Entsorgung von Rest- und Abfallstoffen im Versorgungsgebiet der N-ERGIE und VAG
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://wwwn-ergie.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von Rest- und Abfallstoffen im Versorgungsgebiet der N-ERGIE und VAG
Entsorgung von Rest- und Abfallstoffen im Versorgungsgebiet der N-ERGIE Aktiengesellschaft und der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft.
Entsorgung Stadtgebiet Nürnberg bis 40 km Umkreis.
Nürnberg
DEUTSCHLAND
Containerstellung und -Abholung sowie Entsorgung diverser Abfallfraktionen von den Standorten der N-ERGIE Aktiengesellschaft und VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft im Stadtgebiet Nürnberg und stadtnahen Standorten.
2 x Verlängerung um je ein Jahr
Außerhalb Stadtgebiet Nürnberg ab 40 km.
Netzgebiet N-ERGIE; größer als 40 km von Nürnberg
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Containerstellung und -Abholung sowie Entsorgung diverser Abfallfraktionen von den Standorten der N-ERGIE Aktiengesellschaft und VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft außerhalb des Stadtgebiets Nürnberg.
2 x Verlängerung um je 1 Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Die Vergabestelle hat die Leistung ursprünglich in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach SektVO ausgeschrieben (2020/S [removed]).
Bei diesem Verfahren gingen keine Teilnahmeanträge ein.
Deshalb wurde das verfahren eingestellt (2020/S [removed]).
Die Vergabestelle wechselte daraufhin in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach SektVO.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entsorgungsleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.