Generalplanerleistungen zur Sanierung und Moderniesierung, Cottbuser Str. 2-9, 16227 Eberswalde, Deutschland Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-005

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.whg-ebw.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: WHG Wohnungsbau- und Hausverwaltungs- GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanerleistungen zur Sanierung und Moderniesierung, Cottbuser Str. 2-9, 16227 Eberswalde, Deutschland

Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-005
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die WHG plant die Modernisierung und Instandsetzung des Wohngebäudes in der Cottbuser Str. 2-8 in 16227 Eberswalde. Zur Umsetzung des Masterplanes BBV sollen insgesamt 105 Wohneinheiten des Wohnquartiers Cottbuser Straße / Finsterwalder Straße modernisiert werden. Zunächst soll der Wohnblock in der Cottbuser Straße 2-8 energetisch saniert werden. Dabei soll an allen Hauseingängen eine Aufzugsnachrüstung erfolgen. Ein Leerzug ist für die Bauarbeiten nicht vorgesehen. Schwerpunkt der Arbeiten sind:

— Energetische Aufwertung der thermischen Hülle,

— barrierefreier Zugang zu allen Wohnungen und zum Keller - Errichtungen von Aufzugsanlagen,

— Erneuerung / Umlegung Hausanschlüsse.

Das Gebäude soll einer umfassenden Modernisierung / Sanierung unterzogen werden, um die Wohnbedingungen nachhaltig zu verbessern, den barrierefreien Zugang zu gewährleisten und die technischen Anforderungen nach heutigen Standard zu erfüllen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE405 Barnim
Hauptort der Ausführung:

Cottbuser Str. 2-8

16227 Eberswalde

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es wird eine Generalplanerleistung mit folgenden Planungsaufgaben ausgeführt:

1) Objektplanung: Erbringen von Leistungen der Leistungsphasen 2-9, Anlage 10 HOAI, zu §§ 34,35 -

Leistungsbild Gebäude und Innenräume; erbringen von Leistungen und Leistungsphasen 2-9, Anlage 11 HOAI,

Zu §§ 39, 40 - Leistungen im Leistungsbild Freianlagen,

2) Tragwerksplanung: Erbringen von Leistungen der Leistungsphasen 2-6, Anlage 14 HOAI, zu §§ 51, 52 -

Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung,

3) technische Ausrüstung: Erbringen von Leistungen der Leistungsphasen 1-9, Anlage 15 HOAI, zu §§ 55, 56 -

Leistungen im Leistungsbild technische Ausrüstung.

Realisierungszeitraum: Planungsbeginn unmittelbar nach Beauftragung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
  • Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Erläuterung:

Die Beauftragung der Planungsleistungen zur Sanierung des Wohnkomplexes Cottbuser Str. 2-8 in Eberswalde entspricht einer Auftragserweiterung zum bisherigen EU-weit ausgeschriebenen Auftrag „Rudolf-Virchow-Straße 17-25“ und wurde im Wege der freiwilligen Ex-ante Transparentbekanntmachung mit der Bekanntmachungsnummer 2021/ S 038-0959 veröffentlicht. Angesichts der hier besonderen Ausgangslage (Erfahrung bei Sanierung von DDR Typbauten, konkretes dringliches Projektziel; Marktumfeld; enge Verknüpfung als Bestandsdienstleister im Geschäftsumfeld der WHG; Covid-19 und die absehbaren wirtschaftlichen Verwerfungen) ist die avisierte Beauftragung des bisherigen Auftragnehmers nach § 132 S. 1 Abs. 2 Nr. 2 und 3 GWB ausnahmsweise gerechtfertigt. Die Verlängerung des bestehenden Vertrages ist nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB zulässig. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus Sicht der WHG aus wirtschaftlichen bzw. technischen Gründen nicht ohne lange Vorlaufzeit möglich bzw. wäre mit erheblichen Schwierigkeiten, signifikanten Betriebsrisiken und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Die Planungsleistungen für das Projekt „Quartiersentwicklung Cottbuser Straße 2-8“ sind derart eng mit den Ressourcen der Bestandsdienstleister aus dem Sanierungsprojekt in der Rudolf-Virchow-Str. verknüpft, dass die kurzfristige Umsetzung des anstehenden Sanierungsprojekts ohne zeitliche Unterbrechung nur mit dem Bestandsdienstleister sichergestellt ist. Für einen Wechsel des Planungsbüros müsste die WHG zunächst ein umfassendes EU-weites Verhandlungsverfahren durchführen, was eine zeitnahe Umsetzung des Projekts gefährdet. Maßgeblich ist ferner, dass wirtschaftliche und rechtliche Gründe einem Wechsel des Auftragnehmers entgegenstehen (sog. wirtschaftliche und technische Inkompatibilität) i. S. d. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB. Die zusätzliche Dienstleistung lässt sich in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht nicht ohne wesentlichen Nachteil für den Auftraggeber vom bisherigen Hauptauftrag trennen. Zugleich zöge der Auftragnehmerwechsel für die zusätzlichen Leistungen erhebliche Schwierigkeiten oder beträchtliche Zusatzkosten für die WHG nach sich. Im Einzelnen vermag nur das Angebot von Agora + die Sanierung für das Projekt „Quartiersentwicklung Cottbuser Straße 2-8“ nach den Vorstellungen der WHG kurzfristig zu gewährleisten. Das Planungsbüro kann im Gegensatz zu Dritten bei der Sanierung der DDR-Typbauten nahtlos an die Erfahrungen aus dem Projekt in der Rudolf-Virchow-Str. mit vergleichbaren Wohnbauten anknüpfen. Der Gesamtcharakter des Auftrages ändert sich nicht. Vor dem Hintergrund der SARS-CoV-2 Pandemie ist eine Erweiterung dann zulässig, wenn sie aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber nicht vorhersehen konnte, § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB. Aufgrund der Pandemiesituation ist die Vorbereitung eines Vergabeverfahrens und die Durchführung komplexer Verhandlungsverfahren aufgrund der technischen Voraussetzungen erheblich erschwert. Vergabeverfahren bedürfen einer längeren Vorlaufzeit bedürfen, um Vergabeunterlagen vorzubereiten sowie den konkreten Bedarf und die vorhandenen Ressourcen zu analysieren und zu kalkulieren. Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage befindet sich ein Großteil der Mitarbeiter der WHG im Home-Office oder ist in kleinen Kerngruppen in den Verwaltungsgebäuden der WHG eingeteilt. Der Geschäftsbetrieb ist derzeit eingeschränkt. Aufgrund der aktuellen Situation kann keine valide Markteinschätzung vorgenommen werden. Angesichts der Bedeutung der kurzfristigen Sanierung für den Wohnbautenbestand der WHG und der infolge der Covid-19 Pandemie begrenzten Ressourcen ist es der WHG nicht möglich, durch eine wettbewerbliche Vergabe und der damit einhergehenden Zeitverzögerung bei Beauftragung eines Dritten das Projekt zeitnah umzusetzen. Die Auftragsänderung überschreitet den ursprünglichen Vertragswert nicht um mehr als 50 % i. S. d. § 132 Abs. 2 S. 2 GWB.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
08/03/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Angermünde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16278
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.agoraplus.de/start.html
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
Postleitzahl: 16227
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.whg-ebw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Insb. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.

Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren onnerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach

Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung. Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 Abs. 3 GWB. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und,

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der unter der o. g. Referenznummer veröffentlichten Ex-ante Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
Postleitzahl: 16227
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.whg-ebw.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/03/2021

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