Lüftungstechnik
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Markt 7
Ort: Ilmenau
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 98693
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilmenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lüftungstechnik
In der Maßnahme wird das Bestandgebäude, „Festhalle Ilmenau“ denkmalschutzrechtlich saniert, umgebaut und durch die Modernisierung auf den „Neusten Stand der Technik“ geführt. Die Durchführung findet bei laufendem Betrieb, in 2 Bauabschnitten statt.
Ilmenau, Ilm-Kreis, Thüringen
— 3 Stück RLT-Kompaktgeräte bis 5 000 m3/h,
— 1 Stück RLT-Kompaktgerät bis 10 000 m3/h,
— 1 Stück RLT-Kompaktgerät bis 35 000 m3/h,
— 4 Stück Ventilatoren,
— 2 Stück Dachhauben bis 5 000 m3/h,
— Luftkanäle mit Forteil aus Stahlblech 2 800 m2,
— Wickelfalzrohr bis DN300 650 m,
— Luftkanäle aus Brandschutzbauplatten 800 m2.
0343/2018
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Sondershäuser Str. 4
Ort: Arnstadt
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 2249
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Ort: Ilmenau
Land: Deutschland
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nach § 155 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den Auftraggeber.
Ort: Weimar
Land: Deutschland