Reaktivierung der Strecke Kiel Hbf Abs Ss bis Schönberger Strand, BV Instandsetzung „Hein Schönberg“, Abschnitt Bauarbeiten Los 2.3 km 13,4 + 10 bis 16,1 + 80 sowie Los 3 km 20,4 + 00 bis 23,5 + 46
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaltenkirchen
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24568
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.akn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reaktivierung der Strecke Kiel Hbf Abs Ss bis Schönberger Strand, BV Instandsetzung „Hein Schönberg“, Abschnitt Bauarbeiten Los 2.3 km 13,4 + 10 bis 16,1 + 80 sowie Los 3 km 20,4 + 00 bis 23,5 + 46
Instandsetzung von ca. 5 750 m Gleis in 2 Losen (2 750 + 3 000 m) inkl. Einbau von Kabelkanälen und 8 BÜ Reaktivierung der Strecke Kiel Hbf Abs Ss bis Schönberger Strand, BV Instandsetzung „Hein Schönberg“, Abschnitt Bauarbeiten Los 2.3 km 13,4 + 10 bis 16,1 + 80 sowie Los 3 km 20,4 + 00 bis 23,5 + 46, Erd-, Gleis- und Tiefbauarbeiten.
Bauarbeiten km 13,4 + 10 bis 16,1 + 80
Strecke Kiel Hbf Abz Ss bis Schönberger Strand
Erd, Gleis- und Tiefbauarbeiten km 13,4 + 10 bis 16,1 + 80.
Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt. Die AKN weist darauf hin, dass ggf. aufgrund haushaltsrechtlicher Gründe oder Gremiumbeschlüsse auf die Vergabe des Auftrages ganz oder teilweise verzichtet werden muss. Ferner weist die AKN darauf hin, dass das Vergabeverfahren aufgehoben werden muss, wenn kein zuschlagsfähiges, wirtschaftliches Angebot vorliegt. Für diesen Fall verzichtet der Bieter auf die Geltendmachung jeglicher Ersatzansprüche. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen behält sich der Auftraggeber somit vor.
Bauarbeiten km 20,4 + 00 bis 23,5 + 46
Strecke Kiel Hbf Abz Ss bis Schönberger Strand
Erd, Gleis- und Tiefbauarbeiten km 20,4 + 00 bis 23,5 + 46.
Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt. Die AKN weist darauf hin, dass ggf. aufgrund haushaltsrechtlicher Gründe oder Gremiumbeschlüsse auf die Vergabe des Auftrages ganz oder teilweise verzichtet werden muss. Ferner weist die AKN darauf hin, dass das Vergabeverfahren aufgehoben werden muss, wenn kein zuschlagsfähiges, wirtschaftliches Angebot vorliegt. Für diesen Fall verzichtet der Bieter auf die Geltendmachung jeglicher Ersatzansprüche. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen behält sich der Auftraggeber somit vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Nachweis über die Eintragung in das entsprechende Berufsregister seines Sitzes oder Wohnsitzes - Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben die Bescheinigung des für ihn zuständigen Versiche-rungsträgers nachzuweisen,
— Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquiditätsverfahren anhängig ist,
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von § 123 GWB, § 124 GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen hat,
— Eigenerklärung zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie Ver-pflichtungen gem. Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Aufenthaltsgesetz, Mindestlohngesetz oder Schwarz-arbeiterbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Eigenerklärung über Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind; unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Eigenerklärung mit Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
— Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, von ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen. Die Auskunft darf nicht älter als 3 Monate sein.
— Abgabe einer Referenzliste über Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
— Nachweis über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN ISO oder gleichwertig.
— Eigenerklärung über die für die Ausführung der zu vergebenen Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.
— Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeitereignung für die Leistung.
— Nachweis über die Begleitung von Bahnprojekten zwingend erforderlich.
— Nachweis eines Hygiene- und Dokumentationskonzeptes bezüglich der Corona- Krise zwingend erforderlich (Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, Dokumentation der Mitarbeiter und Subunternehmer tagesaktuell, Bereitstellung von Hygienestationen, Vorgaben von Mundschutzauflagen für Mitarbeiter und Subunternehmer, Kontrollmechanismen definieren, Notfallplan zum Fertigstellen bei Infektion eines Mitarbeiters, Darlegen einer Meldekette).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Kiel
Land: Deutschland
GWB §160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
2) Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2)Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.