B 2020/33 Verstärkung der Uferwand Westerland/ Sylt, Los 4, Abschnitte 5 und 2 32000372OV
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Herzog-Adolf-Str.1
Ort: Husum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schleswig-holstein.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 2020/33 Verstärkung der Uferwand Westerland/ Sylt, Los 4, Abschnitte 5 und 2 32000372OV
Das Land Schleswig-Holstein endvertreten durch den LKN.SH plant die Anpassung der 1912 erbauten Uferwand Westerland auf eine Wandhöhe von NHN+6,95 m. Die Gesamtmaßnahme erfolgt in Abschnitten. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Abschnitte 5 und 2.
— technische Bearbeitung, -allg. Baustelleneinrichtung mit Bauzäunen, -SIGE Maßnahmen, -Bohr- und Verankerungsarbeiten, -Erd-, Abbruch- und Wasserhaltungsarbeiten für geböschte Baugrube, -Beton und Stahlbetonarbeiten für Fertigteile und den Verguss, -sonstige Arbeiten (Fugenabdichtungen, Mauerwerk, Korrosionsschutz, Abdeckbleche, Leitungen, Dammbalken).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung sind vorzulegen:
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Angaben zur Zahlung von Steuern. Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gestzl.geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich dasa Unternehmen in Liquidation befindet, Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister des Sitzes des Unternehmens. Die Befähigung zur Berufsausübung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder Eigenerklärung gem. Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen. Gelangt das Angebot einesnicht präqualifizierten Unternehmens in die engerer Wahl, sind die Formblatt angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Ausführung des Auftrags auf Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer vom Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehemn auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich mit den Vergabeunterlagen sowie bei Email: „[removed]".
Als Eigenerklärung sind vorzulegen:
-Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenen vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder Eigenerklärung gem. Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen. Gelangt das Angebot einesnicht präqualifizierten Unternehmens in die engerer Wahl, sind die Formblatt angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Ausführung des Auftrags auf Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer vom Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehemn auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich mit den Vergabeunterlagen sowie bei Email: „[removed]".
Als Eigenerklärung sind vorzulegen:
— Die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— drei Referenznachweise über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Schweißzertifikat gemäß DIN EN 1090-1,
— Eignungsnachweis für Schweißarbeiten der Ausführungsklasse EXC entspr. DIN EN 1090-2.Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder Eigenerklärung gem. Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen. Gelangt das Angebot einesnicht präqualifizierten Unternehmens in die engerer Wahl, sind die Formblatt angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Ausführung des Auftrags auf Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer vom Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehemn auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich mit den Vergabeunterlagen sowie bei Email: „[removed]".
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
GMSH AöR, Büro Lübeck, Schillstraße 1-3, 23566 Lübeck
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Postanschrift: Düstenbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 431 / 988-4640
Fax: +49 431 / 988-4702
„Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU."
Ort: Husum
Land: Deutschland