Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 für die Gemeinde Hohwacht, über das Amt Lütjenburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lütjenburg
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24321
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-luetjenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 für die Gemeinde Hohwacht, über das Amt Lütjenburg
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 für die Gemeinde Hohwacht, über das Amt Lütjenburg.
Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20
24321 Gemeinde Hohwacht
Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 für die Gemeinde Hohwacht, über das Amt Lütjenburg.
Die Lieferung des Fahrgestells erfolgt an den Aufbauhersteller (Auftragnehmer zu Los 2). Nach Auftragserteilung hat mit dem Aufbauhersteller eine Abstimmung zu erfolgen. Lieferung spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung.
Lieferung eines Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20
24231 Gemeinde Hohwacht
Lieferung eines Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 für die Gemeinde Hohwacht, über das Amt Lütjenburg.
Die Lieferung hat spätestens 18 Monate nach Auftragserteilung zu erfolgen.
Lieferung einer feuerwehrtechnischen Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20
24231 Gemeinde Hohwacht
Lieferung einer feuerwehrtechnischen Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 für die Gemeinde Hohwacht, über das Amt Lütjenburg.
Anlieferung der Beladung frei Auftragnehmer zu Los 2 (Aufbau) in einer Sendung mit zutreffender Beschriftung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung einer feuerwehrtechnischen Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Preetz
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24211
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“,
— Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (gemäß Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“),
— weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig.
Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattform SubreportElvis unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt.
Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen ggf. auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig bekannt gegeben werden können, müssen Rückfragen spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem Subreport Elvis gegenüber allen Bietern erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).