Lieferung eines Fahrgestell und Beladung für einen Aufbau HLF20 Fa. Schlingmann GmbH & Co. KG Referenznummer der Bekanntmachung: 48-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niebüll (Schleswig)
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25899
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.amt-suedtondern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Fahrgestell und Beladung für einen Aufbau HLF20 Fa. Schlingmann GmbH & Co. KG
Die Gemeinde Risum-Lindholm plant die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF20 für die FF Risum-Lindholm.
Auftraggeber ist die Gemeinde Risum-Lindholm über das Amt Südtondern, Marktstraße 12, 25899 Niebüll in Schleswig-Holstein.
Los 1:
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF20
Los x:
Aufbau geeignet zur Darstellung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF20 und Zusammenführung aller Lose/ zusammengehörigen Baugruppen
Das Aufbaulos wurde als Ergebnis der vorangegangenen Veröffentlichung an:
Schlingmann GmbH & Co. KG
Dieckmannstraße 45
49201 Dissen
Los 2:
Beladung / Teilbeladung nach DIN 14530-27.
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines HLF20 (Kurzzeichen: Los 1)
25920 Risum-Lindholm
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines HLF20.
(Teil-) Beladung nach DIN 14530-27 (Kurzzeichen: Los 2)
25920 Risum-Lindholm
(Teil-) Beladung nach DIN 14530-27 HLF20.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines HLF20 (Kurzzeichen: Los 1)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
(Teil-) Beladung nach DIN 14530-27 (Kurzzeichen: Los 2)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halstenbek, Holstein
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25469
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135
GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
Benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei
Einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]