Beseitigung tierischer Nebenprodukte Region Südniedersachsen / Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: 01/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tierkoerperbeseitigung-zweckverband-suedniedersachsenhannover.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beseitigung tierischer Nebenprodukte Region Südniedersachsen / Hannover
Der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen / Hannover hat in dem Gebiet seiner Verbandsmitglieder (den Landkreisen Goslar, Göttingen, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Wolfenbüttel, der Region Hannover sowie den Städten Göttingen,Braunschweig und Salzgitter) („Verbandsgebiet“) die Aufgabe gemäß § 1 AGTierNebG in Verbindung mit §§ 2, 3 Absatz 1 Satz 2 des Tierische Nebenprodukte TierNebG,
1. tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009,
2. tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, ausgenommen Gülle, Guano, Magen- und Darminhalt, Milch, Milcherzeugnisse, Kolostrum sowie Eier und Eiprodukte, sowie
3. Folgeprodukte aus den in den Nummern 1 oder 2 genannten tierischen Nebenprodukten,
Die im Verbandsgebiet anfallen, nach Maßgabe der in § 1 TierNebG genannten unmittelbar geltenden Rechtsakte, des TierNebG und der auf Grund des TierNebG erlassenen Rechtsvorschriften abzuholen, zu sammeln, zu kennzeichnen, zu befördern, zu lagern, zu behandeln, zu verarbeiten, zu verwenden und zu beseitigen.
Derzeit werden die betreffenden Leistungen von einem privaten Unternehmen erbracht, dem die betreffende Pflicht gemäß § 3 Absatz 3 TierNebG im Beleihungswege übertragen worden ist.
Die Übertragung endet am 30.8.2021.
Mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren soll ein Unternehmen ausgewählt werden, das die betreffenden Leistungen künftig erbringt. Auch dem künftigen Auftragnehmer soll die Pflicht gemäß § 3 Absatz 3 TierNebG im Beleihungswege übertragen werden.
Region Hannover / Südniedersachsen 30169
1. Gemäß § 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz („AGTierNebG“) in Verbindung mit §§ 2, 3 Absatz 1 Satz 2 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes („TierNebG“) sind innerhalb Niedersachsens grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet,
(1) tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009,
(2) tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, ausgenommen Gülle, Guano, Magen- und Darminhalt, Milch, Milcherzeugnisse, Kolostrum sowie Eier und Eiprodukte, sowie
(3) Folgeprodukte aus den in den Nummern 1 oder 2 genannten tierischen Nebenprodukten,
Die in ihrem Gebiet anfallen, nach Maßgabe der in § 1 TierNebG genannten unmittelbar geltenden Rechtsakte, des TierNebG und der auf Grund des TierNebG erlassenen Rechtsvorschriften abzuholen, zu sammeln, zu kennzeichnen, zu befördern, zu lagern, zu behandeln, zu verarbeiten, zu verwenden und zu beseitigen.
Für die Landkreise Goslar, Göttingen, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Wolfenbüttel, die Region Hannover sowie die Städte Göttingen, Braunschweig und Salzgitter (gemeinsam „Verbandsmitglieder“) hat der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen / Hannover diese Aufgabe übernommen.
2. Der Auftragnehmer hat sämtliche
(1) tierischen Nebenprodukte der Kategorie 1 im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009,
(2) tierischen Nebenprodukte der Kategorie 2 im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, ausgenommen Gülle, Guano, Magen- und Darminhalt, Milch, Milcherzeugnisse, Kolostrum sowie Eier und Eiprodukte, sowie
(3) Folgeprodukte aus den in den Nummern 1 oder 2 genannten tierischen Nebenprodukten, die in dem Verbandsgebiet anfallen, abzuholen, zu sammeln, zu kennzeichnen, zu befördern, zu lagern, zu behandeln, zu verarbeiten, zu verwenden und zu beseitigen, soweit keine Ausnahmen gemäß der VO (EG) 1069/2009, dem TierNebG, dem AG TierNebG Nds sowie allen weiteren einschlägigen Rechtsvorschriftenbestehen.
Die Verarbeitung hat ausschließlich in der vom Bieter in seinem Angebot benannten Tierkörperbeseitigungsanlage zu erfolgen. Der Bieter selbst muss Besitzer der betreffenden Anlage sein.
3. Dem Auftragnehmer soll die Pflicht zur Beseitigung der betreffenden tierischen Nebenprodukte im Beleihungswege vollständig gemäß § 3 Absatz 3 TierNebG übertragen werden.
4. Einzelheiten zu den vergebenen Leistungen sind den Vergabeunterlagen und insbesondere Teil B (Leistungsbeschreibung) und Teil C (Beseitigungsvertrag) der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Belm-Icker
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YGAD1M6.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland