Qualifizierungssystem Ingenieurleistungen
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Andreas-Meyer-Straße 8
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.waerme.hamburg
Abschnitt II: Gegenstand
Qualifizierungssystem Ingenieurleistungen
Qualifizierungssystem Ingenieurleistungen mit folgenden Schwerpunktbereichen:
Schwerpunktbereiche Erzeugung:
— Schwerpunktbereich 1: Projektplanung und -steuerung,
— Schwerpunktbereich 2: Anlagentechnik,
— Schwerpunktbereich 3: Verfahrenstechnik,
— Schwerpunktbereich 4: Bautechnik,
— Schwerpunktbereich 5: Elektrotechnik,
— Schwerpunktbereich 6: Leittechnik, Kommunikations- und Sicherheitstechnik,
— Schwerpunktbereich 7: Baustellenmanagement,
— Schwerpunktbereich 8: Inbetriebsetzung (IBS),
— Schwerpunktbereich 9: Gesundheits- und Arbeitsschutz,
Schwerpunktbereiche Fernwärme:
— Schwerpunktbereich 10: Trassierungsplanung für Fernwärmeprojekte,
— Schwerpunktbereich 11: Dokumentation von Fernwärmeanlagen,
— Schwerpunktbereich 12: Konstruktiver Ingenieurbau,
— Schwerpunktbereich 13: Prüfingenieur für Baustatik,
— Schwerpunktbereich 14: Baugrundgutachten und Altlastenbeurteilung,
— Schwerpunktbereich 15: Vermessungsleistungen,
— Schwerpunktbereich 16: Leistungen für Sicherheits- und Gesundheitskoordination,
— Schwerpunktbereich 17: Bauleitung/Bauüberwachung von Fernwärmeanlagen,
— Schwerpunktbereich 18: Verkehrsplanung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Diverse Allgemeine Eignungskriterien und Eignungskriterien je Schwerpunktbereich mit Mindestbedingungen.
Diese sind beschrieben im Dokument „Eigenerklärung Qualifizierungssystem Ingenieurleistungen"
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Abgabe einer „Eigenerklärung Qualifizierungssystem Ingenieurleistungen", zu finden in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig:
a) Wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.1 GWB),
b) Soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB),
c) Soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung/Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB),
d) Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).