Open House Verfahren für Verträge über die Versorgung der Versicherten der AOK Niedersachsen mit Medizinprodukten zur ambulante EKG-Untersuchung (Smart-Ereignis-Rekorder) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-204
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 NIEDERSACHSEN
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://aok-niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Open House Verfahren für Verträge über die Versorgung der Versicherten der AOK Niedersachsen mit Medizinprodukten zur ambulante EKG-Untersuchung (Smart-Ereignis-Rekorder)
Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen mit Smart-Ereignis-Rekordern für den Langzeitgebrauch (mindestens 14 Tagen) in der Diagnose von Herzrhythmusstörungen.
Die letzte Möglichkeit zum Beitritt besteht zum 1.1.2022 nach Maßgabe der Beitrittsregelungen (siehe unten, II.2.14).
An dem Open House Verfahren kann jeder interessierte und geeignete Leistungserbringer teilnehmen, welcher die Eignungskriterien (s. unten, III.1.) erfüllt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Frühestmöglicher Vertragsbeginn (bei Einreichung vollständiger Unterlagen bis zum 30.1.2020) ist der 1.3.2021.
Frühestmöglicher Vertragsbeginn (bei Einreichung vollständiger Unterlagen bis zum 30.1.2020) ist der 1.4.2021.
4. Die vollständigen Beitrittsunterlagen sind (für einen Beitritt zum 1.3.2021) spätestens am 29.1.2021, 12 Uhr, per Boten bei der Kontaktstelle (AOK Niedersachsen, Zentrale Vergabestelle, Peiner Straße 8, 5. Stock, 30519 Hannover – Öffnungszeiten 8-15 Uhr) im Original in zweifacher Ausfertigung unterschrieben einzureichen.
4. Die vollständigen Beitrittsunterlagen sind (für einen Beitritt zum 1.4.2021) spätestens am 26.2.2021, 12 Uhr, per Boten bei der Kontaktstelle (AOK Niedersachsen, Zentrale Vergabestelle, Peiner Straße 8, 5. Stock, 30519 Hannover – Öffnungszeiten 8-15 Uhr) im Original in zweifacher Ausfertigung unterschrieben einzureichen.
5. Rechtzeitig bis zum 29.1.2021, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 12.2.2021 und informiert die interessierten Leistungserbringer über die Prüfergebnisse. Zwischen dem 13.2.2021 und dem 28.2.2020 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle eines späteren Beitritts erfolgt die Information des interessierten Leistungserbringers bis zur Mitte des letzten Monats des Kalenderquartals, das dem Beitrittsdatum vorausgeht.
5. Rechtzeitig bis zum 26.2.2021, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 12.3.2021 und informiert die interessierten Leistungserbringer über die Prüfergebnisse. Zwischen dem 13.3.2021 und dem 26.3.2020 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle eines späteren Beitritts erfolgt die Information des interessierten Leistungserbringers bis zur Mitte des letzten Monats des Kalenderquartals, das dem Beitrittsdatum vorausgeht.
Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich, frühestens aber mit Wirkung ab dem 1.3.2021 und danach jeweils zum 1. eines Kalenderquartals. Als Schlusstermin zur Einreichung von Angeboten gilt jedoch der 30.11.2021, 12 Uhr.
Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich, frühestens aber mit Wirkung ab dem 1.4.2021 und danach jeweils zum 1. eines Kalenderquartals. Als Schlusstermin zur Einreichung von Angeboten gilt jedoch der 30.11.2021, 12 Uhr.
Die Auftraggeberin informiert zugleich über die Entscheidung, das Vergabeverfahren in den Lauf der Angebotsfrist zurückzuversetzen.