Altes Landratsamt TGA-Planung Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 nach § 53 Abs. 2 HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-erding.de
Abschnitt II: Gegenstand
Altes Landratsamt TGA-Planung Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 nach § 53 Abs. 2 HOAI
TGA-Planung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 nach § 53 Abs. 2 HOAI für das Projekt „Altes Landratsamt Erding“ bestehend aus dem Umbau des Denkmalgeschützten Bestandgebäudes (Palais Widnmann) und Neubau eines Verwaltungsgebäudes.
TGA-Planung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 nach § 53 Abs. 2 HOAI für das Projekt „Altes Landratsamt Erding“ bestehend aus dem Umbau des Denkmalgeschützten Bestandgebäudes (Palais Widnmann) und Neubau eines Verwaltungsgebäudes.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanaforderungen erfüllen und nach den geforderten Angaben grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl einer Mindestanzahl von 3 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
1. Referenzen:
Für jede Referenz können nach folgender Verteilung Punkte erreicht werden:
Vergleichbare Aufgabenstellung wie Projekt:
— Neubau/Erweiterung: 2 Punkte,
— Umbau/Sanierung denkmalgeschütztes Gebäude: 5 Punkte,
— Umbau/Sanierung sonstiges Gebäude; 2 Punkte.
Leistungsumfang:
— Anlagengruppe 1:
—— Honorarzone II oder höher: 2 Punkte,
—— Leistungsphase 2: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 3: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 5: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 6: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 7: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 8: 2 Punkte.
— Anlagengruppe 2:
—— Honorarzone II oder höher: 2 Punkte,
—— Leistungsphase 2: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 3: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 5: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 6: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 7: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 8: 2 Punkte.
— Anlagengruppe 3:
—— Honorarzone II oder höher: 2 Punkte,
—— Leistungsphase 2: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 3: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 5: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 6: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 7: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 8: 2 Punkte.
— Anlagengruppe 7 (Feuerlöschanlagen):
—— Honorarzone II oder höher: 2 Punkte,
—— Leistungsphase 2: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 3: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 5: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 6: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 7: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 8: 2 Punkte.
— Anlagengruppe 8:
—— Honorarzone II oder höher: 2 Punkte,
—— Leistungsphase 2: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 3: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 5: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 6: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 7: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 8: 2 Punkte.
Baukosten:
— anrechenbare Kosten AGr. 1, 2, 3, 7, 8 von [Betrag gelöscht] EUR-[Betrag gelöscht] EUR (netto): 1 Punkt,
— anrechenbare Kosten AGr. 1, 2, 3, 7, 8 von [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR (netto): 2 Punkte,
— anrechenbare Kosten AGr. 1, 2, 3, 7, 8 mehr als [Betrag gelöscht] EUR (netto): 3 Punkte.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen nach HOAI. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen.
Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug (soweit einschlägig).
A) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe von jeweils 2 Mio. EUR für Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied). Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
B) Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (TGA-Planung) in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Zu A): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder einer entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Eigenerklärung über max. 3 Referenzaufträge im Bereich technische Gebäudeausrüstung für Gebäude nach §§ 53 ff. HOAI 2013 unter Angabe von:
— Name und Ort des Referenzprojekts,
— Art der Baumaßnahme (Neubau/Erweiterung/Umbau/Sanierung),
— Denkmalgeschütztes Gebäude
— Leistungsumfang (Anlagengruppen, Honorarzone, Leistungsphasen),
— Leistungszeit (Beginn/Ende nach Monat und Jahr),
— anrechenbare Kosten
— Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
B) Anzahl der Dipl.-Ing. (oder glw. Abschluss), die im Bereich technische Gebäudeausrüstung aktuell beschäftigt sind.
C) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mindestanforderungen zu A):
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen die Leistungen nach 2010 beendet wurden. Es muss mindestens 1 Referenzprojekt über einen Umbau/eine Sanierung eines denk-malgeschützten Gebäudes mit mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) anrechenbaren Kosten für die die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 benannt werden. Es muss mindestens 1 Referenzprojekt über einen Neubau eines Gebäudes mit mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) anrechenbaren Kosten über die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 benannt werden. Über die Gesamtheit der 3 Referenzen muss die Erbringung der Leistungsphasen 2, 3, 5, 6, 7 und 8 für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 jeweils mindestens Honorarzone II nachgewiesen werden.
Mindestanforderungen zu B): 3 Dipl.-Ing. (oder glw. Abschluss), die im Bereich TGA-Fachplanung tätig sind.
Die für die Durchführung der Leistungen verantwortliche/n Person/en ist/sind berechtigt die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen (§ 75 Abs.2 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die o.g. Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).