HWSB NL Scharlibbe u. Scharlibbe II (TO 01 km 66,7-67,9, TO 02 km 67,9-69,35), Örtliche Bauüberwachung (ÖBÜ) und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) Referenznummer der Bekanntmachung: 21/N/0074/GN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB NL Scharlibbe u. Scharlibbe II (TO 01 km 66,7-67,9, TO 02 km 67,9-69,35), Örtliche Bauüberwachung (ÖBÜ) und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
Es handelt sich um die Hochwasserschadensbeseitigung (HWSB) des rechten Elbedeiches von km 66,70 bis 69,35 im Bereich der Orte Neuermark-Lübars und Scharlibbe (Postleitzahl 39524).
Es sind Leistungen der örtlichen Bauüberwachung gem. HOAI 2013, Anlage 12 und Sicherheits- und Gesundheitzschutzkoordination nach BaustellV sowie beiliegenden Leistungsbeschreibungen für die Bauvorhaben „HWSB N-L Scharlibbe und Scharlibbe II“ (TO 01 km 66,7-67,9, TO 02 km 67,9-69,35) über ca. 7 Monate zu erbringen.
Rechter Elbedeich km 66,7-69,35 im Bereich Landkreis Stendal, Gemeinde Klietz, Ortsteil
39524 Scharlibbe
Erbringung der örtlichen Bauüberwachung (ÖBÜ) und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordiantion (SiGeKo).
ELER HWS
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eintragung in das Berufsregister (IHK, Handwerkskammer),
— Handelsregistereintragung.
Bzw. Nachweis, dass keine Eintragungsverpflichtung besteht.
— Bescheinigung in Steuersachen,
— Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Deckungssummen.
— Es bestehen keine schwerwiegenden Verfehlungen gegen die Zahlungspflichten.
Nachweise zur Eignung (Qualifikation und Referenzen):
Örtliche Bauüberwachung:
— Fachausbildung an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule, Fachhochschule oder gleichwertig (z. B. Urkunde),
— Praxiserfahrungen und persönliche Referenzen in der örtlichen Bauüberwachung in mindestens 3 Deichbaumaßnahmen (Deichlänge mindestens 500 m und Deichhöhe mindestens 3,00 m). Die persönlichen Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Die persönlichen Referenzen müssen die folgende Mindestangaben beinhalten: Beschreibung der Baumaßnahme, Art der Bauarbeiten, Auftraggeber, Leistungszeitraum, anrechenbare Kosten.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination:
— Nachweis der Qualifizierung als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach RAB 30 „Geeigneter Koordinator“, Anlagen B und C.
Gemäß § 75 Abs. 2 und 3 VgV
— der erfolgreiche Bieter muss den Vertragsbedingungen § 10 Abs. 1 und 3, § 12 und § 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA zustimmen,
— für den erfolgreichen Bieter dürfen keine schwerwiegenden Vergehen gegen die §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabestelle, siehe I.1)
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zur Angebotsöffnung Nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Rechnungen müssen entsprechend der Abschnitte gestellt werden („HWSB N-L Scharlibbe und Scharlibbe II“ (TO 01 km 66,7-67,9, TO 02 km 67,9-69,35)).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt