Lieferung von Strom und Erdgas im Namen der GWG Wohnungsgesellschaft Naumburg mbH für diverse Objekte der Stadt Naumburg (Saale) sowie der GWG Wohnungsgesellschaft Naumburg mbH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenring 26
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gwg-naumburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Strom und Erdgas im Namen der GWG Wohnungsgesellschaft Naumburg mbH für diverse Objekte der Stadt Naumburg (Saale) sowie der GWG Wohnungsgesellschaft Naumburg mbH
Lieferung von Strom und Erdgas im Namen der GWG Wohnungsgesellschaft Naumburg mbH für diverse Objekte der Stadt Naumburg (Saale) sowie der GWG Wohnungsgesellschaft Naumburg mbH, Lieferbeginn ist der 1.1.2021, 00.00 Uhr und Lieferende der 31.12.2024, 24.00 Uhr.
Lieferung von Strom im Namen der GWG Wohnungsgesellschaft Naumburg mbH für diverse Objekte der Stadt Naumburg (Saale) sowie der GWG Wohnungsgesellschaft Naumburg mbH
Naumburg (Saale)
Lieferung von Strom im Namen der GWG Wohnungsgesellschaft Naumburg mbH für diverse Objekte der Stadt Naumburg (Saale) sowie der GWG Wohnungsgesellschaft Naumburg mbH, Lieferbeginn ist der 1.1.2021, 00.00 Uhr und Lieferende der 31.12.2024, 24.00 Uhr.
Geschätzer Gesamtjahresbedarf ca. 1,2 MW.
Lieferung von Erdgas im Namen der GWG Wohnungsgesellschaft Naumburg mbH für diverse Objekte der Stadt Naumburg (Saale) sowie der GWG Wohnungsgesellschaft Naumburg mbH
Naumburg (Saale)
Lieferung von Erdgas im Namen der GWG Wohnungsgesellschaft Naumburg mbH für diverse Objekte der Stadt Naumburg (Saale) sowie der GWG Wohnungsgesellschaft Naumburg mbH, Lieferbeginn ist der 1.1.2021, 00.00 Uhr und Lieferende der 31.12.2024, 24.00 Uhr.
Geschätzter Jahresverbrauch ca. 6 MW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Strom im Namen der GWG Wohnungsgesellschaft Naumburg mbH für diverse Objekte der Stadt Naumburg (Saale) sowie der GWG Wohnungsgesellschaft Naumburg mbH
Postanschrift: Steinkreuzweg 9
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Erdgas im Namen der GWG Wohnungsgesellschaft Naumburg mbH für diverse Objekte der Stadt Naumburg (Saale) sowie der GWG Wohnungsgesellschaft Naumburg mbH
Postanschrift: Steinkreuzweg 9
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de
Ort: keiner
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gemäß § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antraggegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de