Errichtung, Organisation und Betrieb einer Außenstelle Nord des Impfzentrums Ebersberg für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg Referenznummer der Bekanntmachung: Freistaat Bayern v.d.d Landratsamt Ebersberg Betrieb Außenstelle Nord Impfz. Ebe ZV/8042-2021-03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebersberg
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-ebe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung, Organisation und Betrieb einer Außenstelle Nord des Impfzentrums Ebersberg für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg
Beschaffung von Leistungen der Errichtung, Organisation und Betrieb einer Außenstelle Nord des Impfzentrums Ebersberg für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg.
85586 Poing
Beschaffung von Leistungen der Errichtung, der Organisation und des Betriebs der Außenstelle Nord des Impfzentrums Ebersberg für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg. Mit diesem Vergabeverfahren wird ein Rahmenvertragspartner gesucht, der je nach Inhalt des Einzelabrufs – während der Laufzeit auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung [Anlage A01] – als Auftragnehmer für den Freistaat Bayern bestimmte Leistungen zum Betrieb der Außenstelle Nord des Impfzentrums Ebersberg zu erbringen hat. Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Allgemeinen und aus dem jeweiligen Einzelabruf im Besonderen. Errichtung, Organisation und Betrieb der Außenstelle Nord des Impfzentrums Ebersberg für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg.[Anlage A02 = Anlage RV01]. Die Beschreibung der Räumlichkeiten der Außenstelle Nord befindet sich in der Anlage A04.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung läuft bis 30.6.2021. Sie beginnt mit der Erteilung des Zuschlags. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vergabeunterlagen jeweils um 3 Monate zu verlängern. Der Auftraggeber hat die Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption spätestens 4 Wochen vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit in Schriftform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Der Auftragnehmer erklärt sich schon jetzt mit den entsprechenden Verlängerungen einverstanden. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) geht bis zum 31.12.2021. Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe wird im Rahmen der Einzelauftragsvereinbarung festgelegt. Die ist unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Eine EU-Auftragsbekanntmachung entfällt vorliegend, weil ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb auf der Grundlage von § 14 Abs. 4 Nr.3 VgV wegen äußerst dinglicher, zwingender Gründe, durchgeführt worden ist. Es gab keine ausreichende Zeit mehr, um mit einem offenen Verfahren mit verkürzten Fristen (Angebotsfrist 15 Kalendertage) die dringend erforderliche Leistung rechtzeitig zu beschaffen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Errichtung, Organisation und Betrieb der Außenstelle Nord des Impfzentrums Ebersberg für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Taufkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82024
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.tresec.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.