Los 20.1 Errichtung Heizung, Lüftung, Druckluft, Wasserversorgung und Trinkwasserbefüllung, ICE-Werk Rummelsburg (BGV und FHV) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48175
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Los 20.1 Errichtung Heizung, Lüftung, Druckluft, Wasserversorgung und Trinkwasserbefüllung, ICE-Werk Rummelsburg (BGV und FHV)
Los 20.1 Errichtung Heizung, Lüftung, Druckluft, Wasserversorgung und Trinkwasserbefüllung, ICE-Werk Rummelsburg (BGV und FHV).
Beschaffung beinhaltet Leistungen für die Lieferung und Montage der HLS in der Fahrzeughalle (FHV) und Betriebsgebäude (BGV). Die Maßnahme beinhaltet folgende Leistungen: Abwasser- und Wasseranlagen; Wärmeversorgungsanlagen; Druckluftanlagen; Lufttechnische Anlagen; Kälteanlagen.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 20.1 Errichtung Heizung, Lüftung, Druckluft, Wasserversorgung und Trinkwasserbefüllung, ICE-Werk Rummelsburg (BGV und FHV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir teilen Ihnen hiermit mit, dass das oben genannten Verfahren gemäß §57, SektVO eingestellt wird.
Grund der Einstellung: Es liegt kein wirtschaftliches Angebot vor der AG beabsichtigt, die Leistungen mit erweiterter Fachlosbildung in Kürze erneut dem Wettbewerb zu unterstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.