Verkehrsüberwachungstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 112:Verkehrsüberwachung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ratsstr. 25
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99974
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muehlhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsüberwachungstechnik
Zurverfügungstellung, Betrieb, Unterhaltung und Instandsetzung von
— 3 Verkehrsüberwachungstechniken (Messtechniken),
— einer Messsäule,
— Ausstattung zur mobilen Verwendung sowie
— einer Semistation (Messanhänger).
99974 Mühlhausen, Ratsstr. 25 (Semi-Anhänger, Stativ zur mobilen Verwendung, 1 x Verkehrsüberwachungstechnik) 99974 Mühlhausen, Langensalzaer Landstraße (Messsäule Aufbau und 2 x Verkehrsüberwachungstechnik)
Zurverfügungstellung, Betrieb, Unterhaltung und Instandsetzung von
— 3 Verkehrsüberwachungstechniken (Messtechniken),
— einer Messsäule,
— Ausstattung zur mobilen Verwendung sowie
— einer Semistation (Messanhänger).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verkehrsüberwachungstechnik
Postanschrift: An der Westtangente 10A
Ort: Wismar
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.muehlhausen.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel im Vergabeportal subreportELVIS. Eine mündliche Kommunikation u. a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Bieter umgehend auf Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen.
Der Auftraggeber behält sich für die Beantwortung von Bieterfragen einen Zeitraum von 3 Werktagen vor.
Bietergemeinschaften:
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist den Vergabeunterlagen beiliegend.
Postanschrift: Weimarplatz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
Postanschrift: Weimarplatz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 (3) S. 1 Nr. 1 - 4 des GWB in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.4.2016 hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 (3) GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 (1) Nr. 2. § 134 (1) S. 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gem. § 160 (3) S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gem. § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information, geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Ort: Mühlhausen
Postleitzahl: 99974
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.muehlhausen.de