Fachlos 1 Bauüberwachung und Fachlos 2 Baulärmverantwortliche/r, Bauvorhaben Goetehplatzbrücke und Oberbauerneurung Rostock Hbf Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48191
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Fachlos 1 Bauüberwachung und Fachlos 2 Baulärmverantwortliche/r, Bauvorhaben Goetehplatzbrücke und Oberbauerneurung Rostock Hbf
In den Jahren 2021 bis 2024 wird durch die DB Netz AG die Eisenbahnüberführung Goetheplatzbrücke im Bahnhof Rostock erneuert. Es erfolgt die Herstellung des Ersatzbauwerkes an Ort und Stelle einschließlich der erforderlichen Rückbauten, Neubauten und bauzeitlichen Sicherungen sowie die Anpassung der angrenzenden Straßen- und Wegeanlagen der Eisenbahnüberführung. Zur Maßnahme gehört die Errichtung eines Behelfsbahnsteigs sowie die erforderlichen Zusammenhangsmaßnahmen an den Eisenbahninfrastrukturanlagen (Oberbau/Tiefbau, Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik, Telekommunikationsanlagen, Oberleitungsanlagen und elektrischen Energieanlagen). Die Realisierung des Ersatzneubaus des Brückenbauwerkes ist in 2 Bauabschnitten geplant. Auf Grund der Lage der Brücke bestehen u. a. hohe Anforderungen an den Immissionsschutz Baulärm. Parallel zum Projekt „Goetheplatzbrücke“ wird im Rostocker Hbf das Projekt „Oberbauerneuerung Rostock Hauptbahnhof“ realisiert. Inhalt des Projektes Oberbau Rostock Hauptbahnhof ist der 1:1 Ersatz von 12 Weichen und 4 Gleisen.
Fachlos 1 und 2
Bauüberwachungsleistungen
Rostock
Beschreibung der Gesamtmaßnahme Goetheplatzbrücke (siehe Ausschreibungsunterlagen EP/GP):
Gegenstand des Vorhabens ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goetheplatzbrücke in Rostock. Es erfolgt die Herstellung des Ersatzbauwerkes an Ort und Stelle einschließlich der erforderlichen Rückbauten, Neubauten und bauzeitlichen Sicherungen sowie die Anpassung der angrenzenden Straßen- und Wegeanlagen der Eisenbahnüberführung. Zur Maßnahme gehört die Errichtung eines Behelfsbahnsteigs sowie die erforderlichen Zusammenhangsmaßnahmen an den Eisenbahninfrastrukturanlagen (Oberbau/Tiefbau, Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik, Telekommunikationsanlagen, Oberleitungsanlagen und elektrischen Energieanlagen).
Die EÜ Goetheplatzbrücke wurde im Jahr 1966 errichtet. Sie überquert in km 113,577 der Strecke 6325 Neustrelitz Hbf - Warnemünde vor dem Hauptbahnhof in Rostock die Straße „Südring“. Auf der Strecke 6325 läuft vor allem der planmäßige S-Bahn Verkehr zwischen Warnemünde und Rostock Hbf, sowie zwischen Warnemünde – Güstrow. Des Weiteren steht sie für den Fernverkehr ab/nach Warnemünde und den Güterverkehr ab/zum Überseehafen zur Verfügung. Die Strecke 6921 nach Wismar verläuft außerdem über die Brücke. Diese wird vorwiegend vom Regionalverkehr genutzt. Das Vorhaben EÜ Goetheplatzbrücke ist als separates Einzelvorhaben eingestuft. Die Realisierung soll in den Jahren 2021-2024 erfolgen. Mit der Baumaßnahme Goetheplatzbrücke wird die Zusammenhangsmaßnahme „Oberbauerneuerung Rostock Hauptbahnhof“ realisiert. Die Goetheplatzbrücke ist das führende Projekt.
1. Beschreibung Zusammenhangsmaßnahme „Oberbauerneuerung Rostock Hauptbahnhof“
Allgemeines:
Parallel zum Projekt „Goetheplatzbrücke“ wird im Rostocker Hbf das Projekt „Oberbauerneuerung Rostock Hauptbahnhof“ realisiert.
Oberbauerneuerung Rostock Hbf:
Die DB Netz AG beabsichtigt im Rostock Hauptbahnhof, umfangreiche Oberbauarbeiten durchzuführen. Auf Grund des vorhandenen baulichen Zustands, besteht Handlungsbedarf. Die vorgesehene Baumaßnahme dient der Erhaltung der Verfügbarkeit und der Betriebssicherheit. Die Abarbeitung und Inbetriebnahme ist in drei Abschnitte unterteilt worden. Die Umsetzung des ersten Bauabschnitts erfolgte bereits im Jahr 2018.
In den Jahren 2020 und 2021 sind die weiteren Arbeiten vorgesehen.
Durch die Baumaßnahmen sollen folgende Ziele erreicht werden:
— Herstellung des ordnungsgemäßen baulichen Zustands der Gleisanlagen, entsprechend den gültigen Vorschriften und Richtlinien der DB AG,
— Vermeidung von Langsamfahrstellen, Sperrungen und hohen Instandhaltungsaufwendungen.
Nachfolgende Weichen und Gleise sind zu erneuern:
W7/W37/W44/W46/W47/W108/W113/W114/W115/W131/W132/W134/Gl 13/34/35/36
Diese Oberbauerneuerungen werden zeitgleich im Zusammenhang mit den bauvorbereitenden Maßnahmen der Goetheplatzbrücke ab 10/2021 bis 11/2021 realisiert.
2. Beschreibung der Beauftragungen „Goetheplatzbrücke“
Für die Baumaßnahme Goetheplatzbrücke sowie die Oberbauerneuerung Rostock Hauptbahnhof werden Ausschreibungspakete mit nachfolgenden Inhalten erfolgen.
— Bauvorbereitende Maßnahmen Goetheplatzbrücke inkl. Oberbauerneuerung Rostock Hauptbahnhof:
— OLA Goetheplatzbrücke und OLA Oberbauerneuerung Rostock Hbf,
— Goetheplatzbrücke (Hauptbauleistung),
— Sicherungsleistungen und LST Bauzustände.
Zur Erfüllung der werkvertraglichen Leistungen
Für die Zulassung des Teilnahmeantrages Fachlos 1 sind die Präqualifizierungen für folgende Leistungsbereiche bei der Deutschen Bahn AG erforderlich:
— Bauüberwachung: Bauüberwacher Bahn Oberbau und Konstruktiver Ing.bau,
— Bauüberwachung: Fachbauüberwacher Oberbau und Konstruktiver Ing.bau,
— Bauüberwachung: Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation),
— Bauüberwachung: Fachbauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (leit- und Sicherungstechnik, Elektrtechnik, Telekommunikation),
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Bauüberwacher Bahn (Bauüberwachungsleiter):
—— Ingenieur ((Fach-) Hochschulabschluss/Master Bauwesen (Nachweis Kopie des Zeugnisses),
—— mindestens 10 Jahre Baustellenpraxis bei vergleichbaren Objekten; Nachweis der Qualifikation zum BÜB Fahrbahn (Oberbau/KIB) gemäß KoRil 046.2753; (Nachweis Kopie des BÜB – Ausweises, einschl. Nachweis der regelmäßigen Fortbildungen (FIT)).
— Bauüberwacher Bahn:
—— Ingenieur ((Fach-) Hochschulabschluss/Master Bauwesen (Nachweis Kopie des Zeugnisses),
—— mindestens 3 Jahre Baustellenpraxis bei vergleichbaren Objekten; Nachweis der Qualifikation zum BÜB Fahrbahn (Oberbau/KIB) gemäß KoRil 046.2753; (Nachweis Kopie des BÜB – Ausweises, einschl. Nachweis der regelmäßigen Fortbildungen (FIT)).
— Fachbauüberwacher Bahn:
—— Abgeschlossene Fachausbildung zum Techniker, (Industrie-) Meister oder gleichwertig (Nachweis Kopie des Zeugnisses),
—— mindestens 3 Jahre Baustellenpraxis bei vergleichbaren Objekten; Nachweis der Qualifikation zum FBÜ Fahrbahn (Oberbau) gemäß KoRil 046.2752; (Nachweis Kopie des FBÜ -Ausweises, einschl. Nachweis der regelmäßigen Fortbildungen (FIT)),
— Der Auftragnehmer hat den/die konkret vorgesehenen MA namentlich dem Auftraggeber mit den folgenden Nachweisen zu benennen:
— Nachweis Referenzen über die in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen der Eisenbahninfrastruktur (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt, Auftraggeber, Leistungsbild, Auftragssumme). Die Referenzen sollen Leistungen nach VVBau beinhalten,
— Nachweis der fachlichen Qualifikation des vorgesehenen Personals mit Angabe der beruflichen Qualifikation und objektbezogener Eignung in Bezug auf vergleichbare Leistungen.
Ausschreibungsunterlagen können unter folgendem runtergeladen werden:
Baulärmverantwortliche/r
Beschreibung der Gesamtmaßnahme Goetheplatzbrücke (siehe Ausschreibungsunterlagen EP/GP):
Gegenstand des Vorhabens ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goetheplatzbrücke in Rostock. Es erfolgt die Herstellung des Ersatzbauwerkes an Ort und Stelle einschließlich der erforderlichen Rückbauten, Neubauten und bauzeitlichen Sicherungen sowie die Anpassung der angrenzenden Straßen- und Wegeanlagen der Eisenbahnüberführung. Zur Maßnahme gehört die Errichtung eines Behelfsbahnsteigs sowie die erforderlichen Zusammenhangsmaßnahmen an den Eisenbahninfrastrukturanlagen (Oberbau/Tiefbau, Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik, Telekommunikationsanlagen, Oberleitungsanlagen und elektrischen Energieanlagen).
Die EÜ Goetheplatzbrücke wurde im Jahr 1966 errichtet. Sie überquert in km 113,577 der Strecke 6325 Neustrelitz Hbf - Warnemünde vor dem Hauptbahnhof in Rostock die Straße „Südring“. Auf der Strecke 6325 läuft vor allem der planmäßige S-Bahn Verkehr zwischen Warnemünde und Rostock Hbf, sowie zwischen Warnemünde – Güstrow. Des Weiteren steht sie für den Fernverkehr ab/nach Warnemünde und den Güterverkehr ab/zum Überseehafen zur Verfügung. Die Strecke 6921 nach Wismar verläuft außerdem über die Brücke. Diese wird vorwiegend vom Regionalverkehr genutzt. Das Vorhaben EÜ Goetheplatzbrücke ist als separates Einzelvorhaben eingestuft. Die Realisierung soll in den Jahren 2021-2024 erfolgen. Mit der Baumaßnahme Goetheplatzbrücke wird die Zusammenhangsmaßnahme „Oberbauerneuerung Rostock Hauptbahnhof“ realisiert. Die Goetheplatzbrücke ist das führende Projekt.
1. Beschreibung Zusammenhangsmaßnahme „Oberbauerneuerung Rostock Hauptbahnhof“
Allgemeines:
Parallel zum Projekt „Goetheplatzbrücke“ wird im Rostocker Hbf das Projekt „Oberbauerneuerung Rostock Hauptbahnhof“ realisiert.
Oberbauerneuerung Rostock Hbf
Die DB Netz AG beabsichtigt im Rostock Hauptbahnhof, umfangreiche Oberbauarbeiten durchzuführen. Auf Grund des vorhandenen baulichen Zustands, besteht Handlungsbedarf. Die vorgesehene Baumaßnahme dient der Erhaltung der Verfügbarkeit und der Betriebssicherheit. Die Abarbeitung und Inbetriebnahme ist in 3 Abschnitte unterteilt worden. Die Umsetzung des ersten Bauabschnitts erfolgte bereits im Jahr 2018.
In den Jahren 2020 und 2021 sind die weiteren Arbeiten vorgesehen.
Durch die Baumaßnahmen sollen folgende Ziele erreicht werden:
— Herstellung des ordnungsgemäßen baulichen Zustands der Gleisanlagen, entsprechend den gültigen Vorschriften und Richtlinien der DB AG,
— Vermeidung von Langsamfahrstellen, Sperrungen und hohen Instandhaltungsaufwendungen.
Nachfolgende Weichen und Gleise sind zu erneuern:
W7/W37/W44/W46/W47/W108/W113/W114/W115/W131/W132/W134/Gl 13/34/35/36
Diese Oberbauerneuerungen werden zeitgleich im Zusammenhang mit den bauvorbereitenden Maßnahmen der Goetheplatzbrücke ab 10/2021 bis 11/2021 realisiert.
2. Beschreibung der Beauftragungen „Goetheplatzbrücke“
Für die Baumaßnahme Goetheplatzbrücke sowie die Oberbauerneuerung Rostock Hauptbahnhof werden Ausschreibungspakete mit nachfolgenden Inhalten erfolgen.
— Bauvorbereitende Maßnahmen Goetheplatzbrücke inkl. Oberbauerneuerung Rostock Hauptbahnhof,
— OLA Goetheplatzbrücke und OLA Oberbauerneuerung Rostock Hbf,
— Goetheplatzbrücke (Hauptbauleistung),
— Sicherungsleistungen und LST Bauzustände.
Ausschreibungsunterlagen können unter folgendem runtergeladen werden:
Zur Erfüllung der werkvertraglichen Leistungen
Für die Zulassung des Teilnahmeantrages Fachlos 2 sind folgende Nachweise erforderlich:
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen,
— Der Teilnehmer hat den/die konkret vorgesehenen Baulärmverantwortlicher namentlich dem Auftraggeber zur ausdrücklichen Zustimmung mit den folgenden Nachweisen vorzuschlagen:
—— Qualifikation im Hinblick auf die Erstellung von Baulärmprognosen nach AVV Baulärm/Aufgaben des Baulärmmanagement anzugeben,
—— Nachweis/Referenzen über die in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen im Baulärmmanagement bei Baumaßnahmen der EIU (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt, Auftraggeber, Leistungsbild, Auftragssumme),
— Erklärung über die zur Ausführung der zu vergebenden Leistung vorhandenen technischen Ausrüstung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen. Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8 v. H. der Brutto-Auftragssumme Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5 v. H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
— Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau,
— Fachbauüberwacher Oberbau,
— Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten -Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.