TGA-Planungsleistungen für den Umbau der Burg Wolfhagen zur Kita auf der Basis einer vorhandenen Vorplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VV G28 21 082-3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfhagen
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34466
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 5692 / 602-0
Fax: +49 5692 / 602-190
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wolfhagen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
Postleitzahl: 34024
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: +49 561 / 1003-1629
E-Mail: [removed]
Fax: +49 561 / 1003-1636
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreiskassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planungsleistungen für den Umbau der Burg Wolfhagen zur Kita auf der Basis einer vorhandenen Vorplanung
Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) beim Umbau der Burg Wolfhagen zu einer Kindertagesstätte auf der Basis einer vorhandenen Vorplanung.
34466 Wolfhagen
Das zum Umbau anstehende Gebäude liegt innerhalb der denkmalgeschützten Gesamtanlage der Wolfhager
Innenstadt und ist als Einzelkulturdenkmal eingetragen. Seine lange Geschichte reicht nach derzeitiger Erkenntnislage bis in die Zeit der Stadtgründung 1231 zurück. Mit dem umgebenden Ensemble stellt dieser Teil aus geschichtlicher und denkmalpflegerischer Sicht den wichtigsten Teil der historischen Altstadt dar.
Das Gebäude war bis zur Gebietsreform Sitz des Landrates des Altkreis Wolfhagen und wird seither von der Kreisverwaltung genutzt. Ihm vorgelagert ist eine parkähnliche Grünanlage, die im Zuge der späteren Nutzung als Außengelände des Kindergartens dienen soll.
Neben den erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt der Bausubstanz ist für das Gebäude der Einbau einer fünfgruppigen Kindertagesstätte vorgesehen. Hierfür besteht bereits eine Machbarkeitsstudie, die mit den Fachbehörden, Statiker, Baubiologe und Brandschutzgutachter vorabgestimmt wurde. Die Architekten- und einige Fachplanungsleistungen wurden bereits vergeben.
Umfang: Es werden in diesem Verfahren die Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) bei Gebäuden gemäß HOAI § 55, Leistungsphasen 1 bis 3 sowie Leistungsphasen 5 bis 9, ausgeschrieben. Die Leistungsphase 4 wird nach Bedarf beauftragt und ist daher ebenfalls zu bepreisen und der Preis wird im Rahmen des Verfahrens auch bewertet. Als besondere Leistung wird die Bestandserfassung ausgeschrieben. In allen beauftragten Leistungsphasen ist die Teilnahme an den voraussichtlich wöchentlichen Baubesprechungen verpflichtend. Die Beauftragung erfolgt voraussichtlich stufenweise. Die Gesamtbaukosten für die erforderlichen Maßnahmen werden derzeit auf ca. 3,8 Mio. EUR brutto geschätzt, die anrechenbaren Kosten der Kostengruppe 400 auf ca. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Die Maßnahme wird mit einem Fördersatz von 90 % durch den Bund und das Land Hessen im Rahmen der Städtebauförderung „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ gefördert. Hieraus ergeben sich die entsprechenden Anforderungen für die Durchführung des Vorhabens.
Die besonderen Leistungen sind in den Verfahrensunterlagen der Angebotsphase, die VORAB und nur Informationshalber als PDF zur Verfügung gestellt werden, näher erläutert (vgl. VI.3.6) dieser Bekanntmachung).
Die Beauftragung erfolgt voraussichtlich in 2 Stufen:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1-3/4,
— Stufe 2: Leistungsphasen 5-9.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1). Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird dringend empfohlen, die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Vorlage für den Teilnahmeantrag („VVG2821082-3_WOH-Burg-VgV-TGA_TA-Vorlage_
III.1.1.2). Verbindliche Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 GWB und §124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium);
III.1.1.3) Verbindliche Eigenerklärungen zu „Tariftreue und Mindestentgelt“;
III.1.1.4) Verbindliche Eigenerklärungen zur Vergabesperre;
III.1.1.5) Nachweise über die Befähigung für die ausführende Projektleitung und deren Stellvertretung (vgl. III.2.3)).
Hinweise zu den verwendeten Begriffen finden Sie unter VI.3) in dieser Bekanntmachung.
III.1.2.1) Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung (BHV) gemäß § 45 Absatz 4 Satz 2 VgV bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut von jedem an der Bewerbung beteiligten Unternehmen. Falls erforderlich, eine Eigenerklärung im Auftragsfall eine BHV mit den geforderten Mindestanforderungen abzuschließen.
Mindestanforderungen an die BHV: Abdeckung von Personenschäden und sonstigen Schäden. Für Personenschäden eine Deckung von [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden eine Deckung von [Betrag gelöscht] EUR, jeweils pro Jahr zweifach maximiert.
III.1.2.2) Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmen).
Die Beauftragung eines Nach-/ Subunternehmens wird nicht als „Bewerber-/ Bietergemeinschaft“ im Sinne von Punkt III.1.1.2) gesehen. Auch Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft können sich Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmen) bedienen. Mehrfachbeteiligungen als Nachunternehmer sind möglich. Jeder Nachunternehmer muss gemäß § 47 Absatz 1 VgV eine Verpflichtungserklärung zur Bereitstellung der entsprechenden Leistungen / Kapazitäten abgeben. Alle Aufgabenteile, die als Unterauftrag vergeben werden sollen, sind gemäß § 46 Absatz 3, Satz 10 VgV als Übersicht anzugeben, welches Unternehmen für die Erbringung welcher Leistungen verantwortlich ist.
Hinweise zu den verwendeten Begriffen finden Sie unter VI.3) in dieser Bekanntmachung.
III.1.2.3) Bewerber-/ Bietergemeinschaft.
Mit der Bewerbung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist eine Erklärung über den bevollmächtigten Vertreter vorzulegen.
Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft separat vorlegen.
Bewerbergemeinschaften müssen mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung vorlegen.
Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder in verschiedenen Bietergemeinschaften sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften vom weiteren Verfahren.
III.1.2.4 - Bei einer Einzelbewerbung ohne Nachunternehmer werden alle zu vergebenden Leistungen vollumfänglich vom sich bewerbenden Unternehmen erbracht.
Hinweise zu den verwendeten Begriffen finden Sie unter VI.3) in dieser Bekanntmachung
III.1.3.1) (C.1): Angaben zur Qualifikation/Erfahrungen des Durchführungsteams (Projektleitung und Stellvertretung). Je Person: Name, Befähigungsnachweis der beruflichen Qualifikation (Abschluss, vgl. III.2.3)), Berufserfahrung seit Ausbildungsende, persönliche Projekterfahrung (bereits erbrachte Anlagengruppen bzw. Leistungsphasen).
Eine nachträgliche Änderung der angegebenen Personen im weiteren Verfahren ist aufgrund der Wertungsrelevanz nur mit Personen mindestens gleicher Qualifikation und nur mit dem Nachweis dieser Qualifikation möglich.
III.1.3.2) (C.2): Nachweis der fachlichen Eignung über vorhandene Kenntnisse in der Planung und Umsetzung vergleichbarer Gebäude durch Angabe von erbrachten Tätigkeitsbereichen in insgesamt bis zu 4 realisierten Projekten aus den vergangenen 10 Jahren mit in Art und Umfang vergleichbarer Aufgabenstellung. Die Erbringung der Tätigkeitsbereiche kann bei C.2.1 nur mit einer Referenz, bei C.2.2 hingegen zur angemessenen Berücksichtigung kleiner und mittlerer Büros mit bis zu drei Referenzen nachgewiesen werden. Erläuternde Informationen siehe Vorlage-Teilnahmeantrag.
C.2.1-Erbringung von vergleichbaren TGA-Planungen im Rahmen eines Projektes (Wertung von einer Referenz):
Leistungsumfang (Prüfung Mindestkriterium: Leistungsphasen 2-8 müssen vollständig erbracht worden sein).
Leistungszeit des Projektes (Prüfung Mindestkriterium: Abschluss der Leistungsphase 8 des Projektes in den vergangenen 10 Jahren, frühestens 2011).
Bausumme, netto, KGR 400.
Bruttogrundfläche (BGF).
Erbrachte Tätigkeitsbereiche (Anlagengruppen) gemäß Auflistung in der Wertungsmatrix.
C.2.2- TGA-Planung und Umsetzung für ein denkmalgeschütztes Gebäude mit einer Kindertagesstätte (Wertung von bis zu drei Referenzen):
Leistungsumfang (Prüfung Mindestkriterium: Leistungsphasen 2-8 müssen vollständig erbracht worden sein).
Leistungszeit des Projektes (Prüfung Mindestkriterium: Abschluss der Leistungsphase 8 des Projektes in den vergangenen 10 Jahren, frühestens 2011).
Bausumme, netto, KGR 400.
Bruttogrundfläche (BGF).
Erbrachte Anlagengruppen gemäß Auflistung in der Wertungsmatrix.
Hinweis: Um die Maximalwertung in diesem Kriterium zu bekommen müssen alle zu C.2.2 genannten Tätigkeitsfelder im Rahmen eines einzelnen Projektes erbracht worden sein, dies ist für die Wertbarkeit der Referenz(en) nicht erforderlich.
Projekte, die nicht im Geltungsbereich der HOAI umgesetzt wurden, müssen vom Bewerber hinsichtlich der unter III.1.3) geforderten Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen und ggf. der Honorarzone gemäß HOAI eingeordnet werden.
Wertungsgrundlage ist die zur Verfügung gestellte Wertungsmatrix, aus der der Wertungsvorgang erschöpfend ersichtlich ist und die damit Teil der Bekanntmachung ist.
Hinweise zu den verwendeten Begriffen finden Sie unter VI.3) in dieser Bekanntmachung
Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig.
Abschlagszahlungen erfolgen in angemessenen zeitlichen Abständen für nachgewiesene Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Begriffserläuterungen:
Informationen zu den Begriffen HOAI / Leistungsphasen / Honorarzone finden Sie unter: http://www.hoai.de/ ==> „Gesetze“ ==> „HOAI 2013“ (http://www.hoai.de/online/HOAI_2013/HOAI_2013.php Stand 9.7.2019)
Insbesondere § 5 und die Abschnitte 2 bis 4.
VI.3.2) Fragen zum Teilnahmeantrag und später zur Angebotsaufforderung können nur über die Vergabeplattform eingereicht werden. Eingereichte Fragen werden über diese Vergabeplattform beantwortet. Es liegt damit in der Verantwortung der Interessenten / Wirtschaftsteilnehmer sich über Informationen zum Verfahren selbst über die Vergabeplattform zu informieren.
VI.3.3) Die im Verfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen dienen der Information der sich am Verfahren beteiligenden Unternehmen und sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte, nicht an der Bewerbung beteiligte Unternehmen, ist nicht zulässig und kann zum Ausschluss führen. Die Teilnahme von mit der Vorplanung betrauten Büros an diesem Verfahren ist nicht ausgeschlossen. Daher werden im Sinne der Gleichbehandlung aller Interessenten die Grundlagen und die Ergebnisse dieser Vorplanung im Rahmen dieses Verfahrens zur Verfügung gestellt. Damit wird ein Vorteil auf Seiten der Verfasser von vorneherein ausgeschlossen. Nachfragen an die Verfasser sind unzulässig und können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
VI.3.4) Wenn eine Bewertung der Bewerbung oder des Angebotes ganz oder teilweise durch ein Bewertungsgremium erfolgt, wird sich der Auftraggeber die Empfehlung aller Berater, bzw. externen Gremienmitglieder zu Eigen machen.
VI.3.5) Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
VI.3.6) Werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die nur informationshalber zur Verfügung gestellten Honorarunterlagen ausgefüllt eingereicht, muss ein Ausschluss dieses Bewerbenden erfolgen! Zur Einreichung von Angebotsunterlagen wird im Rahmen einer Angebotsaufforderung gesondert aufgefordert!
VI.3.7). Das auf der Vergabeplattform eingestellte Dokument „633_LD_Angebotsschreiben_ohne_Lose.pdf“ ist technisch erforderlich, muss aber nicht von den Interessenten/Bietern beachtet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)