Gebäude- und Inventarversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 60.3_2020-0048
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fleischmarkt 1
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3591 / 534-608
Fax: +49 3591 / 534-633
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bautzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude- und Inventarversicherung
Gebäude- und Inventarversicherungen der Stadt Bautzen.
Stadt Bautzen
Vertreten durch den Oberbürgermeister Alexander Ahrens
Fleischmarkt 1
02625 Bautzen
Die Versicherungssumme beträgt bei Gebäude-Neuwert ca. EUR 271 492 330,82, Gebäude-Zeitwert EUR 207 261,80 und für Inventar-Neuwert ca. EUR 16 141 403,85. Die versicherten Gefahren sind im Regelfall für Gebäude Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und im lnventarbereich zusätzlich Einbruchdiebstahl. Ferner soll die Elementarschadenversicherung Bestandteil der Versicherung sein. Angebote sollen ohne Selbstbehalte eingereicht werden. Die Selbstbehalte in der Elementarschadenversicherung sind abweichend. Diese können aus den Vertragsunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäude- und Inventarversicherung
Postanschrift: Plauener Str. 163-165
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 13053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablaufder in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbarsind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantragist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.