Neubau Kindertagesstätte in 98694 Ilmenau, Ortsteil (OT) Gehren
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ilmenau
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 98693
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilmenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kindertagesstätte in 98694 Ilmenau, Ortsteil (OT) Gehren
Die Stadt Ilmenau beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen im Rahmen einer Generalplanung für den Neubau einer Kindertagesstätte mit 125 Plätzen im Ortsteil Gehren. Anstelle des vorhandenen ehemaligen Marstall-Gebäudes ist der Neubau einer 2-geschossigen Kindertagesstätte mit ca. 1 550 m2 Brutto-Grundfläche (BGF) geplant, um für die Einwohner die Kapazität und die Qualität der sozialen Infrastruktur zu erhöhen. Die Planung soll unter der Prämisse einer größtmöglichen Gestaltqualität, Wirtschaftlichkeit und Funktionalität erfolgen.
Amtsstraße
98694 Ilmenau OT Gehren
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Generalplanungsleistungen für den Neubau einer 2-geschossigen Kindertagesstätte im historischen Ortskern Gehren.
Die Bewerbungen sind für folgende im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben anfallenden Architekten- und Ingenieurleistungen einzureichen:
Leistungen aus den Leistungsbildern der HOAI: Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume §§ 33 bis 37 und Anlage 10,
– Leistungsphasen 2 bis 9; Abschnitt 2 Freianlagen §§ 38 bis 40 und Anlage 11,
– Leistungsphasen 2 bis 9; Teil 4 Fachplanungen Abschnitt 1 Tragwerksplanung §§ 49 bis 52 und Anlage 14,
— Leistungsphasen 1 bis 6; Abschnitt 2 Technische Ausrüstung §§ 53 bis 56 (Anlagengruppen 1 bis 7) und Anlage 15,
— Leistungsphasen 1 bis 9 sowie Besondere Leistungen (z. B. Abrissplanung, Brandschutzkonzept, Energiebilanzierung nach EnEV, SIGEKO) nach § 3 und Anlage 1, 10.
Die Beauftragung erfolgt in einem ersten Schritt für Leistungsphase 2 (Vorentwurf) bis Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) nach § 39 HOAI mit dem Ziel einer Kostenberechnung nach DIN 276. Die Beauftragung der folgenden Leistungsphasen und Bauabschnitte besteht als Option.
Der Auftraggeber behält sich über den gesamten Projektzeitraum das Recht vor, die Beauftragung der weiteren Leistungen einzeln, gegliedert nach Bauabschnitten und Leistungsphasen oder anderweitig modifiziert vorzunehmen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Teilleistungen getrennt zu vergeben, wenn besondere fachliche Gründe dafür sprechen.
Für die Gesamtmaßnahme ist ein Brutto-Kostenrahmen für die Kostengruppen 300 bis 500 von 2,70 Mio. EUR eingeplant (Kostengruppen 300: 2,00 Mio. EUR, Kostengruppe 400: 0,54 Mio. EUR, Kostengruppe 500: 0,16 Mio. EUR). An die Planung werden hohe Ansprüche hinsichtlich Gestaltung, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit gestellt.
Die Beauftragung erfolgt in einem ersten Schritt für Leistungsphase 2 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung). Die Beauftragung der folgenden Leistungsphasen und Bauabschnitte besteht als Option.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanungsleistungen — Neubau Kindertagesstätte Gehren Marstall
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99086
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Ort: Ilmenau
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.
Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ort: Weimar
Land: Deutschland