RRX Düsseldorf PFA 2.0 – Planung Lph 3 + 4, Option Lph 6 + 7 Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39223
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
RRX Düsseldorf PFA 2.0 – Planung Lph 3 + 4, Option Lph 6 + 7
Duisburg
RRX Düsseldorf PFA 2.0, OP Verkehrsanlagen, Lph 3 + 4, Option Lph 6 + 7; OP Ingenieurbauwerke Lph 3 + 4, Option Lph 6 + 7; Tragwerksplanung Lph 3 + 4, Option Lph 6; Technische Ausrüstung (Förderanlagen und Starkstromanlagen) Lph 3 + 4, Option Lph 6 + 7.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
RRX Düsseldorf PFA 2.0 – Planung Lph 3 + 4, Option Lph 6 + 7
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Duisburg
RRX Düsseldorf PFA 2.0, OP Verkehrsanlagen, Lph 3 + 4, Option Lph 6 + 7; OP Ingenieurbauwerke Lph 3 + 4, Option Lph 6 + 7; Tragwerksplanung Lph 3 + 4, Option Lph 6; Technische Ausrüstung (Förderanlagen und Starkstromanlagen) Lph 3 + 4, Option Lph 6 + 7
Die hier vorliegende Vertragsänderung beinhaltet den Nachtrag 09 des AN und umfasst die Nachrechnungen der Bauwerke EÜ Schwarzer Weg, KrBw 30,225 und EÜ Hoxbach. (Nr.9)
Der Auftragnehmer ist gemäß des Hauptvertrages mit der Erstellung der Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) beauftragt. Dementsprechend ist der Auftragnehmer dem Vorhaben und dem betroffenen Bauwerken vertraut. Ein neuer Auftragnehmer hätte einen höheren Aufwand zur Erstellung der Leistung, da er sich zunächst in die Planung Einarbeiten müsste, wodurch zusätzliche Kosten entstehen würden.