Winterdienst am Flughafen Leipzig/Halle
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Terminalring 11
Ort: Flughafen Leipzig/Halle
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 341 / 224-1095
Fax: +49 341 / 224-1199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leipzig-halle-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst am Flughafen Leipzig/Halle
Erbringung von Winterdienstleistungen am Flughafen Leipzig/Halle durch Räum-, Streu- und Abstumpfungsmaßnahmen sowie Schneetransport in den nachfolgend aufgeführten Losen.
Die Leistungserbringung erfolgt entweder nur durch das Bereitstellen von Einsatzkräften zur Besetzung von flughafeneigener Winterdienstspezialfahrzeugtechnik, durch die Bereitstellung von Winterdiensttechnik mit Bedienpersonal und auch nur durch die Vermietung von Winterdiensttechnik. Die jeweils für ein Los geltenden Vorgaben sind den jeweiligen Losbeschreibungen zu entnehmen.
Die Einsatzbereitschaft ist während der kompletten Wintersaison zu gewährleisten. Die Alarmierung erfolgt per Telefon. Binnen einer losweisen festgelegten Reaktionszeit ab Anruf, ist die angeforderte Funktion zu besetzten und solange, auch durch Ablösungen aufrecht zu erhalten, bis es die Wettersituation zulässt, den Einsatz zu beenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, mit den Vergabeunterlagen eine Los-Begrenzung für den Auftragsfall mit der Maßgabe festzulegen, dass ein Bieter nur Aufträge bis zu einer bestimmten Anzahl von Funktionen erhalten kann. Der Auftraggeber behält sich darüber hinaus vor die Lose 1, 2 und 3 einzeln (an verschiedene Bieter) zu vergeben.
Räumzug 1
Flughafen Leipzig/Halle
„Besetzung von 7 Räumkehrblasgeräten (RKB) und 1 Schneeschleuder der FLHG zur Schneeberäumung auf den Flugbetriebsflächen im Konvoi oder einzeln“, dabei Benennung von jeweils 1 Vorausfahrer (Vorarbeiter) In Ausnahmefällen Mitwirkung in anderen WD-Einsatzbereichen (z. B. Schilder und Lampen manuell freischaufeln) 5 Monate pro Saison mit 8 Funktionen Die Einsatzbereitschaft ist während der kompletten Wintersaison zu gewährleisten.
Die Alarmierung erfolgt per Telefon. Binnen einer losweisen festgelegten Reaktionszeit ab Anruf, ist die angeforderte Funktion zu besetzten und solange, auch durch Ablösungen aufrecht zu erhalten, bis es die Wettersituation zulässt, den Einsatz zu beenden. Die in der vorliegenden Bekanntmachung benannten losweisen Reaktionszeiten stellen die Untergrenze für die Aktivierung dar. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Reaktionszeit ggf. zu verlängern. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, mit den Vergabeunterlagen eine Los-Begrenzung für den Auftragsfall mit der Maßgabe festzulegen, dass ein Biete rnur Aufträge bis zu einer bestimmten Anzahl von Funktionen erhalten kann.
Unter „Funktionen“ ist im Einsatzfall die Besetzung einer Stelle oder eines Fahrzeugs über 24 Stunden definiert, unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich aufgrund des gewählten Schichtmodells vom jeweiligen Anbieter vorgesehen werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft aufgrund des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs für mehr Lose als Auftragnehmer in Betracht kommt, hat der Bewerber/Bietergemeinschaft mit dem Angebot darzulegen, für welche Kombinationen eine Beauftragung bevorzugt wird.
Der AG hat die Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerberauswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000Punkten entfallen — maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) entfallen,
— maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2) Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder:
Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahlentsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Der AG hat die Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h/150 Tage/1 Saison mit x Personen. PKW-Führerscheinerforderlich. Reaktionszeiten 120 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Der Auftraggeber behält sich vor die Lose 1, 2 und 3 einzeln (an verschiedene Bieter) zu vergeben.
Räumzug 2
Flughafen Leipzig/Halle
Besetzung von 6 Räumkehrblasgeräten (RKB) der FLHG zur Schneeberäumung auf den Flugbetriebsflächen im Konvoi oder einzeln dabei Benennung von jeweils 1 Vorausfahrer (Vorarbeiter) In Ausnahmefällen Mitwirkung in anderen WD-Einsatzbereichen (z.B. Schilder und Lampen manuell freischaufeln) 5 Monate pro Saison mit 6 Funktionen Die Einsatzbereitschaft ist während der kompletten Wintersaison zu gewährleisten.
Die Alarmierung erfolgt per Telefon. Binnen einer losweisen festgelegten Reaktionszeit ab Anruf, ist die angeforderte Funktion zu besetzten und solange, auch durch Ablösungen aufrecht zu erhalten, bis es die Wettersituation zulässt, den Einsatz zu beenden. Die in der vorliegenden Bekanntmachung benannten losweisen Reaktionszeiten stellen die Untergrenze für die Aktivierung dar. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Reaktionszeit ggf. zu verlängern. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, mit den Vergabeunterlagen eine Los-Begrenzung für den Auftragsfall mit der Maßgabe festzulegen, dass ein Bieter nur Aufträge bis zu einer bestimmten Anzahl von Funktionen erhalten kann.
Unter „Funktionen“ ist im Einsatzfall die Besetzung einer Stelle oder eines Fahrzeugs über 24 Stunden definiert, unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich aufgrund des gewählten Schichtmodells vom jeweiligen Anbieter vorgesehen werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft aufgrund des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs für mehr Lose als Auftragnehmer in Betracht kommt, hat der Bewerber/Bietergemeinschaft mit dem Angebot darzulegen, für welche Kombinationen eine Beauftragung bevorzugt wird.
Der AG hat die Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerberauswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000Punkten entfallen — maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) entfallen,
— maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2) Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder:
Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahlentsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Der AG hat die Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 150 Tage / 1 Saison mit x Personen. PKW-Führerscheinerforderlich. Reaktionszeiten 120 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Der Auftraggeber behält sich vor die Lose 1, 2 und 3 einzeln (an verschiedene Bieter) zu vergeben
Räumzug 3
Flughafen Leipzig/Halle
Besetzung von 5 Räumkehrblasgeräten (RKB) und 1 Traktor der FLHG zur Schneeberäumung auf den Flugbetriebsflächen im Konvoi oder einzeln dabei Benennung von jeweils 1 Vorausfahrer (Vorarbeiter) In Ausnahmefällen Mitwirkung in anderen WD-Einsatzbereichen (z.B. Schilder und Lampen manuell freischaufeln) 5 Monate pro Saison mit 6 Funktionen Die Einsatzbereitschaft ist während der kompletten Wintersaison zu gewährleisten.
Die Alarmierung erfolgt per Telefon. Binnen einer losweisen festgelegten Reaktionszeit ab Anruf, ist die angeforderte Funktion zu besetzten und solange, auch durch Ablösungen aufrecht zu erhalten, bis es die Wettersituation zulässt, den Einsatz zu beenden. Die in der vorliegenden Bekanntmachung benannten losweisen Reaktionszeiten stellen die Untergrenze für die Aktivierung dar. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Reaktionszeit ggf. zu verlängern. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, mit den Vergabeunterlagen eine Los-Begrenzung für den Auftragsfall mit der Maßgabe festzulegen, dass ein Bieter nur Aufträge bis zu einer bestimmten Anzahl von Funktionen erhalten kann.
Unter „Funktionen“ ist im Einsatzfall die Besetzung einer Stelle oder eines Fahrzeugs über 24 Stunden definiert, unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich aufgrund des gewählten Schichtmodells vom jeweiligen Anbieter vorgesehen werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft aufgrund des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs für mehr Lose als Auftragnehmer in Betracht kommt, hat der Bewerber/Bietergemeinschaft mit dem Angebot darzulegen, für welche Kombinationen eine Beauftragung bevorzugt wird.
Der AG hat die Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerberauswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000Punkten entfallen — maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) entfallen,
— maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2) Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder:
Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahlentsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Der AG hat die Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 150 Tage / 1 Saison mit x Personen. PKW-Führerscheinerforderlich. Reaktionszeiten 120 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Der Auftraggeber behält sich vor die Lose 1, 2 und 3 einzeln (an verschiedene Bieter) zu vergeben
Vorfeld Team D
Flughafen Leipzig/Halle
Bereitstellung und Besetzung von 5 Traktoren zur Schneeberäumung auf den Flugbetriebsflächen, vorrangig auf den Vorfeldern 1, 2 und 3, dabei Benennung von jeweils 1 Vorarbeiter (auf Traktor), in Ausnahmefällen Mitwirkung in anderen WD-Einsatzbereichen (z.B. Schilder und Lampen manuell freischaufeln) spezifierte Fahrzeugbeschreibung:
— für Führerschein Klasse T
— mindestens 170 PS
— Frontkraftheber mit hydraulisch verstellbaren Räumschild (Räumbreite: mind. 4,0 m)
— Heckkraftheber mit hydraulisch angetriebenen / verstellbaren Heckbesen (Gesamtbreite ca. 4 m) mit Kunststoffbürstenbesatz
4 Monate pro Saison mit 5 Funktionen Die Einsatzbereitschaft ist während der kompletten Wintersaison zu gewährleisten.
Die Alarmierung erfolgt per Telefon. Binnen einer losweisen festgelegten Reaktionszeit ab Anruf, ist die angeforderte Funktion zu besetzten und solange, auch durch Ablösungen aufrecht zu erhalten, bis es die Wettersituation zulässt, den Einsatz zu beenden. Die in der vorliegenden Bekanntmachung benannten losweisen Reaktionszeiten stellen die Untergrenze für die Aktivierung dar. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Reaktionszeit ggf. zu verlängern. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, mit den Vergabeunterlagen eine Los-Begrenzung für den Auftragsfall mit der Maßgabe festzulegen, dass ein Bieter nur Aufträge bis zu einer bestimmten Anzahl von Funktionen erhalten kann.
Unter „Funktionen“ ist im Einsatzfall die Besetzung einer Stelle oder eines Fahrzeugs über 24 Stunden definiert, unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich aufgrund des gewählten Schichtmodells vom jeweiligen Anbieter vorgesehen werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft aufgrund des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs für mehr Lose als Auftragnehmer in Betracht kommt, hat der Bewerber/Bietergemeinschaft mit dem Angebot darzulegen, für welche Kombinationen eine Beauftragung bevorzugt wird.
Der AG hat die Option, den Vertrag einmal um zwei Jahre zu verlängern.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerberauswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000Punkten entfallen — maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) entfallen,
— maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2) Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder:
Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahlentsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Der AG hat die Option, den Vertrag einmal um zwei Jahre zu verlängern.
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 120 Tage / 1 Saison mit x Personen. Führerscheinklasse entsprechend Fahrzeuganforderung Reaktionszeiten 120 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Vorfeld Team E
Flughafen Leipzig/Halle
Besetzung von 2 Räumkehrblasgeräten (RKB) der FLHG zur Schneeberäumung auf Flugbetriebsflächen In Ausnahmefällen Mitwirkung in anderen WD-Einsatzbereichen (z.B. Schilder und Lampen manuell freischaufeln) 5 Monate pro Saison mit 2 Funktionen Die Einsatzbereitschaft ist während der kompletten Wintersaison zu gewährleisten.
Die Alarmierung erfolgt per Telefon. Binnen einer losweisen festgelegten Reaktionszeit ab Anruf, ist die angeforderte Funktion zu besetzten und solange, auch durch Ablösungen aufrecht zu erhalten, bis es die Wettersituation zulässt, den Einsatz zu beenden. Die in der vorliegenden Bekanntmachung benannten losweisen Reaktionszeiten stellen die Untergrenze für die Aktivierung dar. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Reaktionszeit ggf. zu verlängern. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, mit den Vergabeunterlagen eine Los-Begrenzung für den Auftragsfall mit der Maßgabe festzulegen, dass ein Bieter nur Aufträge bis zu einer bestimmten Anzahl von Funktionen erhalten kann.
Unter „Funktionen“ ist im Einsatzfall die Besetzung einer Stelle oder eines Fahrzeugs über 24 Stunden definiert, unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich aufgrund des gewählten Schichtmodells vom jeweiligen Anbieter vorgesehen werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft aufgrund des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs für mehr Lose als Auftragnehmer in Betracht kommt, hat der Bewerber/Bietergemeinschaft mit dem Angebot darzulegen, für welche Kombinationen eine Beauftragung bevorzugt wird.
Der AG hat die Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerberauswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000Punkten entfallen — maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) entfallen,
— maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2) Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder:
Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahlentsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Der AG hat die Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 150 Tage / 1 Saison mit x Personen. PKW-Führerscheinerforderlich. Reaktionszeiten 120 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Schneefräsen
Flughafen Leipzig/Halle
Besetzung von 5 Verladeschneefräsen der FLHG zur Schneeverladung für den Transport von den Flugbetriebsflächen zu den einzelnen Schneedeponien Besetzung von 1 Pkw / Minibus - 8 Sitzer (Teamführer) dabei Benennung von jeweils 1 Teamführer (Vorarbeiter) in Ausnahmefällen Mitwirkung in anderen WD-Einsatzbereichen (z.B. Schilder und Lampen manuell freischaufeln) 5 Monate pro Saison mit 6 Funktionen Die Einsatzbereitschaft ist während der kompletten Wintersaison zu gewährleisten.
Die Alarmierung erfolgt per Telefon. Binnen einer losweisen festgelegten Reaktionszeit ab Anruf, ist die angeforderte Funktion zu besetzten und solange, auch durch Ablösungen aufrecht zu erhalten, bis es die Wettersituation zulässt, den Einsatz zu beenden. Die in der vorliegenden Bekanntmachung benannten losweisen Reaktionszeiten stellen die Untergrenze für die Aktivierung dar. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Reaktionszeit ggf. zu verlängern. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, mit den Vergabeunterlagen eine Los-Begrenzung für den Auftragsfall mit der Maßgabe festzulegen, dass ein Bieter nur Aufträge bis zu einer bestimmten Anzahl von Funktionen erhalten kann.
Unter „Funktionen“ ist im Einsatzfall die Besetzung einer Stelle oder eines Fahrzeugs über 24 Stunden definiert, unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich aufgrund des gewählten Schichtmodells vom jeweiligen Anbieter vorgesehen werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft aufgrund des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs für mehr Lose als Auftragnehmer in Betracht kommt, hat der Bewerber/Bietergemeinschaft mit dem Angebot darzulegen, für welche Kombinationen eine Beauftragung bevorzugt wird.
Der AG hat die Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerberauswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000Punkten entfallen — maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) entfallen,
— maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2) Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder:
Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahlentsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Der AG hat die Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 150 Tage / 1 Saison mit x Personen. PKW-Führerscheinerforderlich. Reaktionszeiten 120 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Schneetransport I
Flughafen Leipzig/Halle
Besetzung von 3 Zugmaschinen mit Anhänger (60 m3) Schubmax der FLHG zum Schneetransport in Ausnahmefällen Mitwirkung in anderen WD-Einsatzbereichen (z.B. Schilder und Lampen manuell freischaufeln) 5 Monate pro Saison mit 3 Funktionen Die Einsatzbereitschaft ist während der kompletten Wintersaison zu gewährleisten.
Die Alarmierung erfolgt per Telefon. Binnen einer losweisen festgelegten Reaktionszeit ab Anruf, ist die angeforderte Funktion zu besetzten und solange, auch durch Ablösungen aufrecht zu erhalten, bis es die Wettersituation zulässt, den Einsatz zu beenden. Die in der vorliegenden Bekanntmachung benannten losweisen Reaktionszeiten stellen die Untergrenze für die Aktivierung dar. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Reaktionszeit ggf. zu verlängern. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, mit den Vergabeunterlagen eine Los-Begrenzung für den Auftragsfall mit der Maßgabe festzulegen, dass ein Bieter nur Aufträge bis zu einer bestimmten Anzahl von Funktionen erhalten kann.
Unter „Funktionen“ ist im Einsatzfall die Besetzung einer Stelle oder eines Fahrzeugs über 24 Stunden definiert, unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich aufgrund des gewählten Schichtmodells vom jeweiligen Anbieter vorgesehen werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft aufgrund des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs für mehr Lose als Auftragnehmer in Betracht kommt, hat der Bewerber/Bietergemeinschaft mit dem Angebot darzulegen, für welche Kombinationen eine Beauftragung bevorzugt wird.
Der AG hat die Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Der AG hat die Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 150 Tage / 1 Saison mit x Personen. Führerschein CE erforderlich. Reaktionszeiten 120 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Schneetransport II
Flughafen Leipzig/Halle
Bereitstellung und Besetzung von 5 Zugmaschinen für Sattelauflieger, ergänzt mit Anhänger (60 m3) Schubmax der FLHG zum Schneetransport in Ausnahmefällen Mitwirkung in anderen WD-Einsatzbereichen (z.B. Schilder und Lampen manuell freischaufeln) 5 Monate pro Saison mit 5 Funktionen Die Einsatzbereitschaft ist während der kompletten Wintersaison zu gewährleisten.
Die Alarmierung erfolgt per Telefon. Binnen einer losweisen festgelegten Reaktionszeit ab Anruf, ist die angeforderte Funktion zu besetzten und solange, auch durch Ablösungen aufrecht zu erhalten, bis es die Wettersituation zulässt, den Einsatz zu beenden. Die in der vorliegenden Bekanntmachung benannten losweisen Reaktionszeiten stellen die Untergrenze für die Aktivierung dar. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Reaktionszeit ggf. zu verlängern. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, mit den Vergabeunterlagen eine Los-Begrenzung für den Auftragsfall mit der Maßgabe festzulegen, dass ein Bieter nur Aufträge bis zu einer bestimmten Anzahl von Funktionen erhalten kann.
Unter „Funktionen“ ist im Einsatzfall die Besetzung einer Stelle oder eines Fahrzeugs über 24 Stunden definiert, unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich aufgrund des gewählten Schichtmodells vom jeweiligen Anbieter vorgesehen werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft aufgrund des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs für mehr Lose als Auftragnehmer in Betracht kommt, hat der Bewerber/Bietergemeinschaft mit dem Angebot darzulegen, für welche Kombinationen eine Beauftragung bevorzugt wird.
Der AG hat die Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerberauswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000Punkten entfallen — maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) entfallen,
— maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2) Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder:
Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahlentsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Der AG hat die Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 150 Tage / 1 Saison mit x Personen. Führerschein CE erforderlich. Reaktionszeiten 120 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Pistenbully
Flughafen Leipzig/Halle
Besetzung von 2 Pistenbully, ein eigener und einer der FLHG zur Hilfestellung bei der Schneeverladung in Ausnahmefällen Mitwirkung in anderen WD-Einsatzbereichen (z.B. Schilder und Lampen manuell freischaufeln) Pistenbully FLHG: 1 Saison = 5 Monate (vom 01.11. bis zum 31.03.) Pistenbully: 1 Saison = 3 Monate (vom 01.12. bis zum 28.02.) Die Einsatzbereitschaft ist während der kompletten Wintersaison zu gewährleisten.
Die Alarmierung erfolgt per Telefon. Binnen einer losweisen festgelegten Reaktionszeit ab Anruf, ist die angeforderte Funktion zu besetzten und solange, auch durch Ablösungen aufrecht zu erhalten, bis es die Wettersituation zulässt, den Einsatz zu beenden. Die in der vorliegenden Bekanntmachung benannten losweisen Reaktionszeiten stellen die Untergrenze für die Aktivierung dar. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Reaktionszeit ggf. zu verlängern. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, mit den Vergabeunterlagen eine Los-Begrenzung für den Auftragsfall mit der Maßgabe festzulegen, dass ein Bieter nur Aufträge bis zu einer bestimmten Anzahl von Funktionen erhalten kann.
Unter „Funktionen“ ist im Einsatzfall die Besetzung einer Stelle oder eines Fahrzeugs über 24 Stunden definiert, unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich aufgrund des gewählten Schichtmodells vom jeweiligen Anbieter vorgesehen werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft aufgrund des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs für mehr Lose als Auftragnehmer in Betracht kommt, hat der Bewerber/Bietergemeinschaft mit dem Angebot darzulegen, für welche Kombinationen eine Beauftragung bevorzugt wird.
Der AG hat die Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerberauswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000Punkten entfallen — maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) entfallen,
— maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2) Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder:
Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahlentsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Der AG hat die Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 150 Tage / 1 Saison mit x Personen. PKW-Führerscheinerforderlich. Reaktionszeiten 120 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Vorfeld Team A
Flughafen Leipzig/Halle
Besetzung von 4 Traktoren mit Heckbesen und Schiebeschild der FLHG zur Schneeberäumung auf den Flugbetriebsflächen, vorrangig auf den Vorfeldern 4 und 5 Besetzung von 1 Pkw / Minibus - 8 Sitzer (Teamführer) dabei Benennung von jeweils 1 Teamführer (Vorarbeiter) in Ausnahmefällen Mitwirkung in anderen WD-Einsatzbereichen (z.B. Schilder und Lampen manuell freischaufeln) 5 Monate pro Saison mit 5 Funktionen Die Einsatzbereitschaft ist während der kompletten Wintersaison zu gewährleisten.
Die Alarmierung erfolgt per Telefon. Binnen einer losweisen festgelegten Reaktionszeit ab Anruf, ist die angeforderte Funktion zu besetzten und solange, auch durch Ablösungen aufrecht zu erhalten, bis es die Wettersituation zulässt, den Einsatz zu beenden. Die in der vorliegenden Bekanntmachung benannten losweisen Reaktionszeiten stellen die Untergrenze für die Aktivierung dar. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Reaktionszeit ggf. zu verlängern. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, mit den Vergabeunterlagen eine Los-Begrenzung für den Auftragsfall mit der Maßgabe festzulegen, dass ein Bieter nur Aufträge bis zu einer bestimmten Anzahl von Funktionen erhalten kann.
Unter „Funktionen“ ist im Einsatzfall die Besetzung einer Stelle oder eines Fahrzeugs über 24 Stunden definiert, unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich aufgrund des gewählten Schichtmodells vom jeweiligen Anbieter vorgesehen werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft aufgrund des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs für mehr Lose als Auftragnehmer in Betracht kommt, hat der Bewerber/Bietergemeinschaft mit dem Angebot darzulegen, für welche Kombinationen eine Beauftragung bevorzugt wird.
Der AG hat die Option, den Vertrag einmal um zwei Jahre zu verlängern.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerberauswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000Punkten entfallen — maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) entfallen,
— maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2) Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder:
Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahlentsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Der AG hat die Option, den Vertrag einmal um zwei Jahre zu verlängern.
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 150 Tage / 1 Saison mit x Personen. PKW-Führerscheinerforderlich. Reaktionszeiten 120 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Vorfeld Team B
Flughafen Leipzig/Halle
Besetzung von 4 Traktoren mit Heckbesen und Schiebeschild der FLHG zur Schneeberäumung auf den Flugbetriebsflächen, vorrangig auf den Vorfeldern 4 und 5 Besetzung von 1 Pkw / Minibus - 8 Sitzer (Teamführer) dabei Benennung von jeweils 1 Teamführer (Vorarbeiter) in Ausnahmefällen Mitwirkung in anderen WD-Einsatzbereichen (z.B. Schilder und Lampen manuell freischaufeln) 5 Monate pro Saison mit 5 Funktionen Die Einsatzbereitschaft ist während der kompletten Wintersaison zu gewährleisten.
Die Alarmierung erfolgt per Telefon. Binnen einer losweisen festgelegten Reaktionszeit ab Anruf, ist die angeforderte Funktion zu besetzten und solange, auch durch Ablösungen aufrecht zu erhalten, bis es die Wettersituation zulässt, den Einsatz zu beenden. Die in der vorliegenden Bekanntmachung benannten losweisen Reaktionszeiten stellen die Untergrenze für die Aktivierung dar. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Reaktionszeit ggf. zu verlängern. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, mit den Vergabeunterlagen eine Los-Begrenzung für den Auftragsfall mit der Maßgabe festzulegen, dass ein Bieter nur Aufträge bis zu einer bestimmten Anzahl von Funktionen erhalten kann.
Unter „Funktionen“ ist im Einsatzfall die Besetzung einer Stelle oder eines Fahrzeugs über 24 Stunden definiert, unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich aufgrund des gewählten Schichtmodells vom jeweiligen Anbieter vorgesehen werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft aufgrund des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs für mehr Lose als Auftragnehmer in Betracht kommt, hat der Bewerber/Bietergemeinschaft mit dem Angebot darzulegen, für welche Kombinationen eine Beauftragung bevorzugt wird.
Der AG hat die Option, den Vertrag einmal um zwei Jahre zu verlängern.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerberauswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000Punkten entfallen — maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) entfallen,
— maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2) Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder:
Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahlentsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Der AG hat die Option, den Vertrag einmal um zwei Jahre zu verlängern.
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 150 Tage / 1 Saison mit x Personen. PKW-Führerscheinerforderlich. Reaktionszeiten 120 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Apron 5
Flughafen Leipzig/Halle
Besetzung von 2 Traktoren mit Heckbesen und Schiebeschild der FLHG zur Schneeberäumung auf den Flugbetriebsflächen, vorrangig auf den Vorfeldern 4 und 5 in Ausnahmefällen Mitwirkung in anderen WD-Einsatzbereichen (z.B. Schilder und Lampen manuell freischaufeln) 5 Monate pro Saison mit 2 Funktionen Die Einsatzbereitschaft ist während der kompletten Wintersaison zu gewährleisten.
Die Alarmierung erfolgt per Telefon. Binnen einer losweisen festgelegten Reaktionszeit ab Anruf, ist die angeforderte Funktion zu besetzten und solange, auch durch Ablösungen aufrecht zu erhalten, bis es die Wettersituation zulässt, den Einsatz zu beenden. Die in der vorliegenden Bekanntmachung benannten losweisen Reaktionszeiten stellen die Untergrenze für die Aktivierung dar. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Reaktionszeit ggf. zu verlängern. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, mit den Vergabeunterlagen eine Los-Begrenzung für den Auftragsfall mit der Maßgabe festzulegen, dass ein Bieter nur Aufträge bis zu einer bestimmten Anzahl von Funktionen erhalten kann.
Unter „Funktionen“ ist im Einsatzfall die Besetzung einer Stelle oder eines Fahrzeugs über 24 Stunden definiert, unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich aufgrund des gewählten Schichtmodells vom jeweiligen Anbieter vorgesehen werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft aufgrund des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs für mehr Lose als Auftragnehmer in Betracht kommt, hat der Bewerber/Bietergemeinschaft mit dem Angebot darzulegen, für welche Kombinationen eine Beauftragung bevorzugt wird.
Der AG hat die Option, den Vertrag einmal um zwei Jahre zu verlängern.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerberauswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000Punkten entfallen — maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) entfallen,
— maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2) Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder:
Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahlentsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Der AG hat die Option, den Vertrag einmal um zwei Jahre zu verlängern.
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 150 Tage / 1 Saison mit x Personen. PKW-Führerscheinerforderlich. Reaktionszeiten 120 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Shelterstraßen
Flughafen Leipzig/Halle
Besetzung von 2 Traktoren ergänzt mit Frontbesen und Sprühaufsatz der FLHG zur Schneeberäumung auf den Flugbetriebsflächen, vorrangig auf den Vorfeldern 4 und 5 in Ausnahmefällen Mitwirkung in anderen WD-Einsatzbereichen (z.B. Schilder und Lampen manuell freischaufeln) 5 Monate pro Saison mit 2 Funktionen Die Einsatzbereitschaft ist während der kompletten Wintersaison zu gewährleisten.
Die Alarmierung erfolgt per Telefon. Binnen einer losweisen festgelegten Reaktionszeit ab Anruf, ist die angeforderte Funktion zu besetzten und solange, auch durch Ablösungen aufrecht zu erhalten, bis es die Wettersituation zulässt, den Einsatz zu beenden. Die in der vorliegenden Bekanntmachung benannten losweisen Reaktionszeiten stellen die Untergrenze für die Aktivierung dar. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Reaktionszeit ggf. zu verlängern. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, mit den Vergabeunterlagen eine Los-Begrenzung für den Auftragsfall mit der Maßgabe festzulegen, dass ein Bieter nur Aufträge bis zu einer bestimmten Anzahl von Funktionen erhalten kann.
Unter „Funktionen“ ist im Einsatzfall die Besetzung einer Stelle oder eines Fahrzeugs über 24 Stunden definiert, unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich aufgrund des gewählten Schichtmodells vom jeweiligen Anbieter vorgesehen werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft aufgrund des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs für mehr Lose als Auftragnehmer in Betracht kommt, hat der Bewerber/Bietergemeinschaft mit dem Angebot darzulegen, für welche Kombinationen eine Beauftragung bevorzugt wird.
Der AG hat die Option, den Vertrag einmal um zwei Jahre zu verlängern.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerberauswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000Punkten entfallen — maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) entfallen,
— maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2) Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder:
Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahlentsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Der AG hat die Option, den Vertrag einmal um zwei Jahre zu verlängern.
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 150 Tage / 1 Saison mit x Personen. PKW-Führerscheinerforderlich. Reaktionszeiten 120 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Klappflug
Flughafen Leipzig/Halle
Besetzung von 2 Traktoren mit Klapppflug der FLHG zur Schneeberäumung auf den Flugbetriebsflächen, vorrangig auf den Vorfeldern 4 und 5 in Ausnahmefällen Mitwirkung in anderen WD-Einsatzbereichen (z.B. Schilder und Lampen manuell freischaufeln) 5 Monate pro Saison mit 2 Funktionen Die Einsatzbereitschaft ist während der kompletten Wintersaison zu gewährleisten.
Die Alarmierung erfolgt per Telefon. Binnen einer losweisen festgelegten Reaktionszeit ab Anruf, ist die angeforderte Funktion zu besetzten und solange, auch durch Ablösungen aufrecht zu erhalten, bis es die Wettersituation zulässt, den Einsatz zu beenden. Die in der vorliegenden Bekanntmachung benannten losweisen Reaktionszeiten stellen die Untergrenze für die Aktivierung dar. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Reaktionszeit ggf. zu verlängern. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, mit den Vergabeunterlagen eine Los-Begrenzung für den Auftragsfall mit der Maßgabe festzulegen, dass ein Bieter nur Aufträge bis zu einer bestimmten Anzahl von Funktionen erhalten kann.
Unter „Funktionen“ ist im Einsatzfall die Besetzung einer Stelle oder eines Fahrzeugs über 24 Stunden definiert, unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich aufgrund des gewählten Schichtmodells vom jeweiligen Anbieter vorgesehen werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft aufgrund des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs für mehr Lose als Auftragnehmer in Betracht kommt, hat der Bewerber/Bietergemeinschaft mit dem Angebot darzulegen, für welche Kombinationen eine Beauftragung bevorzugt wird.
Der AG hat die Option, den Vertrag einmal um zwei Jahre zu verlängern.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerberauswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000Punkten entfallen — maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) entfallen,
— maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2) Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder:
Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahlentsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Der AG hat die Option, den Vertrag einmal um zwei Jahre zu verlängern.
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 150 Tage / 1 Saison mit x Personen. PKW-Führerscheinerforderlich. Reaktionszeiten 120 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Räumkehrblasgerät auf Vorfeld 4/5 I
Flughafen Leipzig/Halle
Besetzung von 1 Räumkehrblasgerät der FLHG zur Schneeberäumung auf den Flugbetriebsflächen, vorrangig auf den Vorfeldern 4 und 5 in Ausnahmefällen Mitwirkung in anderen WD-Einsatzbereichen (z.B. Schilder und Lampen manuell freischaufeln) 5 Monate pro Saison mit 1 Funktion Die Einsatzbereitschaft ist während der kompletten Wintersaison zu gewährleisten.
Die Alarmierung erfolgt per Telefon. Binnen einer losweisen festgelegten Reaktionszeit ab Anruf, ist die angeforderte Funktion zu besetzten und solange, auch durch Ablösungen aufrecht zu erhalten, bis es die Wettersituation zulässt, den Einsatz zu beenden. Die in der vorliegenden Bekanntmachung benannten losweisen Reaktionszeiten stellen die Untergrenze für die Aktivierung dar. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Reaktionszeit ggf. zu verlängern. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, mit den Vergabeunterlagen eine Los-Begrenzung für den Auftragsfall mit der Maßgabe festzulegen, dass ein Bieter nur Aufträge bis zu einer bestimmten Anzahl von Funktionen erhalten kann.
Unter „Funktionen“ ist im Einsatzfall die Besetzung einer Stelle oder eines Fahrzeugs über 24 Stunden definiert, unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich aufgrund des gewählten Schichtmodells vom jeweiligen Anbieter vorgesehen werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft aufgrund des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs für mehr Lose als Auftragnehmer in Betracht kommt, hat der Bewerber/Bietergemeinschaft mit dem Angebot darzulegen, für welche Kombinationen eine Beauftragung bevorzugt wird.
Der AG hat die Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerberauswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000Punkten entfallen — maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) entfallen,
— maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2) Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder:
Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahlentsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Der AG hat die Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 150 Tage / 1 Saison mit x Personen. PKW-Führerscheinerforderlich. Reaktionszeiten 120 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Räumkehrblasgerät auf Vorfeld 4/5 II
Flughafen Leipzig/Halle
Besetzung von 1 Räumkehrblasgerät der FLHG zur Schneeberäumung auf den Flugbetriebsflächen, vorrangig auf den Vorfeldern 4 und 5 in Ausnahmefällen Mitwirkung in anderen WD-Einsatzbereichen (z.B. Schilder und Lampen manuell freischaufeln) 5 Monate pro Saison mit 1 Funktion Die Einsatzbereitschaft ist während der kompletten Wintersaison zu gewährleisten.
Die Alarmierung erfolgt per Telefon. Binnen einer losweisen festgelegten Reaktionszeit ab Anruf, ist die angeforderte Funktion zu besetzten und solange, auch durch Ablösungen aufrecht zu erhalten, bis es die Wettersituation zulässt, den Einsatz zu beenden. Die in der vorliegenden Bekanntmachung benannten losweisen Reaktionszeiten stellen die Untergrenze für die Aktivierung dar. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Reaktionszeit ggf. zu verlängern. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, mit den Vergabeunterlagen eine Los-Begrenzung für den Auftragsfall mit der Maßgabe festzulegen, dass ein Bieter nur Aufträge bis zu einer bestimmten Anzahl von Funktionen erhalten kann.
Unter „Funktionen“ ist im Einsatzfall die Besetzung einer Stelle oder eines Fahrzeugs über 24 Stunden definiert, unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich aufgrund des gewählten Schichtmodells vom jeweiligen Anbieter vorgesehen werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft aufgrund des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs für mehr Lose als Auftragnehmer in Betracht kommt, hat der Bewerber/Bietergemeinschaft mit dem Angebot darzulegen, für welche Kombinationen eine Beauftragung bevorzugt wird.
Der AG hat die Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerberauswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000Punkten entfallen — maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) entfallen,
— maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2) Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder:
Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahlentsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Der AG hat die Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 150 Tage / 1 Saison mit x Personen. PKW-Führerscheinerforderlich. Reaktionszeiten 120 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Räumkehrblasgerät auf Vorfeld 4/5 III
Flughafen Leipzig/Halle
Besetzung von 1 Räumkehrblasgerät der FLHG zur Schneeberäumung auf den Flugbetriebsflächen, vorrangig auf den Vorfeldern 4 und 5 in Ausnahmefällen Mitwirkung in anderen WD-Einsatzbereichen (z.B. Schilder und Lampen manuell freischaufeln) 5 Monate pro Saison mit 1 Funktion Die Einsatzbereitschaft ist während der kompletten Wintersaison zu gewährleisten.
Die Alarmierung erfolgt per Telefon. Binnen einer losweisen festgelegten Reaktionszeit ab Anruf, ist die angeforderte Funktion zu besetzten und solange, auch durch Ablösungen aufrecht zu erhalten, bis es die Wettersituation zulässt, den Einsatz zu beenden. Die in der vorliegenden Bekanntmachung benannten losweisen Reaktionszeiten stellen die Untergrenze für die Aktivierung dar. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Reaktionszeit ggf. zu verlängern. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, mit den Vergabeunterlagen eine Los-Begrenzung für den Auftragsfall mit der Maßgabe festzulegen, dass ein Bieter nur Aufträge bis zu einer bestimmten Anzahl von Funktionen erhalten kann.
Unter „Funktionen“ ist im Einsatzfall die Besetzung einer Stelle oder eines Fahrzeugs über 24 Stunden definiert, unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich aufgrund des gewählten Schichtmodells vom jeweiligen Anbieter vorgesehen werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft aufgrund des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs für mehr Lose als Auftragnehmer in Betracht kommt, hat der Bewerber/Bietergemeinschaft mit dem Angebot darzulegen, für welche Kombinationen eine Beauftragung bevorzugt wird.
Der AG hat die Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerberauswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000Punkten entfallen — maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) entfallen,
— maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2) Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder:
Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahlentsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Der AG hat die Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 150 Tage / 1 Saison mit x Personen. PKW-Führerscheinerforderlich. Reaktionszeiten 120 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Räumkehrblasgerät auf Vorfeld 4/5 IV
Flughafen Leipzig/Halle
Besetzung von 1 Räumkehrblasgerät der FLHG zur Schneeberäumung auf den Flugbetriebsflächen, vorrangig auf den Vorfeldern 4 und 5 in Ausnahmefällen Mitwirkung in anderen WD-Einsatzbereichen (z.B. Schilder und Lampen manuell freischaufeln) 5 Monate pro Saison mit 1 Funktion Die Einsatzbereitschaft ist während der kompletten Wintersaison zu gewährleisten.
Die Alarmierung erfolgt per Telefon. Binnen einer losweisen festgelegten Reaktionszeit ab Anruf, ist die angeforderte Funktion zu besetzten und solange, auch durch Ablösungen aufrecht zu erhalten, bis es die Wettersituation zulässt, den Einsatz zu beenden. Die in der vorliegenden Bekanntmachung benannten losweisen Reaktionszeiten stellen die Untergrenze für die Aktivierung dar. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Reaktionszeit ggf. zu verlängern. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, mit den Vergabeunterlagen eine Los-Begrenzung für den Auftragsfall mit der Maßgabe festzulegen, dass ein Bieter nur Aufträge bis zu einer bestimmten Anzahl von Funktionen erhalten kann.
Unter „Funktionen“ ist im Einsatzfall die Besetzung einer Stelle oder eines Fahrzeugs über 24 Stunden definiert, unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich aufgrund des gewählten Schichtmodells vom jeweiligen Anbieter vorgesehen werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft aufgrund des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs für mehr Lose als Auftragnehmer in Betracht kommt, hat der Bewerber/Bietergemeinschaft mit dem Angebot darzulegen, für welche Kombinationen eine Beauftragung bevorzugt wird.
Der AG hat die Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerberauswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000Punkten entfallen — maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) entfallen,
— maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2) Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder:
Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahlentsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Der AG hat die Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 150 Tage / 1 Saison mit x Personen. PKW-Führerscheinerforderlich. Reaktionszeiten 120 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Straße 3
Flughafen Leipzig/Halle
Besetzung von 3 Fahrzeugen mit Räum- und Streutechnik (Feuchtsalz) zur Schneeberäumung, vorrangig auf den südl. Betriebsstraßen luft- und landseitig, dabei Übernahme der Verkehrssicherungspflicht" in Ausnahmefällen Mitwirkung in anderen WD-Einsatzbereichen (z.B. Schilder und Lampen manuell freischaufeln) 5 Monate pro Saison mit 3 Funktionen Die Einsatzbereitschaft ist während der kompletten Wintersaison zu gewährleisten.
Die Alarmierung erfolgt per Telefon. Binnen einer losweisen festgelegten Reaktionszeit ab Anruf, ist die angeforderte Funktion zu besetzten und solange, auch durch Ablösungen aufrecht zu erhalten, bis es die Wettersituation zulässt, den Einsatz zu beenden. Die in der vorliegenden Bekanntmachung benannten losweisen Reaktionszeiten stellen die Untergrenze für die Aktivierung dar. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Reaktionszeit ggf. zu verlängern. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, mit den Vergabeunterlagen eine Los-Begrenzung für den Auftragsfall mit der Maßgabe festzulegen, dass ein Bieter nur Aufträge bis zu einer bestimmten Anzahl von Funktionen erhalten kann.
Unter „Funktionen“ ist im Einsatzfall die Besetzung einer Stelle oder eines Fahrzeugs über 24 Stunden definiert, unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich aufgrund des gewählten Schichtmodells vom jeweiligen Anbieter vorgesehen werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft aufgrund des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs für mehr Lose als Auftragnehmer in Betracht kommt, hat der Bewerber/Bietergemeinschaft mit dem Angebot darzulegen, für welche Kombinationen eine Beauftragung bevorzugt wird.
Der AG hat die Option, den Vertrag einmal um zwei Jahre zu verlängern.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerberauswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000Punkten entfallen — maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) entfallen,
— maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2) Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder:
Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahlentsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Der AG hat die Option, den Vertrag einmal um zwei Jahre zu verlängern.
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 150 Tage / 1 Saison mit x Personen. Führerschein B oder L erforderlich. Reaktionszeiten 120 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Sprüher/Streuer 1
Flughafen Leipzig/Halle
Besetzung von 1 Sprühfahrzeug der FLHG (Sprühbreite bis zu 45 m) oder Streufahrzeug für Enteisungsmittel zur Abstumpfung und Verhinderung von Wiedervereisung der Flugbetriebsflächen in Ausnahmefällen Mitwirkung in anderen WD-Einsatzbereichen (z.B. Schilder und Lampen manuell freischaufeln) 5 Monate pro Saison mit 1 Funktion Die Einsatzbereitschaft ist während der kompletten Wintersaison zu gewährleisten.
Die Alarmierung erfolgt per Telefon. Binnen einer losweisen festgelegten Reaktionszeit ab Anruf, ist die angeforderte Funktion zu besetzten und solange, auch durch Ablösungen aufrecht zu erhalten, bis es die Wettersituation zulässt, den Einsatz zu beenden. Die in der vorliegenden Bekanntmachung benannten losweisen Reaktionszeiten stellen die Untergrenze für die Aktivierung dar. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Reaktionszeit ggf. zu verlängern. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, mit den Vergabeunterlagen eine Los-Begrenzung für den Auftragsfall mit der Maßgabe festzulegen, dass ein Bieter nur Aufträge bis zu einer bestimmten Anzahl von Funktionen erhalten kann.
Unter „Funktionen“ ist im Einsatzfall die Besetzung einer Stelle oder eines Fahrzeugs über 24 Stunden definiert, unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich aufgrund des gewählten Schichtmodells vom jeweiligen Anbieter vorgesehen werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft aufgrund des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs für mehr Lose als Auftragnehmer in Betracht kommt, hat der Bewerber/Bietergemeinschaft mit dem Angebot darzulegen, für welche Kombinationen eine Beauftragung bevorzugt wird.
Der AG hat die Option, den Vertrag einmal um zwei Jahre zu verlängern.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerberauswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000Punkten entfallen — maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) entfallen,
— maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2) Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder:
Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahlentsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Der AG hat die Option, den Vertrag einmal um zwei Jahre zu verlängern.
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 150 Tage / 1 Saison mit x Personen. Führerscheinklasse C erforderlich. Reaktionszeiten 120 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Sprüher/Streuer 3
Besetzung von 1 Sprühfahrzeug der FLHG (Sprühbreite bis zu 45 m) oder Streufahrzeug für Enteisungsmittel zur Abstumpfung und Verhinderung von Wiedervereisung der Flugbetriebsflächen in Ausnahmefällen Mitwirkung in anderen WD-Einsatzbereichen (z.B. Schilder und Lampen manuell freischaufeln) 5 Monate pro Saison mit 1 Funktion Die Einsatzbereitschaft ist während der kompletten Wintersaison zu gewährleisten.
Die Alarmierung erfolgt per Telefon. Binnen einer losweisen festgelegten Reaktionszeit ab Anruf, ist die angeforderte Funktion zu besetzten und solange, auch durch Ablösungen aufrecht zu erhalten, bis es die Wettersituation zulässt, den Einsatz zu beenden. Die in der vorliegenden Bekanntmachung benannten losweisen Reaktionszeiten stellen die Untergrenze für die Aktivierung dar. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Reaktionszeit ggf. zu verlängern. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, mit den Vergabeunterlagen eine Los-Begrenzung für den Auftragsfall mit der Maßgabe festzulegen, dass ein Bieter nur Aufträge bis zu einer bestimmten Anzahl von Funktionen erhalten kann.
Unter „Funktionen“ ist im Einsatzfall die Besetzung einer Stelle oder eines Fahrzeugs über 24 Stunden definiert, unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich aufgrund des gewählten Schichtmodells vom jeweiligen Anbieter vorgesehen werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft aufgrund des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs für mehr Lose als Auftragnehmer in Betracht kommt, hat der Bewerber/Bietergemeinschaft mit dem Angebot darzulegen, für welche Kombinationen eine Beauftragung bevorzugt wird.
Der AG hat die Option, den Vertrag einmal um zwei Jahre zu verlängern.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerberauswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000Punkten entfallen — maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) entfallen,
— maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2) Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder:
Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahlentsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Der AG hat die Option, den Vertrag einmal um zwei Jahre zu verlängern.
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 120 Tage / 1 Saison mit x Personen. Führerscheinklasse C erforderlich. Reaktionszeiten 120 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Handkräfte
Bereitstellung von 3 ""Handkräften"" für Treppen, Türen, Wege, Gebäudeeingänge und -ausgänge,
Dabei Übernahme der Verkehrssicherungspflicht / ein Fahrzeug mit Ladefläche für ca. 1 t wird empfohlen um ein BigBag mit Streu- & Abstumpfmittel zu transportieren und um an die einzelnen Einsatzstellen zu gelangen, Werkzeuge wie Schneeschieber, Schippen, Besen, Handstreuer etc. sind ebenfalls durch den AN zu stellen" dabei Benennung von jeweils 1 Vorausfahrer (Vorarbeiter) 5 Monate pro Saison mit 3 Funktionen Die Einsatzbereitschaft ist während der kompletten Wintersaison zu gewährleisten.
Die Alarmierung erfolgt per Telefon. Binnen einer losweisen festgelegten Reaktionszeit ab Anruf, ist die angeforderte Funktion zu besetzten und solange, auch durch Ablösungen aufrecht zu erhalten, bis es die Wettersituation zulässt, den Einsatz zu beenden. Die in der vorliegenden Bekanntmachung benannten losweisen Reaktionszeiten stellen die Untergrenze für die Aktivierung dar. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Reaktionszeit ggf. zu verlängern. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, mit den Vergabeunterlagen eine Los-Begrenzung für den Auftragsfall mit der Maßgabe festzulegen, dass ein Bieter nur Aufträge bis zu einer bestimmten Anzahl von Funktionen erhalten kann.
Unter „Funktionen“ ist im Einsatzfall die Besetzung einer Stelle oder eines Fahrzeugs über 24 Stunden definiert, unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich aufgrund des gewählten Schichtmodells vom jeweiligen Anbieter vorgesehen werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft aufgrund des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs für mehr Lose als Auftragnehmer in Betracht kommt, hat der Bewerber/Bietergemeinschaft mit dem Angebot darzulegen, für welche Kombinationen eine Beauftragung bevorzugt wird.
Der AG hat die Option, den Vertrag einmal um zwei Jahre zu verlängern.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerberauswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000Punkten entfallen — maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) entfallen,
— maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2) Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder:
Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahlentsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Der AG hat die Option, den Vertrag einmal um zwei Jahre zu verlängern.
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 150 Tage / 1 Saison mit x Personen. Führerscheinklasse C erforderlich. Reaktionszeiten 120 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Bereitstellung Traktoren für den WD II
Bereitstellung von:
11 Traktoren:
— Führerschein Klasse T
— mindestens 160 PS
— hydrostatischem Fahrantrieb
— Frontkraftheber zur Aufnahme eines hydraulisch verstellbaren Räumschildes, Anbauplatte Größe 3 (Räumbreite: 3,390 m)
— Dreipunktaufnahme am Heck zur Aufnahme eines hydraulisch angetriebenen Heckbesens (Gesamtbreite 3,950 m)
Davon 1 Traktor mit RTK GPS-Empfänger 4 Traktoren:
— Führerschein Klasse T
— mindestens 160 PS
— hydrostatischem Fahrantrieb
— Frontkraftheber zur Aufnahme eines hydraulisch verstellbaren Räumschildes, Anbauplatte Größe 3 (Räumbreite: 3,390 m)
— Dreipunktaufnahme am Heck zur Aufnahme eines Sprühtanks mit einem Gewicht von ca. 2.250 kg
Die Einsatzbereitschaft ist während der kompletten Wintersaison zu gewährleisten.
Der AG hat die Option, den Vertrag einmal um zwei Jahre zu verlängern.
Der AG hat die Option, den Vertrag einmal um zwei Jahre zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung:
Aa) dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. §23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist;
Bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
Cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend;
Dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender ZifferIII.1.1) a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (Euro, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; als vergleichbar angesehen werden Tätigkeiten im Winterdienst oder Reinigungsleistungen bzw. Vermietung von Gerätetechnik,
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (Euro, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d)verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Mitarbeitern mit gültigem Führerschein Klasse B, C und CE sowie sonstigen Mitarbeitern,
b) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten — Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts;
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts;
— Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden;
— Technische Ausrüstung gem. Ziffer drei des Bewerbungsbogens (nur zutreffend für die Lose 4,8,9,22 und 23).
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssenden Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3) d) – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Im Falle der Zuschlagserteilung muss der AN für seine im Sicherheitsbereich eingesetzten Mitarbeiter eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG beibringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden,
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in beglaubigter deutscher Übersetzung,
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist kostenfrei elektronisch via: https://www.subreport.de/ E78296686 anzufordern. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer IV.2.2) elektronisch via: https://www.subreport.de/ E78296686 eingehen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig, der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben,
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3) veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zur Verfügung zu stellen,
Bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten,
f) Die in Ziffer II.2.7) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung,
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 27.11.2020 bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) elektronisch via: https://www.subreport.de/ E78296686 eingehen;
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
i) Es können Bewerbungen für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden.
Postanschrift: Braustr. 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Leipzig
Land: Deutschland