Belieferung der Friedberger Grund- und Mittelschulen mit Mittagsverpflegung ab dem Schuljahr 2021/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86316
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.friedberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Belieferung der Friedberger Grund- und Mittelschulen mit Mittagsverpflegung ab dem Schuljahr 2021/22
Lieferung von warmgehaltenem Essen (cook and hold) an Schulen in Friedberg.
Der Auftrag teilt sich in 3 Lose auf:
— Los 1: Belieferung der Mensa an der Mittelschule und Theresia-Gerhardinger-Grundschule Friedberg,
— Los 2: Belieferung der Johann-Peter-Ring-Grundschule Ottmaring und Grundschule Friedberg Süd,
— Los 3: Belieferung der Grundschule Stätzling.
Belieferung der Mensa an der Mittelschule und Theresia-Gerhardinger-Grundschule Friedberg
86316 Friedberg
Lieferung von warmgehaltenem Mittagessen an die Mensa der Mittelschule und Theresia-Gerhardinger-Grundschule Friedberg.
Gesamtmenge:
— ca. 239 Essen täglich von Montag bis Donnerstag,
— ca. 23 Essen an Freitagen.
Belieferung der Johann-Peter-Ring-Grundschule Ottmaring und der Grundschule Friedberg Süd mit Mittagsverpflegung
86316 Friedberg
Lieferung warmgehaltender Speisen an die Johann-Peter-Ring-Grundschule Ottmaring und Grundschule Friedberg Süd
Gesamtmenge/Essensteilnehmer:
Johann-Peter-Ring-Grundschule: ca. 15 Kinder täglich von Montag bis Donnerstag, an Freitagen derzeit keine.
Grundschule Friedberg Süd: ca. 62 Kinder täglich von Montag bis Donnerstag, ca. 22 Kinder an Freitagen
Ferienbetreuung Friedberg Süd: Durchschnittlich 11 Kinder pro Tag an durchschnittlich 40 Ferientagen im Jahr.
Belieferung der Grund- und Mittelschule Stätzling-Derching mit Mittagsverpflegung
86316 Friedberg
Lieferung warmgehaltender Speisen zur Grundschule Stätzling
Gesamtmenge/Anzahl Essensteilnehmer:
— ca. 42 Schüler täglich von Montag bis Donnerstag,
— ca. 21 Schüler an Freitagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=211350
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=211350
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=211350
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=211350
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Friedberg, Marienplatz 5, 86316 Friedberg
Die Teilnahme von Bietern ist bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de