Stadtmarketing Husum Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/005

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Husum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.husum.org/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YN6DVTT/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YN6DVTT
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadtmarketing Husum

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/005
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Husum beabsichtigt das Stadtmarketing, mit Ausnahme des bereits organisierten und funktionierenden Teilbereiches Tourismus, extern zu vergeben. Unter Nutzung des Claims „Husum – Zentrum der Westküste“ soll die Attraktivität des Standortes nach außen und innen kommuniziert und vermarktet werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Hauptort der Ausführung:

Stadt Husum

Zingel 10

25813 Husum

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Husum beabsichtigt das Stadtmarketing, mit Ausnahme des bereits organisierten und funktionierenden Teilbereiches Tourismus, extern zu vergeben. Unter Nutzung des Claims „Husum – Zentrum der Westküste“ soll die Attraktivität des Standortes nach außen und innen kommuniziert und vermarktet werden.

Hierbei sollen folgende Teilbereiche des Leitbildes in der Umsetzung erkennbar werden:

— „Husum, attraktiver Wirtschaftsstandort für Unternehmen und Fachkräfte“,

— „Husum, Shoppingerlebnis und Kulturerlebnis in und um das maritime Herz der Stadt Husum“,

— „Husum, direkt am Wattenmeer – mitten in der Natur“,

— „Husum, Stadt der kurzen Wege“.

Darüber hinaus ist es das Ziel, die vorhandenen Angebote besser zu vernetzen und die Gäste und Kund*innen gezielter anzusprechen, um die Anzahl der Besucher*innen nennenswert zu erhöhen und in das Zentrum der Westküste zu ziehen.

Ein Oberziel hierbei ist es, die Wertschöpfung der Stadt als Ganzes zu erhöhen und alle denkbaren Synergien zur Zielerreichung zu nutzen.

Erwartet wird eine konzeptionelle Darstellung einer Stadtmarketingstrategie, die sich auf die Inhalte einer Projektleitung und auf die Bereiche Innen- und Außenmarketing sowie Weiterentwicklung von Events und Stadtfesten bezieht.

Dabei sollen Stadtmarketingspezifische Kenntnisse, Kampagnenentwicklung, Marketingstrategien, grenzüberschreitende Gäste- und Kund*innengewinnung und Innenkommunikation eine besondere Rolle spielen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es ist eine Option zur Verlängerung des Auftrages um weitere 2 Jahre vorgesehen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Umsätze der letzten 3 Jahre, ggf. Mindestumsatz benennen (oder AVPQ Nr. und Zugangscode),

— Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden und damit einhergehend keine Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB vorliegen,

— Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen) ordnungsgemäß erfüllt wurde.

Siehe hierzu auch den Vordruck „124_LD Eigenerklärung zur Eignung bei Liefer-/Dienstleistungen“.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweise über die Leistungsfähigkeit, Fachkunde, Praxis, Zuverlässigkeit, personellen Ausstattung und Projekterfahrung sind einzureichen.

— Fachliche Ausbildung und Qualifizierung des eingesetzten Personals,

— Projekterfahrung des eingesetzten Personals durch Nachweis von Referenzen im Bereich Stadtmarketing in den letzten 3 Jahren,

— Unternehmensprofil mit Unternehmensbereichen, personeller Ausstattung,

(oder AVPQ Nr. und Zugangscode).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Für die Hauptbereiche, wie zum Beispiel Inhalte einer Projektleitung, Innen- und Außenmarketing sowie die Weiterentwicklung von Events und Stadtfesten, erwartet die Stadt Husum eine Herleitung bzw. Nennung der angenommenen Stundensätze für die jeweilige Dienstleistung.

Der konzeptionellen Darstellung sind darüber hinaus allgemeine Nachweise für Leistungsfähigkeit, Fachkunde, Praxis, Zuverlässigkeit, personelle Ausstattung und Projekterfahrung einzureichen. Zusätzlich sind Referenzen, die die Qualität und Qualifizierung nachweisen, beizufügen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/04/2021
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 08/06/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/04/2021
Ortszeit: 09:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Kommunikation:

Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 (2) VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen. Anfragen zum Verfahren können daher elektronisch über die eVergabe-Plattform gestellt werden.

Bieterfragen:

Zusatzinformationen über die Vergabeunterlagen im Sinne von § 20 (3) S. 3 VgV bzw. Mitteilungen über Unklarheiten in diesen Unterlagen können bis zum 31.3.2021 erbeten werden. Bis dahin gelten die Zusatzinformationen als rechtzeitig angefordert im Sinne von § 20 (3) S. 3 VgV. Später eingereichte Bieterfragen führen nicht zu einer Verlängerung von Angebotsfristen.

Evtl. gewünschte zusätzliche Informationen über die Vergabeunterlagen hat die Bieterin / der Bieter bei der zuständigen Kontaktstelle anzufordern. Die Anforderung hat mindestens in Textform und auf dem oben genannten, beschriebenen Kommunikationsweg zu erfolgen.

Die Anforderung soll möglichst präzise auf die jeweilige Fundstelle in den Vergabeunterlagen Bezug nehmen, auf welche sich die Frage bezieht.

In der Angebotsphase wird der Auftraggeber die Fragen und Auskünfte nicht veröffentlichen, sondern in anonymisierter Form durch Bieter*inneninformationsschreiben allen beteiligten Bieter*innen zugänglich machen, soweit eine Information der anderen Bieter*innen nicht ausnahmeweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Das Informationsschreiben an die Bieter*innen wird mit dem oben genannten Kommunikationsmittel übermittelt.

Die Fragen sollten daher in einer neutral formulierten Form gestellt werden und keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Bieterin / des Bieters enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Fragen und Auskünfte bzw. Aufklärungen hierzu turnusmäßig zu sammeln.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YN6DVTT.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).

Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1) die Antragstellerin / der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).

Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/03/2021

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