Lieferung eines LF 10 nach DIN 14530-5 für die Gemeinde Harmsdorf (Herzogtum-Lauenburg) Referenznummer der Bekanntmachung: 50-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratzeburg
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.amt-lauenburgische-seen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines LF 10 nach DIN 14530-5 für die Gemeinde Harmsdorf (Herzogtum-Lauenburg)
Die Gemeinde Harmsdorf (Lauenburg) beschafft ein Löschgruppenfahrzeuges LF 10 für die FF Harmsdorf über das Amt Lauenburgische Seen im Kreis Herzogtum-Lauenburg, Schleswig-Holstein.
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines LF 10 (Kurzzeichen: Los 1)
23911 Harmsdorf bei Ratzeburg
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10.
Aufbau geeignet zur Darstellung eines LF 10 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
23911 Harmsdorf bei Ratzeburg
Aufbau geeignet zur Darstellung eines LF 10 und Zusammenführung aller Lose.
(Teil-) Beladung nach DIN 14530-5 — LF 10 (Kurzzeichen: Los 3)
23911 Harmsdorf bei Ratzeburg
(Teil-) Beladung nach DIN 14530-5 — LF 10.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines LF 10 (Kurzzeichen: Los 1)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reinfeld (Holstein)
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 23858
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau geeignet zur Darstellung eines LF 10 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dissen am Teutoburger Wald
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49201
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
(Teil-) Beladung nach DIN 14530-5 — LF 10 (Kurzzeichen: Los 3)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halstenbek, Holstein
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25469
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/