs der Einreichungsfrist noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
9) Erklärung des Unterauftragnehmers (Benennung, Bereitschaftserklärung zur Leistungserbringung, Erklärungen zu Ausschlussgründen wie unter 1) bis 3),
10) Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen des AG die Gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer unter 7) bis 9) vorzulegen da die Vergabestelle nach § 36 Abs. 5 Satz 1 VgV gehalten ist, vor der Zuschlagserteilung in Bezug auf reine Nachunternehmer die Voraussetzungen des §§ 123, 124 GWB zu prüfen, sind Unterlagen von 1) bis 5) ggf. vom Nachunternehmer (ohne Eignungsleihe) auf gesondertes Anfordern vorzulegen.
Sämtliche unten genannten Erklärungen/Unterlagen sind von jedem Bieter, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie vorzulegen:
11) Erklärung über den Umsatz des letzten Geschäftsjahres, aktuelle Mitarbeiterzahl und Anlagenkapazität,
12) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate (nur im Original, sofern die Bescheinigung im Original Gültigkeit hat)
Sämtliche unten genannten Unterlagen sind vom Bieter auf gesondertes Verlangen vorzulegen,
13) die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Ursprungskalkulation) im verschlossenen Umschlag,
14) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflicht.
Da die Vergabestelle nach § 36 Abs. 5 Satz 1 VgV gehalten ist, vor der Zuschlagserteilung in Bezug auf reine Nachunternehmer die Voraussetzungen des §§ 123, 124 GWB zu prüfen, sind Unterlagen von 11) bis 12) ggf. vom Nachunternehmer (ohne Eignungsleihe) auf gesondertes Anfordern vorzulegen.
Sämtliche unten genannten Erklärungen/Unterlagen sind von jedem Bieter, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft Vorzulegen:
15) Referenzen zu vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Jahre (siehe Anlage 15 im Angebotsschreiben),
16) Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (für Verwertungsanlage und ggf. Abladepunkt/Übergabestelle) oder gleichwertige Qualifikation für die entsprechende Leistung
Da die Vergabestelle nach § 36 Abs. 5 Satz 1 VgV gehalten ist, vor der Zuschlagserteilung in Bezug auf reine Nachunternehmer die Voraussetzungen des §§ 123, 124 GWB zu prüfen, sind Unterlagen von 15) bis 16) ggf. vom Nachunternehmer (ohne Eignungsleihe) auf gesondertes Anfordern vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.4.2023
Sollte Vertrag nach Verlängerungsoption verlängert werden, dann wird eine Bekanntmachung am 1.4.2024 veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.sachsen-anhalt.de
„Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“