Wahrnehmung der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle (Art. 9 VO (EU) Nr. 1306/2013, Art. 5 VO (EU) Nr. 908/2014)
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Keplerstraße 18
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.saarland.de/ministerium_umwelt_verbraucherschutz.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Wahrnehmung der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle (Art. 9 VO (EU) Nr. 1306/2013, Art. 5 VO (EU) Nr. 908/2014)
Wahrnehmung der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle (Art. 9 VO (EU) Nr. 1306/2013, Art. 5 VO (EU) Nr. 908/2014)
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken; Vor-Ort-Termine gemäß Leistungsbeschreibung.
Die im saarländischen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (MUV) zugelassene EU-Zahlstelle gewährt jährlich EU-Fördermittel aus dem EGFL – Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft sowie aus dem ELER – Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums.
Im EU-Haushaltsjahr 2016 belief sich das Ausgabenvolumen im Bereich des EGFL auf insgesamt [Betrag gelöscht] EUR. Gleichzeitig wurde für öffentliche Ausgaben im Rahmen des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 2014-2020 (SEPL) eine ELER-Kofinanzierung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR in Anspruch genommen. Das Gesamtvolumen der zur Verfügung stehenden ELER-Kofinanzierungsmittel für den Programmplanungszeitraum 2014 – 2020 beträgt [Betrag gelöscht] EUR. Die Gesamtzahl der Antragsteller für beide Fonds belief sich für das Antragsjahr 2016 auf 1 379 und für das Antragsjahr 2017 auf bisher 1.368.
Das System der EU-Agrarfinanzierung sieht eine von der Zahlstelle funktionell unabhängige Bescheinigende Stelle vor (Art. 9 Verordnung (EU) Nr. 1306/2013, Art. 5 Verordnung (EU) Nr. 908/2014), die als externe Prüfeinrichtung nach internationalen Prüfungsstandards und unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorgaben der EU-Kommission (insbesondere Leitlinien in der jeweils gültigen Fassung) die Zahlstelle während und nach dem Ende des betreffenden EU-Haushaltsjahres (jeweils 16. Oktober bis 15. Oktober des Folgejahres) prüft und gegenüber der EU-Kommission unter Berücksichtigung der bestehenden Verwaltungs- und Kontrollsysteme die Vollständigkeit, Genauigkeit und sachliche Richtigkeit der Rechnungen der zugelassenen Zahlstelle und die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems sowie die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben bescheinigt. Die Bescheinigung stützt sich auf eine kontinuierliche Prüfung der von der Zahlstelle und den delegierten Einrichtungen geleisteten Arbeiten in Bezug auf die Bewilligung und Zahlung von Beihilfen und entsprechender Rückforderungen in den beiden Fonds EGFL und ELER sowie die Recht- und Ordnungsmäßigkeit. Die Bescheinigende Stelle erstellt jährlich bis spätestens 15. Februar nach Abschluss des EU-Haushaltsjahres einen Bericht (je einen für die Bereiche EGFL und ELER) mit Darstellung der dabei getroffenen Feststellungen. Dabei beachtet sie die formellen und materiellen Vorgaben des EU-Rechts und geht darin auch auf die Einhaltung der Zulassungskriterien durch die Zahlstelle ein (vgl. Art. 5 Verordnung (EU) Nr. 908/2014).
In den Bericht nimmt sie auch das Ergebnis der Prüfung und die Bewertung der Sicherheit der Informationssysteme auf. Die Informationssicherheit wird derzeit auf Basis des IT-Grundschutzhandbuchs des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert.
Der Bericht der Bescheinigenden Stelle ist jährlich nach Abschluss des EU-Haushaltsjahres (16. Oktober bis 15. Oktober des Folgejahres) spätestens am 15. Februar des dem Abschluss des EU-Haushaltsjahres folgenden Jahres über die Koordinierungsstelle beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft der EU-Kommission vorzulegen.
Gesamtmenge bzw. -umfang:
Erfüllung der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle gem. Art. 9 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 für die Zahlstelle DE 18 Saarland für die EU-Haushaltsjahre 2018-2020
Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP – ELER/EGFL), Saarländischer Entwicklungsplan für den Ländlichen Raum (SEPL)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Wahrnehmung der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle (Art. 9 VO (EU) Nr. 1306/2013, Art. 5 VO (EU) Nr. 908/2014)
Postanschrift: Kurfürstendamm 23
Ort: Berlin
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.deloitte.com/de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/3339.htm
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken; Vor-Ort-Termine gemäß Leistungsbeschreibung.
Wahrnehmung der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle (Art. 9 VO (EU) Nr. 1306/2013, Art. 5 VO (EU) Nr. 908/2014)
Postanschrift: Kurfürstendamm 23
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.deloitte.com/de
Die Vertragslaufzeit wurde um ein Jahr bis zum 28.2.2022 verlängert.
Bei Vertragsschluss im Jahr 2018 konnten die Verzögerungen bei der Verabschiedung des mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union nicht vorhergesehen werden. Damit konnte bislang auch keine neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) verabschiedet werden. Dies führt dazu, dass auch für das Jahr 2021 die aktuellen Regelungen für die laufende GAP angewendet werden müssen. Eine neue Ausschreibung der Übernahme der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle Saarland gem. Art. 9 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 für die Zahlstelle DE 18 Saarland soll im Zuge der neuen GAP erfolgen, nachdem der künftig geltende Prüfungsumfang bekannt ist. Diese Ausschreibung wird voraussichtlich erst ein Jahr später im Jahr 2021 für die EU-Haushaltsjahre 2022 ff. erfolgen.