Auslobung von Beihilfen zum Zwecke des Gigabitausbaus / der gigabitfähigen Netze im Landkreis Osterholz (2019 — 2023) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020002052
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-osterholz.de/ausschreibungen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
Abschnitt II: Gegenstand
Auslobung von Beihilfen zum Zwecke des Gigabitausbaus / der gigabitfähigen Netze im Landkreis Osterholz (2019 — 2023)
Auslobung von Beihilfen zum Zwecke des Gigabitausbaus / der gigabitfähigen Netze im Landkreis Osterholz (2019 — 2023). Der Landkreis Osterholz erhält Zuwendungen für den Breitbandausbau im Landkreis Osterholz. Der Ausbau soll in den Bereichen Infrastruktur (Los 1), Schulen (Los 2) und Gewerbe (Lose 3 — 5) erfolgen. Die Zuwendung soll an einen Letztempfänger im Rahmen eines Weiterleitungsbescheides weitergegeben werden. Voraussetzung für die Weiterleitung der Fördermittel ist die Einhaltung der Vorgaben aus den Fördermittelbescheiden der Bewilligungsbehörden. Die Auswahl eines Letztempfängers erfolgt im Rahmen eines transparenten Auswahlverfahrens, dieses Verfahren wird in Anlehnung an die Vergabeverordnung als Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Infrastruktur
Landkreis Osterholz
Infrastruktur.
Die Gesamtmaßnahme steht unter dem Vorbehalt der Gewährung der Fördermittel durch den Bund und das Land Niedersachsen.
Schulen
Landkreis Osterholz
Schulen.
Die Gesamtmaßnahme steht unter dem Vorbehalt der Gewährung der Fördermittel durch den Bund und das Land Niedersachsen.
Gewerbe Grasberg, Hambergen, Ritterhude
Landkreis Osterholz
Gewerbe Grasberg, Hambergen, Ritterhude.
Die Gesamtmaßnahme steht unter dem Vorbehalt der Gewährung der Fördermittel durch den Bund und das Land Niedersachsen.
Gewerbe Osterholz-Scharmbeck, Schwanewede
Landkreis Osterholz
Gewerbe Osterholz-Scharmbeck, Schwanewede.
Die Gesamtmaßnahme steht unter dem Vorbehalt der Gewährung der Fördermittel durch den Bund und das Land Niedersachsen.
Gewerbe Lilienthal
Landkreis Osterholz, Gemeinde Lilienthal
Gewerbe Lilienthal.
Die Gesamtmaßnahme steht unter dem Vorbehalt der Gewährung der Fördermittel durch den Bund und das Land Niedersachsen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Infrastruktur
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulen
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gewerbe Grasberg, Hambergen, Ritterhude
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gewerbe Osterholz-Scharmbeck, Schwanewede
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gewerbe Lilienthal
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Ziel dieses Wettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Beihilfen zum Gigabitausbau bzw. Ausbau gibabitfähiger Netze, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Vergabe dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4131150
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag analog zu den Regelungen in §§ 160, 161 GWB nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.