Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen in Neustadt an der Weinstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 212, Ac - 03/2021-540
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt an der Weinstraße
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67433
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.eu/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen in Neustadt an der Weinstraße
Lieferung der Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen in Neustadt an der Weinstraße für die Schuljahre 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025.
Eichendorff-Schule
Spitalbachstraße 45
67433 Neustadt an der Weinstraße
Lieferung der Mittagsverpflegung für die Eichendorff-Schule für die Schuljahre 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025.
Die Leistung Los 1 umfasst im wesentlichen:
— voraussichtlich teilnehmende Schüler*innen: 80,
— voraussichtlich teilnehmendes pädagogisches Personal: 1,
— örtliche Küchenausstattung: Geschirr, Warmhaltetheke,
— Anlieferung des Essens (Cook & Hold) für die Ausgabe in 2 Schichten:
—— Schicht 1: 12.10 Uhr-13.00 Uhr,
—— Schicht 2: 13.10 Uhr-14.00 Uhr.
Leistungsumfang: Vorschlag von 4 Menülinien à 20 Verpflegungstage (Hauptspeise, Rohkost, Dessert). Zurverfügungstellung des digitalen Speiseplans. Herstellung und Anlieferung von Schulmittagessen (2 Menülinien) gem. Leistungsbeschreibung.
Heinz-Sielmann-Schule
Ludwigstraße 30
67433 Neustadt an der Weinstraße
Lieferung der Mittagsverpflegung für die Heinz-Sielmann-Schule für die Schuljahre 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025.
Die Leistung Los 2 umfasst im wesentlichen:
— voraussichtlich teilnehmende Schüler*innen: 110,
— voraussichtlich teilnehmendes pädagogisches Personal: 1,
— örtliche Küchenausstattung: Geschirr, Warmhaltetheke,
— Anlieferung des Essens (Cook & Hold) für die Ausgabe in 3 Schichten:
—— Schicht 1: 12.10 Uhr-12.30 Uhr,
—— Schicht 2: 12.45 Uhr-13.30 Uhr,
—— Schicht 3: 13.45 Uhr-14.10 Uhr.
Leistungsumfang: Vorschlag von 2 Menülinien (Hauptspeise, Rohkost, Dessert). Zurverfügungstellung des digitalen Speiseplans. Herstellung und Anlieferung von Schulmittagessen (1 Menülinie) gem. Leistungsbeschreibung.
Ostschule
Wallgasse 45
67433 Neustadt an der Weinstraße
Lieferung der Mittagsverpflegung für die Ostschule für die Schuljahre 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025.
Die Leistung Los 3 umfasst im wesentlichen:
— voraussichtlich teilnehmende Schüler*innen: 150,
— voraussichtlich teilnehmendes pädagogisches Personal: 1,
— örtliche Küchenausstattung: Geschirr, Warmhaltetheke,
— Anlieferung des Essens (Cook & Hold) für die Ausgabe in 3 Schichten:
—— Schicht 1: 12.10 Uhr-12.30 Uhr,
—— Schicht 2: 12.40 Uhr-13.00 Uhr,
—— Schicht 3: 13.15 Uhr-13.35 Uhr.
Leistungsumfang: Vorschlag von 2 Menülinien (Hauptspeise, Rohkost, Dessert). Zurverfügungstellung des digitalen Speiseplans. Herstellung und Anlieferung von Schulmittagessen (1 Menülinie) gem. Leistungsbeschreibung.
Georg-Neumayer Realschule plus
Landwehrstraße 20
67433 Neustadt an der Weinstraße
Lieferung der Mittagsverpflegung für die Georg-Neumayer Realschule plus für die Schuljahre 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025.
Die Leistung Los 4 umfasst im wesentlichen:
— voraussichtlich teilnehmende Schüler*innen: 60,
— voraussichtlich teilnehmendes pädagogisches Personal: 1,
— örtliche Küchenausstattung: Geschirr, Warmhaltetheke,
— Anlieferung des Essens (Cook & Hold) für die Ausgabe in 2 Schichten:
—— Schicht 1: 13.00 Uhr-13.25 Uhr,
—— Schicht 2: 13.25 Uhr-13.40 Uhr.
Leistungsumfang: Vorschlag von 2 Menülinien (Hauptspeise, Rohkost, Dessert). Zurverfügungstellung des digitalen Speiseplans. Herstellung und Anlieferung von Schulmittagessen (1 Menülinie) gem. Leistungsbeschreibung.
Schubert-Schule
Wiesenstraße 17
67433 Neustadt an der Weinstraße
Lieferung der Mittagsverpflegung für die Schubert-Schule für die Schuljahre 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025.
Die Leistung Los 5 umfasst im wesentlichen:
— voraussichtlich teilnehmende Schüler*innen: 70,
— voraussichtlich teilnehmendes pädagogisches Personal: 1,
— örtliche Küchenausstattung: Geschirr, Warmhaltetheke,
— Anlieferung des Essens (Cook & Hold) für die Ausgabe in 2 Schichten:
—— Schicht 1: 12.15 Uhr-12.50 Uhr,
—— Schicht 2: 13.05 Uhr-13.45 Uhr.
Leistungsumfang: Vorschlag von 2 Menülinien (Hauptspeise, Rohkost, Dessert). Zurverfügungstellung des digitalen Speiseplans. Herstellung und Anlieferung von Schulmittagessen (1 Menülinie) gem. Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise (siehe Anlage 1) abzugeben:
1. Nachweis über eine Gewerbeanmeldung, Eintrag im Handelsregister oder in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer* (eigene Anlage),
2. Eigenerklärung zu § 123 GWB (Formblatt 4 aus Anlage 1),
3. Eigenerklärung nach § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendungsgesetz (Formblatt 5 aus Anlage 1),
4. Eigenerklärung Datenverarbeitung/ Verbindlichkeiten (Formblatt 2 aus Anlage 1),
5. Eigenerklärung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Formblatt 6 aus Anlage 1),
*) die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls kein Gültigkeitsdatum genannt ist, nicht älter als 12 Monate sein.
Die in diesem Abschnitt lll.1.1 geforderten Erklärungen und nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen (s. Anlage 1)nach § 45 VgV abzugeben:
1. Eigenerklärung Betriebshaftpflicht mit mind. 1 Mio. EUR für Sachund 3 Mio. EUR für Personenschäden je Schadensfall (Formblatt 3 aus Anlage 1),
2. Nachweis der Berufsgenossenschaft (eigene Anlage),
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheiinigung in Steuersachen)* (eigene Anlage).
*) die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls kein Gültigkeitsdatum genannt ist, nicht älter als 12 Monate sein.
Die in diesem Abschnitt lll.1.2 geforderten Erklärungen und nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die Eigenerklärung Eignung kann ebenso wie die Anlage 1 Eignung unter folgendem Link eingesehen werden: https://cloud.neustadt.eu/d/0a81503788ae47b5bae5/
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen (s. Anlage 1) nach § 46 VgV abzugeben:
1. Drei vergleichbare Referenzerklärungen über früher Ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten Höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (Formblatt 7 aus Anlage 1),
2. Firmenprofil/Unternehmensdarstellung (eigene Anlage),
3. Nachweis zum Status bevorzugter Bewerber sofern das Bieterunternehmen diesen Status in Anspruch nehmen (eigene Anlage),
Die in diesem Abschnitt lll.1.3 geforderten Erklärungen und nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
1. Erklärungen nach § 3 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8.3.2016 (GVBl. S. 178).
2. Erklärung nach Ziffer 3.3 (Scientology) der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur, des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz über das Öffentliche Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz vom 24. April 2014 (Justizblatt 6/2014).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zuschlagskriterien nach den Ziffern II.2.5) bei den einzelnen
Losen sind:
Preis – Gewichtung 70 %
Qualität – Gewichtung 30 %;
Innerhalb des Zuschlagskriterium „Qualität“ wird der Speiseplan mit einer Gewichtung von 40 % und das Servicekonzept (Anlage 3) mit einer Gewichtung von 60 % bewertet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/