Umladung von Restabfall, Sperrmüll, Bioabfall und PPK aus dem Kreis Dithmarschen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020 AWD
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rungholtstraße 9
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awd-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umladung von Restabfall, Sperrmüll, Bioabfall und PPK aus dem Kreis Dithmarschen
Die Abfallwirtschaft Dithmarschen GmbH (im Folgenden AWD) schreibt die Umladung von Abfällen im Kreis Dithmarschen aus.
Der zu vergebende Auftrag umfasst die folgenden Leistungen:
Los 1: Umladung von Restabfall, Sperrmüll aus dem Holsystem sowie optional Sperrmüll aus dem Bringsystem und Bioabfall
Los 2: Umladung von PPK (Papier, Pappe, Kartonagen)
Die Vergabe der o.g. Leistungen erfolgt losweise nach den oben genannten Losen.
Umladung von Restabfall, Sperrmüll aus dem Holsystem sowie optional Sperrmüll aus dem Bringsystem und Bioabfall
Umschlag von Restabfall (MGB-System und Wechselbehälter) und Sperrmüll aus dem Holsystem im Kreis Dithmarschen in genau einer Umschlaganlage.
1. Verlängerungsoption (beidseitig): Falls keine der Vertragsparteien bis zum 31. März 2036 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31. März 2043.
2. Verlängerungsoption (beidseitig): Bei Zustandekommen der 1. Verlängerungsoption gilt: Falls keine der Vertragsparteien bis zum 31. März 2041 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31. März 2048.
3. Verlängerungsoption (beidseitig): Bei Zustandekommen der 2. Verlängerungsoption gilt: Falls keine der Vertragsparteien bis zum 31. März 2046 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31. März 2053.
Optional sollen auf Verlangen des Auftraggebers, an dem zu betreibenden Umschlagstandort, ebenso die Abfallfraktionen Bioabfall sowie Sperrmüll aus dem Bringsystem im Kreis Dithmarschen durch den Auftragnehmer umgeschlagen werden.
Für den Umschlag von Sperrmüll aus dem Bringsystem gilt: Der Auftraggeber behält sich vor ab dem 1.4.2023 den Auftragnehmer in einem 5-Jahres-Rhythmus mit der Erbringung dieser Leistung jeweils für einen Zeitraum von 5 Jahren zu beauftragen. Die Beauftragung kann also ab dem 1.4.2023 und/oder ab dem 1.4.2028 und/oder ab dem 1.4.2033 und/oder ab dem 1.4.2038 und/oder ab dem 1.4.2043 und/oder ab dem 1.4.2048 jeweils für 5 Jahre erfolgen. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer jeweils 6 Monate vor einem möglichen Leistungsbeginn mitteilen, ob der optionale Leistungsinhalt durch den Auftragnehmer für einen Zeitraum von 5 Jahren zu erbringen ist.
Für den Umschlag von Bioabfall im Kreis Dithmarschen wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens bis zum 1.7.2024 mitteilen, ob der optionale Leistungsinhalt durch den Auftragnehmer ab dem 1.1.2026 zu erbringen ist.
Umladung von PPK
— Umschlag von PPK (kommunales Altpapier und lizenzierte Verkaufsverpackungen) aus dem Kreis Dithmarschen in genau einer Umschlaganlage,
— Herausgabe des Anteils der lizenzierten Verkaufsverpackungen an die Systembetrieber, auf deren Verwertung diese selbst Anspruch erheben,
— Im Falle einer separaten Beauftragung durch den Auftraggeber: Verpressung der PPK-Mengen.
1. Verlängerungsoption (beidseitig): Falls keine der Vertragsparteien bis zum 31. März 2036 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31. März 2043.
2. Verlängerungsoption (beidseitig): Bei Zustandekommen der 1. Verlängerungsoption gilt: Falls keine der Vertragsparteien bis zum 31. März 2041 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31. März 2048.
3. Verlängerungsoption (beidseitig): Bei Zustandekommen der 2. Verlängerungsoption gilt: Falls keine der Vertragsparteien bis zum 31. März 2046 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31. März 2053.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen,dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
— Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen,
— Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen,
— Eigenerklärung(en), zu § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
Mit dem Angebot ist weiterhin folgende Eigenerklärung einzureichen:
— Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerblichen Voraussetzungen und die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
— Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Inhaber sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
— die Gewerbeanmeldung,
— Auszug über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Folgende Unterlagen sind beizubringen:
Für alle Lose:
1) Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz für die Jahre 2017, 2018, 2019.
2) Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft und einer aktuellen Bestätigung der Bank, dass die bisherige Geschäftsentwicklung erwarten lässt, dass der Bieter im Auftragsfall in der Lage ist eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut in Höhe von 5 % des jährlichen Brutto-Auftragswertes für das Jahr 2026 auf Basis der Auswertungsmengen und der Auswertungsgewichtungen gemäß Vergabeunterlagen ohne Berücksichtigung der Preisgleitung zu stellen. Dieser Nachweis ist nur durch den Bieter oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen:
3) Der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht,
4) die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2017, 2018, 2019, in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Für alle Lose:
1) Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz über eine Umschlagleistung einer Abfallart innerhalb der letzten 60 Monate vor Einreichung des Angebots.
2) Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) für mindestens eine Abfallart. Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Zertifikat innerhalb einer gesetzten Frist einzureichen.
Für Los 1:
3) Eigenerklärung über eine gültige Genehmigung oder ersatzweise einen ausgefüllten (aber nicht zwingend eingereichten) Genehmigungsantrag (ohne offensichtliche Mängel) für den Umschlag der Abfallarten Restabfall und Sperrmüll in der vorgesehenen Umschlaganlage. Dieser Nachweis ist nur durch den Bieter oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die Genehmigung bzw. der Genehmigungsantrag innerhalb einer gesetzten Frist einzureichen.
Für Los 2:
4) Eigenerklärung über eine gültige Genehmigung oder ersatzweise einen ausgefüllten (aber nicht zwingend eingereichten) Genehmigungsantrag (ohne offensichtliche Mängel) für den Umschlag der Abfallart PPK in der vorgesehenen Umschlaganlage. Dieser Nachweis ist nur durch den Bieter oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die Genehmigung bzw. der Genehmigungsantrag innerhalb einer gesetzten Frist einzureichen.
1) Bürgschaft:
Der Auftragnehmer hat als Sicherheit eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut binnen einer Frist von 15 Tagen nach Vertragsschluss zu stellen. Die Höhe der
Bürgschaft beträgt 5 % der Brutto-Auftragssumme für das Kalenderjahr 2026 des Vertrags auf Basis der Auswertungsmengen und Auswertungsgewichtungen und ohne Anwendung der Preisgleitklausel.
2) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb:
Der Auftragnehmer hat sich unverzüglich um eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für den leistungsgegenständlichen Umschlag-Standort und alle leistungsgegenständlichen Tätigkeiten und Abfallarten zu bemühen. Eine entsprechende Zertifizierung muss spätestens bis zum 31.12.2023 vorliegen und über den gesamten Leistungszeitraum aufrecht erhalten werden.
3) Genehmigung:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle notwendigen Genehmigungen für den leistungsgegenständlichen Umschlag-Standort erstmalig spätestens bis zum 31.3.2022 vorzulegen.
(4) Haftpflichtversicherung:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet zum Abschluss einer Betriebs- und einer Umweltversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils mindestens folgender Höhe:
— Vermögensschäden 1 Mio. EUR,
— Personenschäden und Sachschäden 2,5 Mio. EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern
Der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5) plausible Darstellung der Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft,
6) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Der Bieter ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist in einem versiegelten Umschlag zu übergeben.
Der Auftraggeber verpflichtet sich mit dem Angebot die Vorgaben gem. Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJDUNZ
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem.§ 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]