Außenputzarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ilmenau
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 98693
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilmenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Außenputzarbeiten
In der Maßnahme wird das Bestandgebäude, „Festhalle Ilmenau“ denkmalschutzrechtlich saniert, umgebaut und durch die Modernisierung auf den „Neusten Stand der Technik“ geführt. Die Durchführung findet bei laufendem Betrieb, in 2 Bauabschnitten statt.
Ilmenau, Ilm-Kreis, Thüringen
Art der Bauarbeiten:
— Außenwand putz + Anstrich.
Umfang der Bauarbeiten:
— 600 m2 Bauteile schützen,
— 2 075 m2 Fassade reinigen, prüfen,
— 300 m2 Putz abschlagen, Ausgleichsputz neu,
— 1 120 m2 Wärmedämmputz, d= 40-45 mm, incl. Armierung, Anstrich,
— 140 m Leibungen unterschiedlicher Tiefe, mit Anstrich,
— 205 m Leibungsprofile unterschiedlicher Tiefe, mit Anstrich,
— 435 m2 Oberputz auf vorh. Putz, incl. Armierung, Anstrich,
— 370 m Leibungen unterschiedlicher Tiefe, mit Anstrich,
— 175 m2 Anstrich Holzbekleidung.
0343/2018
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Außenputzarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Glinde
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 21509
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Ort: Ilmenau
Land: Deutschland
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nach § 155 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den Auftraggeber.
Ort: Weimar
Land: Deutschland