Lieferung eines Fahrgestells für ein TLF3000 (Aufbau A.Ziegler GmbH) Referenznummer der Bekanntmachung: 32-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Elmshorner St.r. 27
Ort: Horst (Holstein)
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25358
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-horst-herzhorn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Fahrgestells für ein TLF3000 (Aufbau A.Ziegler GmbH)
Lieferung eines Fahrgestells mit Allrad und Doppelkabine für ein TLF3000 – Aufbau A Ziegler GmbH.
89537 Giengen an der Brenz
Die Gemeinde Horst beschafft ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 für die Freiwillige Feuerwehr Horst.
Auftraggeber ist die Gemeinde Horst in Schleswig-Holstein.
Unterteilt ist diese Leistungsbeschreibung in:
Los 1 – Fahrgestell (Staffel), geeignet zur Darstellung eines TLF 3000
Die Herstellung des Aufbaus und die Komplettierung des Fahrzeuges wurde an die Firma A.Ziegler GmbH – Giengen vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell mit Doppelkabine für ein TLF3000
Postanschrift: Warnstedtstraße 18
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22525
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/