Bauvorhaben „Domstift Brandenburg, Burghof 7: Ostflügel / Spiegelburg – Bauabschnitt 1: Spiegelburg“
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14776
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://dom-brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauvorhaben „Domstift Brandenburg, Burghof 7: Ostflügel / Spiegelburg – Bauabschnitt 1: Spiegelburg“
Planungsleistungen:
— Objektplanung Geäude (Einarbeitung LPH 2, LPH 3 bis 9), Tragwerksplanung (Einarbeitung LPH 2, LPH 3 bis 6), Freianlagenplanung (Los 1),
— Fachplanung Technische Ausrüstung (Einarbeitung LPH 2, LPH 3 bis 9): HLS (Los 2) und ELT (Los 3).
Planungsleistungen Objektplanung Gebäude / Tragwerksplanung / Freianlagenplaung (Kurzzeichen: Los 1)
14770 Brandenburg an der Havel
Ein Großteil der Baudenkmale auf dem Burghof in Brandenburg an der Havel konnten in den vergangenen Jahrzehnten bereits instandgesetzt werden. Der Ostflügel der Domklausur und die sog. Spiegelburg, nach dem Dom die beiden ältesten Gebäude, müssen dringend instandgesetzt, restauriert und modernisiert werden. Nach heutigem Stand sollen sie künftig als „Haus der alten Schätze“ in der Spiegelburg das Domstiftsarchiv (Depot- und Magazinräume, Benutzerlesesaal und Büro der Archivverwaltung) und im Ostflügel das Dommuseum sowie einige weitere Magazinräume für das Archiv einschließlich der zugehörigen Klimaanalage beherbergen. Gegenstand des Gesamtprojekts sind u. a. die statische Ertüchtigung, die bauliche Instandsetzung und Restaurierung der Gebäudehüllen und der Innenräume sowie die vollständige Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung und die museale und archivtechnische Ausstattung. Da die Finanzierung des Gesamtprojekts derzeit noch nicht gesichert ist, erfolgt eine Realisierung in Bauabschnitten. Dabei soll jeder Bauabschnitt autark funktionierende Nutzungs- oder Teilnutzungseinheiten erzeugen. Bautechnisch ist eine Gliederung der Abschnitte entsprechend der Baukörper von Ostflügel und Spiegelburg sinnvoll. Allerdings sind die Gebäudefunktionen nicht komplett vertikal getrennt, vielmehr werden sich im 2. und 3. Obergeschoss des Ostflügels weitere Depoträume des Archivs und die für die Klimatisierung des Depots im Ostflügel und Spiegelburg erforderliche Anlagentechnik befinden. Im Keller der Spiegelburg wiederum sind zentrale Elemente der technischen Gebäudeausrüstung untergebracht, die auch der Versorgung des Ostflügels dienen. Außerdem verlaufen an der Trennwand zwischen Ostflügel und Spiegelburg zentrale vertikale Leitungsstränge für beide Baukörper.
Aus bautechnischen Gesichtspunkten ist es somit sinnvoll, in einem 1. Bauabschnitt die Spiegelburg zu bearbeiten, sodann – in einem 2. Bauabschnitt – das 2. und 3. Obergeschoss des Ostflügels, schließlich – in einem 3. Bauabschnitt – das Erdgeschoss, den unteren Kreuzgang und das 1. Obergeschoss des Ostflügels. Die Aufteilung des Gesamtprojekts stellt sich danach wie folgt dar:
— Bauabschnitt 1: Spiegelburg,
— Bauabschnitt 2: 2. und 3. Obergeschoss des Ostflügels,
— Bauabschnitt 3: Erdgeschoss, Kreuzgang und 1. Obergeschoss des Ostflügels.
Im 1. Bauabschnitt entsteht danach ein funktionstüchtiges Archiv, wobei die Klimatisierung erst im Zuge des 2. Bauabschnitts hergestellt werden kann, da die hierfür erforderliche Anlagentechnik sich im Spitzboden des Dachgeschosses des Ostflügels befindet und damit erst im Zuge des 2. Bauabschnitts realisiert wird. Eine Entscheidung des Auftraggebers zur Realisierung des 2. und des 3. Bauabschnitts ist, da die hierfür erforderliche Finanzierung noch nicht steht, noch nicht getroffen. Die Planungsleistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, beziehen sich auf Planung und Realisierung des 1. Bauabschnitts, wobei dieser keinesfalls isoliert, sondern stets mit seinen in vielfältiger Hinsicht bestehenden Wechselwirkungen zu den beiden weiteren Bauabschnitten betrachtet werden muss und der künftige Auftragnehmer auch im Rahmen der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen diejenigen über den Bauabschnitt 1 hinausgehenden Planungsleistungen erbringen muss, die aufgrund der Schnittstellen zu den und aufgrund der Abhängigkeiten mit den weiteren Bauabschnitten zwingend notwendig sind.
Es liegen eine Vorplanung aus Februar 2020 sowie eine Beschreibung der Bauabschnitte vom 15.4.2020 vor, die Gegenstand der Vergabeunterlagen und Grundlage für die weitere Planung und Umsetzung des Bauabschnittes 1 sind. Es ist unabdingbar, dass sich der Auftragnehmer in diese Planung intensiv einarbeitet. Die Gebäudeteile bzw. der räumliche Umgriff des 1. Bauabschnitts sind in der Grundrisszeichnung und dem Schnitt A A-Bauabschnitte, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind, in blauer (BA Spiegelburg) und hellroter (im 1. BA ggf. notwendig) Farbe dargestellt.
Die Beauftragung erfolgt in Stufen. Mit Zuschlagserteilung werden beauaftragt Einarbeitung / Anpassung Leistungsphase 2 / Betrachtung Gesamtprojekt, Leistungsphase 3 Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung, Freianlagenplanung. Die weiteren Leistungen werden gesondert beauftragt. Dem Auftraggeber steht insoweit ein einseitiges Optionsrecht zu.
Die Einhaltung von Kosten und Vorgaben von Zuwendungsgebern sind von maßgeblicher Bedeutung. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem Vertragsentwurf (s. Vergabeunterlagen).
Planungsleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) (Kurzzeichen: Los 2)
14770 Brandenburg an der Havel
Ein Großteil der Baudenkmale auf dem Burghof in Brandenburg an der Havel konnten in den vergangenen Jahrzehnten bereits instandgesetzt werden. Der Ostflügel der Domklausur und die sog. Spiegelburg, nach dem Dom die beiden ältesten Gebäude, müssen dringend instandgesetzt, restauriert und modernisiert werden. Nach heutigem Stand sollen sie künftig als „Haus der alten Schätze“ in der Spiegelburg das Domstiftsarchiv (Depot- und Magazinräume, Benutzerlesesaal und Büro der Archivverwaltung) und im Ostflügel das Dommuseum sowie einige weitere Magazinräume für das Archiv einschließlich der zugehörigen Klimaanalage beherbergen. Gegenstand des Gesamtprojekts sind u. a. die statische Ertüchtigung, die bauliche Instandsetzung und Restaurierung der Gebäudehüllen und der Innenräume sowie die vollständige Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung und die museale und archivtechnische Ausstattung. Da die Finanzierung des Gesamtprojekts derzeit noch nicht gesichert ist, erfolgt eine Realisierung in Bauabschnitten. Dabei soll jeder Bauabschnitt autark funktionierende Nutzungs- oder Teilnutzungseinheiten erzeugen. Bautechnisch ist eine Gliederung der Abschnitte entsprechend der Baukörper von Ostflügel und Spiegelburg sinnvoll. Allerdings sind die Gebäudefunktionen nicht komplett vertikal getrennt, vielmehr werden sich im 2. und 3. Obergeschoss des Ostflügels weitere Depoträume des Archivs und die für die Klimatisierung des Depots im Ostflügel und Spiegelburg erforderliche Anlagentechnik befinden. Im Keller der Spiegelburg wiederum sind zentrale Elemente der technischen Gebäudeausrüstung untergebracht, die auch der Versorgung des Ostflügels dienen. Außerdem verlaufen an der Trennwand zwischen Ostflügel und Spiegelburg zentrale vertikale Leitungsstränge für beide Baukörper.
Aus bautechnischen Gesichtspunkten ist es somit sinnvoll, in einem 1. Bauabschnitt die Spiegelburg zu bearbeiten, sodann – in einem 2. Bauabschnitt – das 2. und 3. Obergeschoss des Ostflügels, schließlich – in einem 3. Bauabschnitt – das Erdgeschoss, den unteren Kreuzgang und das 1. Obergeschoss des Ostflügels. Die Aufteilung des Gesamtprojekts stellt sich danach wie folgt dar:
— Bauabschnitt 1: Spiegelburg,
— Bauabschnitt 2: 2. und 3. Obergeschoss des Ostflügels,
— Bauabschnitt 3: Erdgeschoss, Kreuzgang und 1. Obergeschoss des Ostflügels.
Im 1. Bauabschnitt entsteht danach ein funktionstüchtiges Archiv, wobei die Klimatisierung erst im Zuge des 2. Bauabschnitts hergestellt werden kann, da die hierfür erforderliche Anlagentechnik sich im Spitzboden des Dachgeschosses des Ostflügels befindet und damit erst im Zuge des 2. Bauabschnitts realisiert wird. Eine Entscheidung des Auftraggebers zur Realisierung des 2. und des 3. Bauabschnitts ist, da die hierfür erforderliche Finanzierung noch nicht steht, noch nicht getroffen. Die Planungsleistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, beziehen sich auf Planung und Realisierung des 1. Bauabschnitts, wobei dieser keinesfalls isoliert, sondern stets mit seinen in vielfältiger Hinsicht bestehenden Wechselwirkungen zu den beiden weiteren Bauabschnitten betrachtet werden muss und der künftige Auftragnehmer auch im Rahmen der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen diejenigen über den Bauabschnitt 1 hinausgehenden Planungsleistungen erbringen muss, die aufgrund der Schnittstellen zu den und aufgrund der Abhängigkeiten mit den weiteren Bauabschnitten zwingend notwendig sind. Es liegen eine Vorplanung aus Februar 2020 sowie eine Beschreibung der Bauabschnitte vom 15.4.2020 vor, die Gegenstand der Vergabeunterlagen und Grundlage für die weitere Planung und Umsetzung des Bauabschnittes 1 sind. Es ist unabdingbar, dass sich der Auftragnehmer in diese Planung intensiv einarbeitet. Die Gebäudeteile bzw. der räumliche Umgriff des 1. Bauabschnitts sind in der Grundrisszeichnung und dem Schnitt AA-Bauabschnitte, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind, in blauer (BA Spiegelburg) und hellroter (im 1. BA ggf. notwendig) Farbe dargestellt.
Die Beauftragung erfolgt in Stufen. Mit Zuschlagserteilung werden beauaftragt Einarbeitung / Anpassung Leistungsphase 2 / Betrachtung Gesamtprojekt, Leistungsphase 3 Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS). Die weiteren Leistungen werden gesondert beauftragt. Dem Auftraggeber steht insoweit ein einseitiges Optionsrecht zu.
Die Einhaltung von Kosten und Vorgaben von Zuwendungsgebern sind von maßgeblicher Bedeutung. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem Vertragsentwurf (s. Vergabeunterlagen).
Planungsleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) (Kurzzeichen: Los 3)
14770 Brandenburg an der Havel
Ein Großteil der Baudenkmale auf dem Burghof in Brandenburg an der Havel konnten in den vergangenen Jahrzehnten bereits instandgesetzt werden. Der Ostflügel der Domklausur und die sog. Spiegelburg, nach dem Dom die beiden ältesten Gebäude, müssen dringend instandgesetzt, restauriert und modernisiert werden. Nach heutigem Stand sollen sie künftig als „Haus der alten Schätze“ in der Spiegelburg das Domstiftsarchiv (Depot- und Magazinräume, Benutzerlesesaal und Büro der Archivverwaltung) und im Ostflügel das Dommuseum sowie einige weitere Magazinräume für das Archiv einschließlich der zugehörigen Klimaanalage beherbergen. Gegenstand des Gesamtprojekts sind u. a. die statische Ertüchtigung, die bauliche Instandsetzung und Restaurierung der Gebäudehüllen und der Innenräume sowie die vollständige Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung und die museale und archivtechnische Ausstattung. Da die Finanzierung des Gesamtprojekts derzeit noch nicht gesichert ist, erfolgt eine Realisierung in Bauabschnitten. Dabei soll jeder Bauabschnitt autark funktionierende Nutzungs- oder Teilnutzungseinheiten erzeugen. Bautechnisch ist eine Gliederung der Abschnitte entsprechend der Baukörper von Ostflügel und Spiegelburg sinnvoll. Allerdings sind die Gebäudefunktionen nicht komplett vertikal getrennt, vielmehr werden sich im 2. und 3. Obergeschoss des Ostflügels weitere Depoträume des Archivs und die für die Klimatisierung des Depots im Ostflügel und Spiegelburg erforderliche Anlagentechnik befinden. Im Keller der Spiegelburg wiederum sind zentrale Elemente der technischen Gebäudeausrüstung untergebracht, die auch der Versorgung des Ostflügels dienen. Außerdem verlaufen an der Trennwand zwischen Ostflügel und Spiegelburg zentrale vertikale Leitungsstränge für beide Baukörper.
Aus bautechnischen Gesichtspunkten ist es somit sinnvoll, in einem 1. Bauabschnitt die Spiegelburg zu bearbeiten, sodann – in einem 2. Bauabschnitt – das 2. und 3. Obergeschoss des Ostflügels, schließlich – in einem 3. Bauabschnitt – das Erdgeschoss, den unteren Kreuzgang und das 1. Obergeschoss des Ostflügels. Die Aufteilung des Gesamtprojekts stellt sich danach wie folgt dar:
— Bauabschnitt 1: Spiegelburg,
— Bauabschnitt 2: 2. und 3. Obergeschoss des Ostflügels,
— Bauabschnitt 3: Erdgeschoss, Kreuzgang und 1. Obergeschoss des Ostflügels.
Im 1. Bauabschnitt entsteht danach ein funktionstüchtiges Archiv, wobei die Klimatisierung erst im Zuge des 2. Bauabschnitts hergestellt werden kann, da die hierfür erforderliche Anlagentechnik sich im Spitzboden des Dachgeschosses des Ostflügels befindet und damit erst im Zuge des 2. Bauabschnitts realisiert wird. Eine Entscheidung des Auftraggebers zur Realisierung des 2. und des 3. Bauabschnitts ist, da die hierfür erforderliche Finanzierung noch nicht steht, noch nicht getroffen. Die Planungsleistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, beziehen sich auf Planung und Realisierung des 1. Bauabschnitts, wobei dieser keinesfalls isoliert, sondern stets mit seinen in vielfältiger Hinsicht bestehenden Wechselwirkungen zu den beiden weiteren Bauabschnitten betrachtet werden muss und der künftige Auftragnehmer auch im Rahmen der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen diejenigen über den Bauabschnitt 1 hinausgehenden Planungsleistungen erbringen muss, die aufgrund der Schnittstellen zu den und aufgrund der Abhängigkeiten mit den weiteren Bauabschnitten zwingend notwendig sind.
Es liegen eine Vorplanung aus Februar 2020 sowie eine Beschreibung der Bauabschnitte vom 15.4.2020 vor, die Gegenstand der Vergabeunterlagen und Grundlage für die weitere Planung und Umsetzung des Bauabschnittes 1 sind. Es ist unabdingbar, dass sich der Auftragnehmer in diese Planung intensiv einarbeitet. Die Gebäudeteile bzw. der räumliche Umgriff des 1. Bauabschnitts sind in der Grundrisszeichnung und dem Schnitt AA-Bauabschnitte, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind, in blauer (BA Spiegelburg) und hellroter (im 1. BA ggf. notwendig) Farbe dargestellt.
Die Beauftragung erfolgt in Stufen. Mit Zuschlagserteilung werden beauaftragt Einarbeitung / Anpassung Leistungsphase 2 / Betrachtung Gesamtprojekt, Leistungsphase 3 Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT). Die weiteren Leistungen werden gesondert beauftragt. Dem Auftraggeber steht insoweit ein einseitiges Optionsrecht zu.
Die Einhaltung von Kosten und Vorgaben von Zuwendungsgebern sind von maßgeblicher Bedeutung. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem Vertragsentwurf (s. Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Objektplanung Gebäude / Tragwerksplanung / Freianlagenplaung (Kurzzeichen: Los 1)
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14776
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) (Kurzzeichen: Los 2)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) (Kurzzeichen: Los 3)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.