Reisebürodienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VGS # 24/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fetscherstraße 74
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-dresden.de/
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01062
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://tu-dresden.de
Postanschrift: Fetscherstraße 74
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-dresden.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Reisebürodienstleistungen
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Vermittlung von Reiseleistungen zur Abwicklung von Dienstreisen bzw. über die Erbringung von entsprechenden Reisebürodienstleistungen (Buchungen von Reiseleistungen für Dienstreisen).
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden
AöR Fetscherstraße 74
01307 Dresden
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Vermittlung von Reiseleistungen zur Abwicklung von Dienstreisen bzw. über die Erbringung von entsprechenden Reisebürodienstleistungen (Buchungen von Reiseleistungen für Dienstreisen).
Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt vier Wochen nach der Zuschlagserteilung, frühestens jedoch am 1.3.2021. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn der Vertrag vom Auftraggeber nicht spätestens mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet jedoch spätestens nach Ablauf von vier Jahren nach Zuschlagserteilung.
Die Leistung hat nach Maßgabe der Vergabeunterlage „Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren" (inkl. Anlage 1 – Bietermatrix) sowie der Angebots- und Bewerbungsbedingungen zu erfolgen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden führt im Rahmen einer gemeinsamen Auftragsvergabe namens und im Auftrag der Technischen Universität Dresden bzw. der Medizinischen Fakultät der Technischen Universität Dresden (öffentlicher Auftraggeber) dieses Vergabeverfahren allein durch (Auftragsverwaltung). Für die Auftrags-/Vertragsabwicklung wird zentral und ausschließlich das UKD zuständig sein.
Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt vier Wochen nach der Zuschlagserteilung, frühestens jedoch am 1.3.2021. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn der Vertrag vom Auftraggeber nicht spätestens mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet jedoch spätestens nach Ablauf von vier Jahren nach Zuschlagserteilung.
Anmerkung zu Ziffer II.2.7) der Bekanntmachung "„aufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems": das Feld „Laufzeit" ist ein Pflichtfeld. Die vollständigen Regelungen zur Vertragslaufzeit sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anmerkung zu Ziffer II.2.5) „Zuschlagskriterien": die umfassenden Festlegungen und Hinweise zur Angebotswertung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage der folgenden Unterlagen, jeweils für Bieter bzw. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (Angabe des Leistungsanteils erforderlich) sowie für Unterauftragnehmer (Angabe des Leistungsanteils erforderlich) dies wie folgt: Eignungsnachweise sind bezogen auf den Leistungsanteil, den der Unterauftragnehmer bzw. Mitglied der Bietergemeinschaft angebotsgemäß übernehmen soll, vorzulegen.
— aktueller Handels- oder Firmenregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend),
— um einen Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend) wird gebeten.
Für die Teilnehmer einer Bietergemeinschaft sind ebenfalls die entsprechenden, oben aufgeführten Nachweise einzureichen (für jeden Teilnehmer separat: aktueller Handels- oder Firmenregisterauszug, ggf. Auszug aus dem Gewerbezentralregister), dies abhängig vom jeweils zu erbringenden Leistungsanteil. Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben.
Vorlage der folgenden Unterlagen, jeweils für Bieter bzw. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (Angabe des Leistungsanteils erforderlich) sowie für Unterauftragnehmer (Angabe des Leistungsanteils erforderlich), dies wie folgt: Eignungsnachweise sind bezogen auf den Leistungsanteil, den das Mitglied der Bietergemeinschaft angebotsgemäß übernehmen soll, vorzulegen.
— Angaben zum Bieter (Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, zur Anzahl der während der letzten 3 Jahre durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten 3 Geschäftsjahre (in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Reisebürodienstleistungen)) gemäß Formblatt F1-A
— Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken; bzgl. Sach-, Personen-, Vermögensschäden – d. h. sowohl unechte Vermögensschäden / Vermögensfolgeschäden als auch reine / echte Vermögensschäden) besteht inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall und Zusicherung, dass die Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5
Sofern für das Unternehmen keine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, die auch reine / echte Vermögensschäden (d. h. Vermögensschäden, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind) abdeckt, ist mit dem Angebot zudem einer der folgenden Nachweise einzureichen:
In dem Fall, dass für das Unternehmen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besteht:
Erklärung, dass derzeit eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im marktüblichem Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken; inkl. reine / echte Vermögensschäden) besteht. inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall und Zusicherung, dass die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5
In dem Fall, dass für das Unternehmen noch keine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besteht:
Erklärung, dass der Bieter / Bewerber im Fall des Zuschlags auf sein Angebot für sein Unternehmen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken; bzgl. Vermögensschäden – inkl. reine / echte Vermögensschäden) abschließen wird und spätestens mit Wirkung ab Beginn der Vertragslaufzeit der entsprechende Versicherungsschutz besteht, gemäß Formblatt F5
— aktueller Handels- oder Firmenregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend).
Für die Teilnehmer einer Bietergemeinschaft sind ebenfalls die entsprechenden, oben aufgeführten Nachweise einzureichen (für jeden Teilnehmer separat: Formblatt F1-A, Formblatt F5, aktueller Handels- oder Firmenregisterauszug), dies abhängig vom jeweils zu erbringenden Leistungsanteil.
Der Bieter muss in den vergangenen 3 Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Reisebürodienstleistungen) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto) aufweisen. Es wird diesbezüglich festgelegt, dass unter dem Mindestjahresumsatz der Umsatz an Ticketgebühren / Buchungsgebühren des Bieters zu verstehen ist, welcher nicht den auf die vermittelten Reiseleistungen entfallenden Umsatz enthält.
Der Nachweis ist durch eine Erklärung über die jeweiligen Umsätze in den letzten 3 Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Reisebürodienstleistungen) gemäß Formblatt F1-A zu erbringen.
Vorlage der folgenden Unterlagen, jeweils für Bieter bzw. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (Angabe des Leistungsanteils erforderlich) sowie für Unterauftragnehmer (Angabe des Leistungsanteils erforderlich), dies wie folgt: Eignungsnachweise sind bezogen auf den Leistungsanteil, den das Mitglied der Bietergemeinschaft angebotsgemäß übernehmen soll, vorzulegen.
— Angaben zum Bieter (Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, zur Anzahl der während der letzten 3 Jahre durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten 3 Geschäftsjahre (in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Reisebürodienstleistungen)) gemäß Formblatt F1-A
— Referenzen zu den in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (gemäß Formblatt F4-A):
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner*in des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen, Angabe des Auftragsvolumens, verschiedene weitere Angaben zum Auftraggeber und zum Auftragsinhalt) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A.
— Ausstattung für die Ausführung des Auftrags: Der Auftraggeber muss alle am Markt für die vertragsgegenständlichen Reisedienstleistungen gängigen / genutzten Buchungswege nutzen; dies bedeutet, dass neben den am Markt etablierten Reservierungssystemen / Buchungssystemen insbesondere auch die Onlinebuchungskanäle der Low-Cost Carrier abgedeckt sein müssen. Dem Angebot ist eine entsprechende Erklärung bzw. eine Übersicht über die durch den Bieter genutzten Buchungswege beizulegen,
— Angabe der Führungs- und Fachkräfte/Qualifikation und Berufserfahrung: Dem Angebot ist eine Aufstellung über das Personal, dass im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzt werden soll, beizulegen. Eine entsprechende Liste muss insbesondere Angaben zum Qualifikationsgrad des vorgesehenen Personals und zur Berufserfahrung im Bereich „Travel Management" / „Business Travel Management" bzw. in einem Reisebüro enthalten. Es ist hierbei ausreichend, wenn jeweils die Anzahl der Personen, welche einen vergleichbaren Qualifikationsgrad und eine vergleichbare Berufserfahrung aufweisen, angegeben wird (Beispiel: „2 Personen mit einem Abschluss als Tourismuskauffrau / -mann und zwei Jahren Berufserfahrung im Bereich Business Travel"). (Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine namentliche Nennung von Mitarbeiter/innen nicht erforderlich ist!)
Für die Teilnehmer einer Bietergemeinschaft sind ebenfalls die entsprechenden, oben aufgeführten Nachweise einzureichen (für jeden Teilnehmer separat: Formblatt F1-A, Formblatt F5, aktueller Handels- oder Firmenregisterauszug, ggf. Auszug aus dem Gewerbezentralregister), dies abhängig vom jeweils zu erbringenden Leistungsanteil.
Der Nachweis und die Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt für die Bietergemeinschaft als solche und nicht für jeden Teilnehmer einer Bietergemeinschaft separat (insb. Formblatt F4-A, Ausstattung für die Ausführung des Auftrags, Angabe der Fachkräfte / Qualifikation und Berufserfahrung).
Mindestanforderungen bzgl. der Referenzen zu den in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen:
Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen.
Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Erbringung von Reisebürodienstleistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist.
Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt / ein vergleichbarer Referenzauftrag bzw. Referenzkunde anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw. Referenzkunden als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist.
Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt des Referenzprojektes / Referenzauftrags gewesen sind: Reisebürodienstleistungen im Bereich Dienstreisen, wobei die Erteilung von Aufträgen über Reiseleistungen zumindest zum Teil über ein Online-Buchungsportal (OBE) erfolgt ist / erfolgt
Zudem muss ein vergleichbares Referenzprojekt / ein vergleichbarer Referenzauftrag mindestens ein durchschnittliches Auftragsvolumen von 600 vermittelten Tickets / Buchungen pro Jahr (on- und offline-Buchungen; für Flug, Bahn, Hotel und Mietwagen) aufweisen.
Des Weiteren muss ein Referenzprojekt / Referenzauftrag zudem für einen vergleichbaren Auftraggeber – d. h. für einen Auftraggeber, welcher dem Reisekostenrecht unterliegt (Bundesreisekostengesetz (BRKG) oder Reisekostengesetz des jeweiligen Bundeslandes) und der mindestens 1 000 Mitarbeiter*innen aufweist – erbracht worden sein.
Hinweis: Das bzw. ein nachgewiesene(s) Referenzprojekt muss die obenstehenden Anforderungen in Summe / vollständig erfüllen!
Mindestanforderungen bzgl. der Qualifikation und Berufserfahrung der Fachkräfte:
Im Hinblick auf die Qualifikation und die Berufserfahrung der vorgesehenen Mitarbeitenden besteht folgende Mindestanforderung:
— Die vorgesehenen Mitarbeitenden weisen eine abgeschlossene Berufsausbildung als Reiseverkehrs-/Tourismuskauffrau / -mann oder eine Aus- / Fortbildung im Bereich „Travel Management" (bspw. BA-Abschluss oder Fachwirt/-in) auf (oder inhaltlich vergleichbare Ausbildung),
— Die vorgesehenen Mitarbeitenden müssen zudem über eine Spezialisierung im Bereich „Business Travel Management" (bspw. durch spezifische Aus- / Fort- oder Weiterbildung, einschlägige Ausbildung mit Schwerpunkt Geschäftsreisen) oder eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich „Business Travel" (Vermittlung von Reisedienstleistungen zur Durchführung von Geschäftsreisen) verfügen.
Der Auftraggeber kann den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist. Daher hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot/gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Weiterhin hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass die Tatbestände des § 124 GWB auf den Bieter nicht zutreffen gemäß beiliegendem Formblatt F6. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen
Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt gemäß dem beiliegenden Formblatt F7.
Abschnitt IV: Verfahren
Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 31 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, ist gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch den Auftraggeber zugelassen wird.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung/Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform „Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur).
In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument „Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u. a. Punkt 3.1.1. der Angebots- und Bewerbungsbedingungen).
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will und – sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend – die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers/der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den/ die Unterauftragnehmer die in Ziffer 3.2.3 und 3.2.4 der Angebots- und Bewerbungsbedingungen aufgeführten Formblätter und Nachweise (umfasst die unter Abschnitt III aufgeführten Nachweise/Unterlagen) nachzureichen. Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass ein Bieter beabsichtigt, die zu vergebende Leistung vollständig oder weit überwiegend an Unterauftragnehmer zu vergeben und/ oder wenn der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind unter Ziffer 3.9 der Angebots- und Bewerbungsbedingungen aufgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWDG0Z
Postanschrift: Brauhausstr. 2, 04107 Leipzig / Postfach 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.)
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.