Neubau und Erweiterung Verwaltungs- und Laborgebäude EVS Saarbrücken; Mobile Trennwände
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mainzer Straße 261-265
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau und Erweiterung Verwaltungs- und Laborgebäude EVS Saarbrücken; Mobile Trennwände
Errichtung eines 7-geschossigen, unterkellerten Verwaltungsgebäudes mit Anbindung an den Bestands-Verwaltungsbau, sowie den Neubau eines 2-geschossigen Laborgebäudes für den EVS — Entsorgungsverband Saar, am Standort Untertürkheimer Straße 21, 66117 Saarbrücken.
Bei den auszuführenden Arbeiten handelt es sich um die Lieferung und Montage von mobilen Trennwänden im Bereich der Konferenzräume im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes.
66117 Saarbrücken
Untertürkheimer Straße 21
Verwaltungsgebäude:
— 90 m2 mobile Trennwände geschlossen,
— 20 m2 mobile Glas-Trennwände.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau und Erweiterung Verwaltungs- und Laborgebäude des EVS Saarbrücken, Mobile Trennwände
Postanschrift: Helmut-Grashoff-Str. 20
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
Postleitzahl: 41179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angebote können nur elektronisch in Textform über https://www.subreport.de/E79611198 eingereicht werden.
2. Im Vertrag sind die nachfolgenden Einzelfristen enthalten:
Verwaltungsgebäude:
— Baubeginn Unterkonstruktion 42. KW 2020,
— Fertigstellung 50. KW 2020.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).