Rahmenvertrag Verfahrensentwicklung Amt24 im Rahmen des OZG Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2020-01 SK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 1185
Ort: Kamenz
NUTS-Code: DED SACHSEN
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Verfahrensentwicklung Amt24 im Rahmen des OZG
Der Auftraggeber Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei (AG), beabsichtigt im Ergebnis des vorliegenden Vergabeverfahrens mit bis zu 3 Unternehmen einen Rahmenvertrag entsprechend § 21 VgV über Leistungen für die Bereitstellung von staatlichen Verwaltungsverfahren auf dem zentralen sächsischen Serviceportal Amt24 zu vergeben.
Der Bundesgesetzgeber hat im Juni 2017 das sogenannte Onlinezugangsverbesserungsgesetz, kurz Online-Zugangsgesetz (OZG) erlassen. Das Gesetz hat zum Ziel, bis Ende des Jahres 2022 bundesweit alle dafür geeigneten Verwaltungsverfahren für Bürger und Unternehmen, über alle Verwaltungsebenen hinweg und durch miteinander verknüpfte Serviceportale online zugänglich zu machen. In Sachsen wird dazu das so genannte Amt24 Serviceportal unter der Adresse www.amt24.sachsen.de bereitgestellt.
Mit der Ausschreibung sollen bis zu 3 Dienstleister gebunden werden, die für alle staatlichen Behörden des Freistaates (i. S. des SächsVwOrgG Staatsministerien und nachgeordnete Behörden) deren jeweilige Verwaltungsverfahren softwaretechnisch auf dem Serviceportal Amt24 umsetzen. Im Vordergrund steht dabei zunächst die Digitalisierung der Antragsstellung aus Nutzersicht und die Übermittlung der bei der Antragsstellung benötigten Daten an die zuständigen Bearbeiter in den jeweiligen Behörden. In einem nächsten Schritt sollen diese Daten über Schnittstellen direkt in die jeweiligen Fachsysteme automatisiert übermittelt und dort durch die zuständigen Bearbeiter weiterverwendet werden. Bearbeitungsergebnisse (z. B. elektronische Bescheide, Zwischeninformationen zum Bearbeitungsstand etc.) aus den Fachsystemen der Behörden sollen perspektivisch im jeweiligen Servicekonto/Unternehmenskonto in Amt24 aufgenommen und den Nutzern darüber bereitgestellt werden.
Der Auftraggeber Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei (AG), beabsichtigt im Ergebnis des vorliegenden Vergabeverfahrens mit bis zu 3 Unternehmen einen Rahmenvertrag entsprechend § 21 VgV über Leistungen für die Bereitstellung von staatlichen Verwaltungsverfahren auf dem zentralen sächsischen Serviceportal Amt24 zu vergeben. Der Bundesgesetzgeber hat im Juni 2017 das sogenannte Onlinezugangsverbesserungsgesetz, kurz Online-Zugangsgesetz (OZG) erlassen. Das Gesetz hat zum Ziel, bis Ende des Jahres 2022 bundesweit alle dafür geeigneten Verwaltungsverfahren für Bürger und Unternehmen, über alle Verwaltungsebenen hinweg und durch miteinander verknüpfte Serviceportale online zugänglich zu machen. In Sachsen wird dazu das so genannte Amt24 Serviceportal unter der Adresse www.amt24.sachsen.de bereitgestellt. Mit der Ausschreibung sollen bis zu 3 Dienstleister gebunden werden, die für alle staatlichen Behörden des Freistaates (i.S. des SächsVwOrgG Staatsministerien und nachgeordnete Behörden) deren jeweilige Verwaltungsverfahren softwaretechnisch auf dem Serviceportal Amt24 umsetzen. Im Vordergrund steht dabei zunächst die Digitalisierung der Antragsstellung aus Nutzersicht und die Übermittlung der bei der Antragsstellung benötigten Daten an die zuständigen Bearbeiter in den jeweiligen Behörden. In einem nächsten Schritt sollen diese Daten über Schnittstellen direkt in die jeweiligen Fachsysteme automatisiert übermittelt und dort durch die zuständigen Bearbeiter weiterverwendet werden. Bearbeitungsergebnisse (z. B. elektronische Bescheide, Zwischeninformationen zum Bearbeitungsstand etc.) aus den Fachsystemen der Behörden sollen perspektivisch im jeweiligen Servicekonto/Unternehmenskonto in Amt24 aufgenommen und den Nutzern darüber bereitgestellt werden.
Verlängerungsoption – siehe Kapitel 4.6 der Vergabeunterlagen: Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag (Rahmenvereinbarung) um maximal ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Vertragsende schriftlich über die Inanspruchnahme der Option.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Verfahrensentwicklung Amt24 im Rahmen des OZG
Postanschrift: Robert-Bürkle-Straße 1
Ort: Ismaning
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85737
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Verfahrensentwicklung Amt24 im Rahmen des OZG
Postanschrift: Seilerstraße 7
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78467
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Verfahrensentwicklung Amt24 im Rahmen des OZG
Postanschrift: Knesebeckstraße 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ort: Tallinn
NUTS-Code: DEZ EXTRA-REGIO NUTS 1
Land: Deutschland
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEZ EXTRA-REGIO NUTS 1
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
Postanschrift: Dresdner Str. 78A
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01145
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de